Begründung:
Die
Flughafenbeteiligungsgesellschaft Friesland mbH (FBG mbH) wurde 1997 als
„Holding“ errichtet und verwaltet die Beteiligungen des Landkreises Friesland
an den beiden Flugplatzgesellschaften „Wangerooger Flughafen GmbH“ (28,57 %)
und „JadeWeserAirport GmbH“ (50%). Gegenstand des Unternehmens ist nur die
Beteiligung an Flughafengesellschaften.
Zweck
der Gründung der FBG mbH war, mögliche Verluste mit möglichen Gewinnen der
Beteiligungen an den Flugplätzen in Mariensiel und Wangerooge zu verrechnen
sowie Arbeitnehmer unter bestimmten Rahmenbedingungen an die
Flugplatzgesellschaften auszuleihen.
Da
die Gewinne am Flugplatz auf Wangerooge seit Jahren thesauriert werden, um der
Finanzierung von Investitionen in die Sanierung der Start- und Landebahn
vorzubeugen, wird dem ersten oben genannten Zweck nicht Rechnung getragen.
Die
Prüfung der Arbeitnehmerüberlassung nach aktueller Gesetzgebung hat ergeben,
dass eine dauerhafte Überlassung der Arbeitnehmer in der bisher praktizierten
Form nicht mehr praktikabel ist. Daher wurden alle Mitarbeiter zum 01.09.2016
mit einem Aufhebungsvertrag für die FBG mbH und neuem Arbeitsvertrag unter den
Anwendungen des TVöD in die JadeWeserAirport GmbH überführt.
Der
ursprüngliche Unternehmenszweck ist somit nicht mehr gegeben, so dass die
Gesellschafterversammlung in der Sitzung am 21.11.2016 vorbehaltlich der Zustimmung
des Kreistages beschlossen hat, die FBG mbH zum 31.12.2016 aufzulösen und den
jetzigen Geschäftsführer Frank Schnieder zum Liquidator zu bestellen.
Die
Anteile an den Flugplatzgesellschaften „Wangerooger Flughafen GmbH“ und
„JadeWeserAirport GmbH“ würden nach Auflösung auf den Landkreis Friesland
übergehen. Diese Entscheidung ist gem. § 152 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG dem Nds.
Ministerium für Inneres und Sport (MI) anzuzeigen, wobei diese dann erst 6
Wochen nach der Anzeige vollzogen werden dürfte. Mit Schreiben vom 16.11.2016
wurde dem MI die Auflösung der FBG mbh und die Übernahme der mittelbaren
Beteiligungen vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages bereits angekündigt,
mit dem Hinweis, dass mit der Anzeige eine Fristverkürzung beantragt werden soll.
Auf das laufende
Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt Wilhelmshaven hätte eine Auflösung
der Gesellschaft keine Konsequenzen.
Beschlussvorschlag:
Die
Flughafenbeteiligungsgesellschaft Friesland mbH wird vorbehaltlich einer
Fristverkürzung für den Vollzug der Entscheidung durch das Nds. Ministerium für
Inneres und Sport zum 31.12.2016 aufgelöst und die Gesellschaftsanteile werden
auf den Landkreis Friesland umgeschrieben. Zum Liquidator der Gesellschaft wird
der jetzige Geschäftsführer Herr Frank Schnieder bestellt.
Anlage(n):
keine