Betreff
Antrag der Gemeinde Bockhorn auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Attraktivierung des Babyschwimmbeckens im Erlebnisbad Bockhorn
Vorlage
0068/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Gemeinde Bockhorn hat mit Schreiben vom 30.11.2016 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Attraktivierung des Babyschwimmbeckens im Erlebnisbad Bockhorn gestellt.

 

Das Erlebnisbad Bockhorn ist für die Gemeinde eine Einrichtung der Daseinsvorsorge. Diese Einrichtung sollte nach Möglichkeit auch in Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Da auch zahlreiche Gäste aus den umliegenden Städten und Gemeinden sowie Touristen das Erlebnisbad Bockhorn besuchen, wird außerdem ein Beitrag zur regionalen Tourismuswirtschaft geleistet.

 

Das bisher vorhandene über 20 Jahre alte Babyschwimmbecken ist abgängig und verursacht aktuell hohe Instandhaltungskosten von 2.000-5.000 Euro pro Jahr. Eine komplette Sanierung des Beckens ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Um die technischen Einrichtungen des Beckens weiter nutzen zu können und aus Kostengründen wird sich das neue Babyschwimmbecken in das vorhandene Becken einfügen. Durch die Neugestaltung werden die aktuellen DIN-Vorschriften für Schwimmbäder erfüllt und der barrierefreie Zugang erleichtert. Zudem werden die Betreuungs- und Eingriffsmöglichkeiten der Erziehungsberechtigten durch die Neugestaltung verbessert. Durch die Attraktivierung des Kinderplanschbeckens sollen konkret Besucher mit kleinen Kindern angesprochen werden.

 

Die Gesamtkosten für das Projekt betragen nach der Kostenschätzung der Gemeinde Bockhorn bzw. des beauftragten Planungsbüros 156.080 Euro. Die Gemeinde Bockhorn gehört zur LEADER-Region „Südliches Friesland“ und hat für das Projekt eine Förderung aus diesem Programm beantragt. Die Förderquote beträgt 50 %. Die Projektskizze ist der Lokalen Aktionsgruppe Südliches Friesland in der Sitzung am 29.11.2016 vorgestellt und zur Entscheidung vorgelegt worden. Die LAG Südliches Friesland hat der Förderung des Projektes mit einer Summe von 78.040 Euro zugestimmt. Der endgültige Zuwendungsbescheid vom Amt für regionale Landesentwicklung liegt noch nicht vor. Ohne die Förderung aus dem LEADER-Programm und aus Mitteln des Landkreises Friesland könnte das Projekt auf Grund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde Bockhorn nicht realisiert werden. Mit dem Projekt soll am 1. April 2017 begonnen werden; der Projektabschluss wird spätestens im Juni 2018 erwartet.

 

Die Finanzierung für die Attraktivierung des Babyschwimmbeckens ist wie folgt vorgesehen:

 

LEADER Nordseemarschen

(50% der förderfähigen Bruttokosten)                                         78.040,00 Euro

 

Kreiszuschuss Landkreis Friesland 30% (gerundet)                23.400,00 Euro

 

Eigenmittel Gemeinde Bockhorn                                                             54.640,00 Euro

 

Gesamtkosten:                                                                             156.080,00 Euro

 

 

Die Attraktivierung des Babyschwimmbeckens im Erlebnisbad Bockhorn wird auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen als förderfähig anerkannt.

Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde Bockhorn zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten Kosten = 23.400 Euro, maximal jedoch 20 % bzw. höchstens 31.200 Euro zu bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 


Beschlussvorschlag:

Die Attraktivierung des Babyschwimmbeckens im Erlebnisbad Bockhorn wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde Bockhorn wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten Kosten = 23.400 Euro, maximal jedoch 20 % bzw. höchstens 31.200 Euro bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 31.200,00

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit € 31.200,00           Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: I1.080156.525.001; Sachkonto: 781200

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: Angebote für junge Familien

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 3

Titel:

HSP     Nr  3.14

Titel:

 

 

gez. R. Graalfs

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                                                                                             gez. S. Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

keine