Betreff
Endgültige Umsetzung des Umstufungskonzeptes B 210 (u.a. Beschluss zum Verzicht auf bauliche Abbindung Nordfrost-Ring in Höhe Alte Bundesstraße 210, Schortens)
Vorlage
0081/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Bereits durch Beschluss des Kreisausschusses vom 12.03.2014 (Vorlage 0431/2014) wurde mit Wirkung vom 01.05.2014 das im Zusammenhang mit der B 210 neu (OU Schortens) abgestimmte vorläufige Netzkonzept umgesetzt. Dieses war notwendig geworden, da das endgültige Netzkonzept auch die Verlegung der K 95 (Plaggestraße) beinhaltet, diese aber zu dem Zeitpunkt noch nicht realisiert war, der Bund aber zum 01.01.2014 die Abstufung der alten Bundesstraßenabschnitte verfügen wollte.

Nachfolgend wurde der Neubau der K 95 Ende 2015 fertiggestellt und der Streckenabschnitt zum 01.05.2016 zur Kreisstraße gewidmet. Nunmehr soll das endgültige Netzkonzept umgesetzt werden, wobei ein Umstufungstermin sinnvollerweise hinter die Winterdienstperiode  (also 01.05.2017) gelegt wird. Hierzu haben noch Abstimmungen zu erfolgen, in welchem Umfang noch Leistungen des alten Straßenbaulastträgers zur Thematik „unterlassene Unterhaltung“ vorzunehmen sind, die dann jeweils in einer Niederschrift aufgenommen und Bestandteil der Umstufungsvereinbarungen werden.

Das Netzkonzept (siehe als Anlage beigefügte Unterlagen) beinhaltet, dass der Landkreis Friesland künftig eine „Mehrlänge“ der Kreisstraßen in Höhe von 1,611 km bekommt. Wesentliche Veränderungen mit der Umsetzung des endgültigen  Konzepts  sind die Übernahme des Nordfrost-Ringes mit +0,971 km sowie der bereits gewidmete Neubau der Kreisstraße 95 mit +0,425 km. Abgestuft werden der abgebundene Teil der K 95 Plaggestraße mit – 0,350 km und die B 210 alt vom Kreisel bis zur Einmündung Nordfrost-Ring mit – 0,982 km.

 

Intensiv diskutiert wurde über eine (bauliche) Abbindung der alten Bundesstraße 210 in Höhe der Einmündung des Nordfrost-Ringes, wobei das Netzkonzept in seiner bisherigen Fassung hier eine Einziehung der B 210alt von der Einmündung des Nordfrost-Ringes bis Ortseingang Ostiem vorsieht, d.h. also eine Abbindung (siehe auch der als Anlage beigefügte Übersichtsplan).

Im Rahmen der endgültigen Umsetzung des Umstufungskonzeptes ist somit sowohl in den Gremien der Stadt Schortens als auch des Landkreises eine Entscheidung zu einer evtl. baulichen Abbindung der B 210alt in Höhe der Einmündung Nordfrost-Ring zu treffen. Im Vorgriff auf die anstehenden politischen Diskussionen fanden Verkehrserhebungen statt (zuletzt Erhebung mit dem Messsystem „viacount“ durch die Straßenmeisterei Jever vom 17. – 22.08., hier wurde ein „durchschnittlicher Tagesverkehr“ von 4.104 auf dem Teilstück zwischen den Einmündungen Nordfrost-Ring und Plaggestraße festgestellt).

Aus Sicht der Verkehrsbehörde Schortens wurde dies nunmehr als so unerheblich eingestuft, dass sich kein Erfordernis für verkehrsmindernde Maßnahmen ergibt. Die Gremien der Stadt Schortens haben im Ergebnis entschieden, dass für die Einmündung Nordfrost-Ring / B 210alt keine bauliche Umgestaltung vorgesehen wird.

Auch die Beteiligten in der Verkehrssicherheits-Kommission (= VSK) sind sich einig, dass auch unter Beachtung des erheblich (!) reduzierten Verkehrsaufkommens auf der B 210alt kein Erfordernis für eine bauliche Abbindung festzustellen ist, im Gegenteil bestehen Bedenken dahingehend, dass bei einem dann erforderlichen Umbau zu einer abknickenden Vorfahrt in Richtung Nordfrost-Ring die Begegnungsfälle mit Radfahrern erheblich zunehmen und das dort bestehende Gefährdungspotential noch verstärkt wird.

 

Es besteht Einigkeit darüber, dass das endgültige Netzkonzept umgesetzt wird mit der Ausnahme, dass eine Einziehung des genannten Abschnittes „Ortseingang Ostiem bis Einmündung Nordfrostring“ nicht erfolgt, sondern dieser zur Stadtstraße abgestuft wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der endgültigen Umsetzung des Netzkonzeptes in Zusammenhang mit der B 210 (OU Schortens) zum 01.05.2017 wird zugestimmt. Das dort behandelte Teilstück der B 210alt (Einmündung Nordfrost-Ring bis Ortseingang Schortens) –derzeit K 294- wird zur Stadtstraße abgestuft, eine (bauliche) Abbindung der B 210alt in Höhe Nordfrost-Ring entfällt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Umstufungskonzept nebst Übersichtsplan (Anlage 1 und 2)