Begründung:
Bereits durch Beschluss des Kreisausschusses vom 12.03.2014 (Vorlage
0431/2014) wurde mit Wirkung vom 01.05.2014 das im Zusammenhang mit der B 210
neu (OU Schortens) abgestimmte vorläufige Netzkonzept umgesetzt. Dieses war
notwendig geworden, da das endgültige Netzkonzept auch die Verlegung der K 95
(Plaggestraße) beinhaltet, diese aber zu dem Zeitpunkt noch nicht realisiert
war, der Bund aber zum 01.01.2014 die Abstufung der alten
Bundesstraßenabschnitte verfügen wollte.
Nachfolgend wurde der Neubau der K 95 Ende 2015 fertiggestellt und der
Streckenabschnitt zum 01.05.2016 zur Kreisstraße gewidmet. Nunmehr soll das
endgültige Netzkonzept umgesetzt werden, wobei ein Umstufungstermin
sinnvollerweise hinter die Winterdienstperiode
(also 01.05.2017) gelegt wird. Hierzu haben noch Abstimmungen zu
erfolgen, in welchem Umfang noch Leistungen des alten Straßenbaulastträgers zur
Thematik „unterlassene Unterhaltung“ vorzunehmen sind, die dann jeweils in
einer Niederschrift aufgenommen und Bestandteil der Umstufungsvereinbarungen
werden.
Das Netzkonzept (siehe als Anlage beigefügte Unterlagen) beinhaltet,
dass der Landkreis Friesland künftig eine „Mehrlänge“ der Kreisstraßen in Höhe
von 1,611 km bekommt. Wesentliche Veränderungen mit der Umsetzung des
endgültigen Konzepts sind die Übernahme des Nordfrost-Ringes mit
+0,971 km sowie der bereits gewidmete Neubau der Kreisstraße 95 mit +0,425 km.
Abgestuft werden der abgebundene Teil der K 95 Plaggestraße mit – 0,350 km und
die B 210 alt vom Kreisel bis zur Einmündung Nordfrost-Ring mit – 0,982 km.
Intensiv diskutiert wurde über eine (bauliche) Abbindung der alten
Bundesstraße 210 in Höhe der Einmündung des Nordfrost-Ringes, wobei das
Netzkonzept in seiner bisherigen Fassung hier eine Einziehung der B 210alt von
der Einmündung des Nordfrost-Ringes bis Ortseingang Ostiem vorsieht, d.h. also
eine Abbindung (siehe auch der als Anlage beigefügte Übersichtsplan).
Im Rahmen der endgültigen Umsetzung des Umstufungskonzeptes ist somit
sowohl in den Gremien der Stadt Schortens als auch des Landkreises eine
Entscheidung zu einer evtl. baulichen Abbindung der B 210alt in Höhe der
Einmündung Nordfrost-Ring zu treffen. Im Vorgriff auf die anstehenden
politischen Diskussionen fanden Verkehrserhebungen statt (zuletzt Erhebung mit
dem Messsystem „viacount“ durch die Straßenmeisterei Jever vom 17. – 22.08.,
hier wurde ein „durchschnittlicher Tagesverkehr“ von 4.104 auf dem Teilstück
zwischen den Einmündungen Nordfrost-Ring und Plaggestraße festgestellt).
Aus Sicht der Verkehrsbehörde Schortens wurde dies nunmehr als so
unerheblich eingestuft, dass sich kein Erfordernis für verkehrsmindernde
Maßnahmen ergibt. Die Gremien der Stadt Schortens haben im Ergebnis
entschieden, dass für die Einmündung Nordfrost-Ring / B 210alt keine bauliche
Umgestaltung vorgesehen wird.
Auch die Beteiligten in der Verkehrssicherheits-Kommission (= VSK) sind
sich einig, dass auch unter Beachtung des erheblich (!) reduzierten
Verkehrsaufkommens auf der B 210alt kein Erfordernis für eine bauliche
Abbindung festzustellen ist, im Gegenteil bestehen Bedenken dahingehend, dass
bei einem dann erforderlichen Umbau zu einer abknickenden Vorfahrt in Richtung
Nordfrost-Ring die Begegnungsfälle mit Radfahrern erheblich zunehmen und das
dort bestehende Gefährdungspotential noch verstärkt wird.
Es besteht Einigkeit darüber, dass das endgültige Netzkonzept umgesetzt
wird mit der Ausnahme, dass eine Einziehung des genannten Abschnittes
„Ortseingang Ostiem bis Einmündung Nordfrostring“ nicht erfolgt, sondern dieser
zur Stadtstraße abgestuft wird.
Beschlussvorschlag:
Der endgültigen Umsetzung des Netzkonzeptes in Zusammenhang mit der B 210 (OU Schortens) zum 01.05.2017 wird zugestimmt. Das dort behandelte Teilstück der B 210alt (Einmündung Nordfrost-Ring bis Ortseingang Schortens) –derzeit K 294- wird zur Stadtstraße abgestuft, eine (bauliche) Abbindung der B 210alt in Höhe Nordfrost-Ring entfällt.
Anlage(n):
Umstufungskonzept
nebst Übersichtsplan (Anlage 1 und 2)