Betreff
Mitteilung der Verwaltung: Sachstand zur Sanierung des Erdgeschoss-Fußbodens im Altbau an der Oberschule Bockhorn
Vorlage
0115/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Landkreis Friesland hat für die Modernisierung und Sanierung  sowie für die Um- und Erweiterungsbauten an den kreiseigenen Schulen einen Masterplan „Schulbau“  erstellt. 

Für die „Sanierung des Fußbodens im Altbau“ sind in 2017 im Haushalt des Landkreises 230.000,00€ bereitgestellt worden.

Neben den vier Klassenräumen wird auch der Kopfteil zur Hilgenholter Straße (hier befinden sich die Räume für den Schulassistenten sowie Technik- und Abstellräume) und der Flur saniert. Der Küchenbereich wird nicht saniert.

Die Sanierung der o.g. Bereiche beinhaltet folgende Maßnahmen:

 

·      Ursachenforschung (Kernbohrungen zur Gründungsanalyse, Ermittlung der wasserführenden Leitungswege, Herstellen von Boden- und Wandöffnungen zur Feststellung des statischen Sachstandes)

·      Planung und Ausschreibung

·      Abbruch (Mobiliar ausräumen, Trockenbauwände und Server aus dem Schulassistentenraum zurückbauen, Sohlplatte mit Aufbau in den betroffenen vier Unterrichtsräumen, Raum des Schulassistenten mit Technik- und Abstellräumen und Flurbereich zurückbauen.

·      Aufbau (Neuaufbau der gesamten Fußbodenkonstruktion, Aufbau des Schulassistentenraum mit Trockenbauwänden zur Abgrenzung des Technik- und Abstellraumes, Inbetriebnahme der Serveranlage sowie Bodenbelags- und Malerarbeiten in allen betroffenen Bereichen.)

 

Die Zusammenfassung dieses Bauabschnittes findet aufgrund sicherheits- und bautechnisch sinnvoller Abgrenzungen zu anderen Bereichen statt.

 

Der Küchenbereich ist aus folgenden Gründen als separater Bauabschnitt zu betrachten:

 

·      Im Küchenbereich – die Küche stammt ca. aus den 1970er-Jahren -  liegen keine gravierenden baulichen Mängel vor.

·      Die Arbeiten bzw. die Arbeitsabläufe der oben genannten Räume (Rohbau) unterscheiden sich wesentlich von dem des Küchenbereiches (Ausbau).

·      Der Küchenbereich als spätere Maßnahme kann inkl. Zuwegung als Staubschutzabschnitt abgegrenzt werden.

·      Grundlage für eine einwandfrei bautechnische Ausführung eines Küchenbereiches ist eine vorausgegangene Detailplanung der Küche mit angefertigten Leitungsplänen. Dies erfolgt durch den zuständigen Fachbereich.  

In der mittelfristigen Haushaltsplanung und auch im Masterplan sind die Gelder für die Sanierung der Lehrküche für 2019 eingeplant, da bis dahin die Funktionsfähigkeit der Lehrküche gewährleistet ist.


Beschlussvorschlag:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:   X   Ja   im Masterplan(2017) für 2019 beordnet

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

30.000,00 €

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:  X    Ja, mit 30.000,00 für 2019          Nein

im X  Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

Gez. Ünal Alpaslan

Sachbearbeiter                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                                                 Gez. Sven Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

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