Begründung:
Der Landkreis
Friesland hat für die Modernisierung und Sanierung sowie für die Um- und
Erweiterungsbauten an den kreiseigenen Schulen einen Masterplan „Schulbau“
erstellt.
Für die „Sanierung
des Fußbodens im Altbau“ sind in 2017 im Haushalt des Landkreises 230.000,00€
bereitgestellt worden.
Neben den vier
Klassenräumen wird auch der Kopfteil zur Hilgenholter Straße (hier befinden
sich die Räume für den Schulassistenten sowie Technik- und Abstellräume) und
der Flur saniert. Der Küchenbereich wird nicht saniert.
Die Sanierung der
o.g. Bereiche beinhaltet folgende Maßnahmen:
· Ursachenforschung
(Kernbohrungen zur Gründungsanalyse, Ermittlung der wasserführenden
Leitungswege, Herstellen von Boden- und Wandöffnungen zur Feststellung des
statischen Sachstandes)
· Planung und Ausschreibung
· Abbruch (Mobiliar
ausräumen, Trockenbauwände und Server aus dem Schulassistentenraum zurückbauen,
Sohlplatte mit Aufbau in den betroffenen vier Unterrichtsräumen, Raum des
Schulassistenten mit Technik- und Abstellräumen und Flurbereich zurückbauen.
· Aufbau
(Neuaufbau der
gesamten Fußbodenkonstruktion, Aufbau des Schulassistentenraum mit
Trockenbauwänden zur Abgrenzung des Technik- und Abstellraumes, Inbetriebnahme
der Serveranlage sowie Bodenbelags- und Malerarbeiten in allen betroffenen
Bereichen.)
Die Zusammenfassung dieses
Bauabschnittes findet aufgrund sicherheits- und bautechnisch sinnvoller
Abgrenzungen zu anderen Bereichen statt.
Der Küchenbereich ist aus folgenden Gründen als separater Bauabschnitt
zu betrachten:
· Im Küchenbereich – die
Küche stammt ca. aus den 1970er-Jahren -
liegen keine gravierenden baulichen Mängel vor.
· Die Arbeiten bzw. die
Arbeitsabläufe der oben genannten Räume (Rohbau) unterscheiden sich wesentlich
von dem des Küchenbereiches (Ausbau).
· Der Küchenbereich als
spätere Maßnahme kann inkl. Zuwegung als Staubschutzabschnitt abgegrenzt
werden.
· Grundlage für eine
einwandfrei bautechnische Ausführung eines Küchenbereiches ist eine
vorausgegangene Detailplanung der Küche mit angefertigten Leitungsplänen. Dies
erfolgt durch den zuständigen Fachbereich.
In der mittelfristigen Haushaltsplanung und auch im Masterplan sind die Gelder für die Sanierung der Lehrküche für 2019 eingeplant, da bis dahin die Funktionsfähigkeit der Lehrküche gewährleistet ist.
Beschlussvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):
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