Betreff
Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift zum Führen eines Ökokontos
Vorlage
0116/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Anlass

Der Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen in Deutschland liegt bei ca. 60-70 ha pro Tag. Dies geht meist zulasten von Landwirtschaft und Umwelt. Eine Rolle dabei spielen sicherlich auch notwendige Ausgleichsflächen im Rahmen der Eingriffsregelung, durch die es zu einer „Doppelbeanspruchung“ von Flächen kommt. Die Bundesregierung hat sich deshalb im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf 30 Hektar pro Tag zu verringern. Im Durchschnitt der Jahre 1993 bis 2003 lag der Flächenverbrauch noch bei 120 Hektar pro Tag.

Weitere Probleme stellen die sinkende  ökologische Qualität von Fließgewässern und der Verlust von Arten dar. Eine Verwaltungsvorschrift könnte diese Problemstellungen aufgreifen, um insbesondere den Verbrauch von Flächen zu senken, die ökologische Qualität von Fließgewässern zu erhöhen und um den Schutz bedrohter Arten zu gewährleisten..

 

Projekt:

Die Verwaltungsvorschrift soll regeln,  Inhalt, Verfahren und Anrechnung als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme bei künftigen Eingriffen (Öko-Konto), die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses sowie Standards für Ersatzmaßnahmen zur Stärkung des Biotopverbundes im Landkreis Friesland.

 

Im Fokus steht die Reduzierung des Flächenverbrauchs bei gleichzeitiger Stärkung des Biotopverbundes. Einen Schwerpunkt sollen dabei die Gewässer als zentrales Element des Biotopverbundes und der Schutz bedrohter Arten bilden.

 

Mögliche Maßnahmen wären bspw.:

 

 

a.            die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen und Blühflächen mit einer Breite von mind. 6 Metern,

b.            die Neuanlage oder ökologische Aufwertung von Kleingewässern und Gräben,

c.            die Schaffung von Gewässerrandstreifen mit einer Breite von mind. 10 Metern,

d.            die Neuanlage von flächigen (Feldgehölze) und linearen (Feldhecken) Gehölzstrukturen,

 

Daneben sollen Standards für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen etabliert bzw. optimiert werden. Eine wichtige Rolle soll das sogenannte Ökokonto gemäß § 16 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) spielen. Ziel ist es, für Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen nach dem BNatSchG ein Konto einzurichten mit dem sich Maßnahmenträger gezielt an Ausgleichs- und Ersatzprojekten beteiligen können. 

 

Kulisse

Als Kulisse für das Projekt wird das Zielkonzept aus der Fortschreibung des LRP gewählt (siehe Karte) und dort vor allem die Bereiche, in denen eine Entwicklung oder Verbesserung der Biotopverbindungspotentiale sowie der Artenschutz besonders gefördert werden soll.

 

Berechnungsmodell

Die Berechnung der Kompensationsfläche sollte transparent sein und sich daher an bereits etablierten Verfahren orientieren. Mit diesem sind Planungsbüros etc. vertraut, sodass eine hohe Akzeptanz und leichte Umsetzbarkeit gefördert wird.

 

Ablauf

Der Fachbereich Umwelt wird in enger Abstimmung mit der Landwirtschaft, den Kommunen, den Wasser- und Bodenverbänden einen Entwurf erarbeiten und den politischen Gremien zur Beratung vorstellen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, eine Verwaltungsvorschrift über die Stärkung des Biotopverbundes, das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen zu erarbeiten.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 4

Titel: ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP     Nr  4.1/4.2/4.8/4.11

Titel: Naturschutz- und gewässcherschutzfachliche Schwerpunktaufgaben

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):