Begründung:
Anlass
Der Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen in Deutschland liegt bei ca. 60-70 ha pro Tag. Dies geht meist zulasten von Landwirtschaft und Umwelt. Eine Rolle dabei spielen sicherlich auch notwendige Ausgleichsflächen im Rahmen der Eingriffsregelung, durch die es zu einer „Doppelbeanspruchung“ von Flächen kommt. Die Bundesregierung hat sich deshalb im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf 30 Hektar pro Tag zu verringern. Im Durchschnitt der Jahre 1993 bis 2003 lag der Flächenverbrauch noch bei 120 Hektar pro Tag.
Weitere Probleme stellen die sinkende ökologische Qualität von Fließgewässern und der Verlust von Arten dar. Eine Verwaltungsvorschrift könnte diese Problemstellungen aufgreifen, um insbesondere den Verbrauch von Flächen zu senken, die ökologische Qualität von Fließgewässern zu erhöhen und um den Schutz bedrohter Arten zu gewährleisten..
Projekt:
Die Verwaltungsvorschrift soll regeln,
Inhalt, Verfahren und Anrechnung als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme bei
künftigen Eingriffen (Öko-Konto), die Einrichtung des
Kompensationsverzeichnisses sowie Standards für Ersatzmaßnahmen zur Stärkung
des Biotopverbundes im Landkreis Friesland.
Im Fokus steht die Reduzierung des Flächenverbrauchs bei gleichzeitiger Stärkung des Biotopverbundes. Einen Schwerpunkt sollen dabei die Gewässer als zentrales Element des Biotopverbundes und der Schutz bedrohter Arten bilden.
Mögliche Maßnahmen wären bspw.:
a.
die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen und
Blühflächen mit einer Breite von mind. 6 Metern,
b.
die Neuanlage oder ökologische Aufwertung von
Kleingewässern und Gräben,
c.
die Schaffung von Gewässerrandstreifen mit einer
Breite von mind. 10 Metern,
d.
die Neuanlage von flächigen (Feldgehölze) und linearen
(Feldhecken) Gehölzstrukturen,
Daneben sollen Standards für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen etabliert bzw. optimiert werden. Eine wichtige Rolle soll das sogenannte Ökokonto gemäß § 16 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) spielen. Ziel ist es, für Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen nach dem BNatSchG ein Konto einzurichten mit dem sich Maßnahmenträger gezielt an Ausgleichs- und Ersatzprojekten beteiligen können.
Kulisse
Als Kulisse für das Projekt wird das Zielkonzept aus der Fortschreibung des LRP gewählt (siehe Karte) und dort vor allem die Bereiche, in denen eine Entwicklung oder Verbesserung der Biotopverbindungspotentiale sowie der Artenschutz besonders gefördert werden soll.
Berechnungsmodell
Die Berechnung der Kompensationsfläche sollte transparent
sein und sich daher an bereits etablierten Verfahren orientieren. Mit diesem
sind Planungsbüros etc. vertraut, sodass eine hohe Akzeptanz und leichte
Umsetzbarkeit gefördert wird.
Ablauf
Der Fachbereich
Umwelt wird in enger Abstimmung mit der Landwirtschaft, den Kommunen, den
Wasser- und Bodenverbänden einen Entwurf erarbeiten und den politischen Gremien
zur Beratung vorstellen.
Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, eine Verwaltungsvorschrift über die Stärkung des Biotopverbundes, das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen zu erarbeiten.
Anlage(n):