Betreff
Ergänzungsvorlage zu Nr. 0113/2017: Eintragung einer Grundschuld auf dem Grundstück des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch zur Sicherung eines Landeszuschusses nach KHG (Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze)
Vorlage
0117/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Auf Vorlage Nr. 0113/2017 sowie die dazu erfolgte Beschlussempfehlung des Betriebsausschusses wird verwiesen. Im Nachgang zur Sitzung hat sich im Rahmen eines Gesprächs mit der Geschäftsführung des NWK Sanderbusch ergeben, dass es wegen der besonderen Dringlichkeit der Angelegenheit einer Eilentscheidung des Kreisausschusses zur Eintragung einer Grundschuld von zunächst 3 Mio. Euro bedarf.

 

Zu den Gründen sowie dem weiteren Prozedere nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Baumaßnahme – 3. Bauabschnitt „Reorganisation Pflege“ -  erstreckt sich über 7 Jahre und ist, damit der Krankenhausbetrieb so gering wie möglich beeinträchtigt wird, sehr eng getaktet. Daher ist mit der Maßnahme, auch über die reine Planung hinaus, bereits  begonnen worden. Die Planungskosten (ca. 1,0 Mio. Euro) und erste Kosten für die Gründung des Neubauteils sind bereits aus eigener Liquidität geleistet worden; die europaweite Ausschreibung des Sanierungs-Teils soll jetzt erfolgen. Weitere Kosten stehen jetzt an, die vom Krankenhaus nicht mehr mit eigener Liquidität bestritten werden können. Eine Ausweitung des Kontokorrent-Rahmens oder die Aufnahme von Liquiditätskrediten sind - abgesehen von den zusätzlich entstehenden Kosten - nicht ohne Weiteres möglich; es müsste in Verhandlungen mit Banken eingetreten werden; ggfs. müsste über die Bestellung wiederum neuer Sicherheiten zur Zwischenfinanzierung verhandelt werden. Der Landeszuschuss wird daher schnellstmöglich (Ende März/Anfang April) benötigt. Bis dahin tagt nur noch der Kreisausschuss. Erfahrungsgemäß ist eine kurzfristige Einberufung des Kreistages bis Ende März oder in den Monat April hinein wegen der umfangreichen Terminabklärungen und –abfragen nicht möglich; zudem sind in der Zeit vom 10.04. bis 22.04.2017 Osterferien.

 

Die Verwaltung bittet daher, die Eintragung von zunächst 3 Millionen Euro (das ist der aktuell vom Sozialministerium zur Auszahlung vorgesehene Betrag) im Wege der Eilentscheidung des Kreisausschusses zu beschließen. Der Kreistag wird in der Sitzung am 21. Juni über die Eilentscheidung informiert; gleichzeitig sollte der Kreistag in der Sitzung am 21. Juni 2017 den Beschluss über die Eintragung der Grundschulden über den Restbetrag der Förderung (17,2 Mio. Euro minus jetzt beschlossener 3,0 Mio. Euro = 14,2 Mio. Euro) fassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.

Der Kreisausschuss möge beschließen:

Der Eintragung von Grundschulden auf dem Grundstück des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch für die Förderung der Investitionsmaßnahme des 3. Bauabschnitts „Reorganisation Pflege“ in Höhe von zunächst 3,0 Mio. € nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB, höchstens bis zu 15 v.H. zu Gunsten des Landes Niedersachsen, wird im Wege einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG vorbehaltlich einer Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport zugestimmt.

2.

Der Kreistag möge beschließen:

a) Die vorstehende Eilentscheidung des Kreisausschusses wird zur Kenntnis genommen.

b) Der Eintragung von Grundschulden auf dem Grundstück des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch für die Förderung der Investitionsmaßnahme des 3. Bauabschnitts „Reorganisation Pflege“ in Höhe von (Gesamtfördervolumen von 17,2 Mio. Euro abzüglich bereits vom KA beschlossene 3 Mio. Euro) 14,2 Mio. Euro nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB, höchstens bis zu 15 v.H. zu Gunsten des Landes Niedersachsen, wird vorbehaltlich einer Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein 

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

                                            Gez. Reent Janßen

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/Betriebsleiter

Sichtvermerke:

 

                                                                                  Gez. S. Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.