Begründung:
Auf Vorlage Nr. 0113/2017 sowie die dazu erfolgte Beschlussempfehlung
des Betriebsausschusses wird verwiesen. Im Nachgang zur Sitzung hat sich im
Rahmen eines Gesprächs mit der Geschäftsführung des NWK Sanderbusch ergeben,
dass es wegen der besonderen Dringlichkeit der Angelegenheit einer Eilentscheidung des Kreisausschusses
zur Eintragung einer Grundschuld von zunächst 3 Mio. Euro bedarf.
Zu den Gründen sowie dem weiteren Prozedere nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
Die Baumaßnahme – 3. Bauabschnitt „Reorganisation Pflege“ - erstreckt sich über 7 Jahre und ist, damit
der Krankenhausbetrieb so gering wie möglich beeinträchtigt wird, sehr eng
getaktet. Daher ist mit der Maßnahme, auch über die reine Planung hinaus,
bereits begonnen worden. Die
Planungskosten (ca. 1,0 Mio. Euro) und erste Kosten für die Gründung des
Neubauteils sind bereits aus eigener Liquidität geleistet worden; die
europaweite Ausschreibung des Sanierungs-Teils soll jetzt erfolgen. Weitere
Kosten stehen jetzt an, die vom Krankenhaus nicht mehr mit eigener Liquidität
bestritten werden können. Eine Ausweitung des Kontokorrent-Rahmens oder die
Aufnahme von Liquiditätskrediten sind - abgesehen von den zusätzlich
entstehenden Kosten - nicht ohne Weiteres möglich; es müsste in Verhandlungen
mit Banken eingetreten werden; ggfs. müsste über die Bestellung wiederum neuer
Sicherheiten zur Zwischenfinanzierung verhandelt werden. Der Landeszuschuss
wird daher schnellstmöglich (Ende März/Anfang April) benötigt. Bis dahin tagt
nur noch der Kreisausschuss. Erfahrungsgemäß ist eine kurzfristige Einberufung
des Kreistages bis Ende März oder in den Monat April hinein wegen der
umfangreichen Terminabklärungen und –abfragen nicht möglich; zudem sind in der
Zeit vom 10.04. bis 22.04.2017 Osterferien.
Die Verwaltung bittet daher, die Eintragung von zunächst 3 Millionen
Euro (das ist der aktuell vom Sozialministerium zur Auszahlung vorgesehene
Betrag) im Wege der Eilentscheidung des Kreisausschusses zu beschließen. Der
Kreistag wird in der Sitzung am 21. Juni über die Eilentscheidung informiert;
gleichzeitig sollte der Kreistag in der Sitzung am 21. Juni 2017 den Beschluss
über die Eintragung der Grundschulden über den Restbetrag der Förderung (17,2
Mio. Euro minus jetzt beschlossener 3,0 Mio. Euro = 14,2 Mio. Euro) fassen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kreisausschuss
möge beschließen:
Der Eintragung von Grundschulden auf dem Grundstück des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch für die Förderung der Investitionsmaßnahme des 3. Bauabschnitts „Reorganisation Pflege“ in Höhe von zunächst 3,0 Mio. € nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB, höchstens bis zu 15 v.H. zu Gunsten des Landes Niedersachsen, wird im Wege einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG vorbehaltlich einer Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport zugestimmt.
2.
Der Kreistag
möge beschließen:
a) Die vorstehende Eilentscheidung des Kreisausschusses wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Eintragung von Grundschulden auf dem Grundstück des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch für die Förderung der Investitionsmaßnahme des 3. Bauabschnitts „Reorganisation Pflege“ in Höhe von (Gesamtfördervolumen von 17,2 Mio. Euro abzüglich bereits vom KA beschlossene 3 Mio. Euro) 14,2 Mio. Euro nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB, höchstens bis zu 15 v.H. zu Gunsten des Landes Niedersachsen, wird vorbehaltlich einer Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport zugestimmt.