Begründung:
Auf
Beschluss des Kreisausschusses vom 14.05.2001 sind 10 % der erwirtschafteten
Überschüsse aus der Verkehrsüberwachung an die in der Verkehrssicherheitsarbeit
tätigen Organisationen, insbesondere im Bereich des Verkehrsunterrichts an den
Grundschulen sowie den Sekundarstufen I und II, auszuschütten.
Im Jahr 2016
standen Zuschussmittel in Höhe von insgesamt 35.000 € zur Verfügung. Den
Schulen im Landkreis Friesland konnten Fördermittel in Höhe von 16.000 €
zugewiesen werden. Der auszuzahlende Betrag erreichte damit einen Anteil von
77,08 % an den von den Schulen insgesamt beantragten Zuschüssen.
Weitere
Zuschussnehmer waren die Weser-Ems Busverkehr GmbH, die Verkehrswacht
Varel-Friesische Wehde e.V., die Verkehrswacht Jeverland e.V. sowie die
Gemeinde Zetel. Für eigene Maßnahmen des Landkreises Friesland wurden 2.000 €
bereitgestellt.
Die aus der
kommunalen Überwachung des fließenden Verkehrs insgesamt erwachsene Fallzahl
hat sich im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 6,3 % erhöht. Bei den
stationären Messanlagen hat sich der Trend aus den Vorjahren zu ständig
sinkenden Fallzahlen nicht weiter fortgesetzt. Es konnte eine Stabilisierung
auf fast exakt dem Vorjahresniveau festgestellt werden.
Insgesamt
wurde ein Überschuss in Höhe von 406.630,89 € erwirtschaftet, so dass
Fördermittel in Höhe von 40.700 € in Anspruch genommen werden könnten.
Basierend auf der Annahme, dass der im Vorjahr festgestellte außergewöhnlich
hohe Überschussbetrag in Höhe von 509.542,03 € nicht annähernd wieder erreicht
werden würde, sind auf der
Grundlage des aus mehreren Abrechnungszeiträumen errechneten Jahresmittels
allerdings lediglich 34.600 € in den Haushalt 2017 eingestellt worden. Die
Fördersumme sollte deshalb insgesamt den Betrag in Höhe von 35.000,00 €, auch
vor dem Hintergrund, dass dieser Betrag den zweithöchsten Zuschuss in den
letzten sechzehn Jahren darstellt, nicht überschreiten.
Im Jahr 2016 sind
aus der kommunalen Überwachung des fließenden Verkehrs insgesamt 41.078
Geschwindigkeitsverstöße geahndet worden. Aus diesem Anzeigenaufkommen
resultiert der in der Anlage 2 nachgewiesene Überschuss.
Beschlussvorschlag:
Den in Anlage 1 genannten Antragstellern werden die dort aufgeführten Zuschüsse zweckgebunden für die Verkehrssicherheitsarbeit gewährt.
Anlage(n):
- Zusammenstellung
der für das Jahr 2017 beantragten Fördermittel für
Verkehrssicherheitsarbeit
- Übersicht
über die Einnahmen und Ausgaben für die kommunale Überwachung des
fließenden Verkehrs 2016