Begründung:
Die 23. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/2017 wurde auf Grundlage des Bevölkerungsmodells der Hildesheimer Planungsgruppe, Prof. Dr. Kolb, erstellt.
Der Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 3 SGB VIII, das jedes Kind ab der Vollendung des 3. Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder hat, wird im Landkreis Friesland flächendeckend erfüllt
Gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII hat seit dem 01.08.2013 jedes Kind, dass das 1. Lebensjahr vollendet hat, einen Anspruch auf eine Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Im Landkreis Friesland wird die auf dem Krippengipfel 2007 empfohlene Quote von 35 % an Bedarf an Betreuungsplätzen für diese Kinder bei Einbeziehung der Kindertagespflege mit insgesamt 45 % weit erfüllt.
Auch in dieser Fortschreibung ist detailliert beschrieben, welche konkreten Um- bzw. Ausbaupläne in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden geplant sind.
Die Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist erfolgt. Die Stellungnahmen sind im vorgelegten Entwurf berücksichtigt worden.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die 23. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung.
Anlage:
Anlage 1: Entwurf der 23. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfs- planung 2016/2017