Begründung:
Gemäß § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) haben die Naturschutzbehörden den Landschaftsrahmenplan aufzustellen und fortzuschreiben.
Der erste LRP des Landkreises Friesland von 1996 ist seit 2012 fortgeschrieben worden und liegt inzwischen als Entwurf vor.
Der LRP entfaltet
aufgrund seines gesetzlich vorgeschriebenen gutachtlichen Charakters
keine Rechtsverbindlichkeit und durchläuft daher auch kein förmliches
Abstimmungsverfahren. Der LRP hat nicht die Aufgabe, die fachlichen
Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit
anderen Fachbereichen abzustimmen. Dies ist dem jeweiligen Verfahren
vorbehalten, das die Verbindlichkeit eines Vorhabens begründet, wie der
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes, der Aufstellung von
Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, den Planfeststellungs- und
Genehmigungsverfahren nach den Fachgesetzen und den Verfahren zur
Unterschutzstellung nach dem BNatSchG. Im Rahmen dieser Verfahren erfolgt der
notwendige Abwägungsprozess zwischen den jeweiligen Nutzungsinteressen und den
Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege. Aus dem Landschaftsrahmenplan
allein lassen sich daher weder für die Gemeinden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange noch für Grundeigentümer verbindliche Pflichten und Zwänge
ableiten.
Nach Durchführung der Beteiligung des Vorentwurfs sind alle Stellungnahmen geprüft worden.
Am 17. Juni 2016 erfolgte die Übersendung der erarbeiteten Abwägung an das Büro von der Mühlen zur Einarbeitung und Korrektur von Text und Karten. Fehler oder fachliche Ungenauigkeiten sind korrigiert worden.
Im August 2016 wurde den Gemeinden angeboten die Abwägung vorzustellen.
Am 14.September 2016 wurde dem Umweltausschuss der Entwurf mit den eingearbeiteten Abwägungen vorgestellt.
Im Dezember 2016 sind vom Büro von der Mühlen die abschließenden Fassungen von Text und Karten vorgelegt worden.
Die Fachbehörde für Naturschutz im NLWKN ist am 20.12.2016 um Stellungnahme gebeten worden, die dann am 15.02.2017 vorlag.
Die erfolgten und eingearbeiteten Abwägungen sind wie folgt auf Wunsch nochmals vorgestellt worden:
Gemeinde Sande 06.02.2017
Stadt Varel 21.02.2017
Stadt Jever 08.03.2017
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.03.2017
Kreislandvolk,
Landwirtschaftskammer und
Wasser- und Bodenverbände 21.03.2017
Umweltausschuss 21.03.2017
CDU Fraktion 20.04.2017
Stadt Schortens 10.05.2017
Der Umweltausschuss hat sich am 21.03.2017 eingehend mit dem LRP in seiner fortgeschriebenen Fassung beschäftigt.
Die Vergabe des Drucks erfolgte am 31.03.2017 an die Fa. Heiber Druck GmbH.
Die Auslieferung ist für den 02.05.2017 geplant.
Nach dem anzuwendenden Runderlass über die Aufstellung des LRP hat der Kreistag des Landkreises Friesland den Entwurf als Fachgutachten zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland wird zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):