Begründung:
Die Gemeinde Zetel
hat mit Schreiben vom 03.03.2017 einen Antrag auf Gewährung eines
Kreiszuschusses für die Neugestaltung des Gartens beim Schulmuseum
Bohlenbergerfeld gestellt.
Das Schulmuseum
Bohlenbergerfeld ist für die Gemeinde eine Einrichtung der Tourismusförderung
und auch der Daseinsvorsorge. Das Schulmuseum Bohlenbergerfeld mit seinem
umgestalteten Gartenbereich steht auch in Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern
zur Verfügung. Da auch zahlreiche Gäste aus den umliegenden Städten und
Gemeinden sowie Touristen das Schulmuseum Bohlenbergerfeld und seinen Garten
besuchen, wird außerdem ein Beitrag zur regionalen Tourismuswirtschaft
geleistet.
Der ehemalige
Lehrergarten beim Schulmuseum ist derzeit nicht nutzbar und auch aus
ökologischer Sicht nicht wertvoll und erhaltenswert. In Zusammenarbeit mit der
Umweltschule “Mobilum“ des NABU und unter Beteiligung der Dorfgemeinschaft ist
eine ökologische Umgestaltung zu einem außerschulischen Lernort geplant. Der
Garten soll in verschiedene Bereiche neu gegliedert und erlebbar gemacht
werden. Den Besuchern sollen zudem Kenntnisse zum Thema Umweltschutz vermittelt
werden. Durch die Neugliederung und Umgestaltung des Gartenbereiches werden das
Schulmuseum Bohlenbergerfeld und auch das Museums-Café als Erholungs- und
Bildungsort an Bedeutung gewinnen.
Um das Schulmuseum
und die Außenanlagen für Besucher/-gruppen attraktiver zu machen soll im Garten
zusätzlich eine überdachte Szenefläche (Musikpavillon) für künstlerische und
kulturelle Veranstaltungen entstehen. In Verbindung mit der Neugestaltung des
Gartens sollen hierbei die vorhandenen Potentiale des Schulmuseums weiter
entwickelt und attraktive Rahmenbedingungen für den Kultur- und
Tourismusstandort geschaffen werden. Durch die bereits vorhandene Anbindung an
eine Fahrradroute wird angestrebt, dass auch Fahrradtouristen das Schulmuseum
und den umgestalteten Garten vermehrt nutzen.
Weitere geplante
Gestaltungsmaßnahmen: Bäume und Hecken pflanzen, Beete anlegen (Bauerngarten,
Naschpflanzen, dekorative Klinkermauer herstellen, Grillplatz einrichten,
usw.).
Die Gesamtkosten für
das Projekt betragen nach der Kostenschätzung der Gemeinde Zetel 60.570 Euro
brutto. Die Gemeinde Zetel gehört zur LEADER-Region „Südliches Friesland“ und
hat für das Projekt eine Förderung aus diesem Programm beantragt. Die
Förderquote beträgt dabei 50 % (= 30.285 Euro). Die Projektskizze ist der
Lokalen Aktionsgruppe Südliches Friesland in der Sitzung am 29.11.2016
vorgestellt und zur Entscheidung vorgelegt worden. Die LAG Südliches Friesland
hat der Förderung des Projektes mit einer Zuwendungssumme von 30.285 Euro
zugestimmt. Der endgültige Zuwendungsbescheid vom Amt für regionale
Landesentwicklung liegt noch nicht vor. Ohne die Förderung aus dem
LEADER-Programm und aus Mitteln des Landkreises Friesland kann das Projekt der
Gemeinde Zetel nicht realisiert werden. Mit dem Projekt soll am 1. Juli 2017
begonnen werden; der Projektabschluss wird spätestens zum Jahresende 2017
erwartet.
Die Finanzierung für
die Gartengestaltung beim Schulmuseum Bohlenbergerfeld ist wie folgt
vorgesehen:
LEADER Südliches
Friesland
(50% der
förderfähigen Bruttokosten) 30.285,00 Euro
Kreiszuschuss
Landkreis Friesland 30% (gerundet) 9.000,00 Euro
Eigenmittel Gemeinde
Zetel 21.285,00 Euro
Gesamtkosten: 60.570,00 Euro
Die Neugestaltung des
Gartens beim Schulmuseum Bohlenbergerfeld wird auf der Grundlage der Leitlinien
des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die
Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von
Fremdenverkehrseinrichtungen als förderfähig anerkannt.
Die Verwaltung schlägt
vor, der Gemeinde Zetel zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss
in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten Kosten = gerundet
9.000 Euro, maximal jedoch 20 % bzw. höchstens 12.000 Euro zu bewilligen. Die
Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der
Haushaltslage des Landkreises Friesland.
Beschlussvorschlag:
Die Neugestaltung
des Gartens beim Schulmuseum Bohlenbergerfeld wird als grundsätzlich förderfähig
anerkannt. Der Gemeinde Zetel wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein
Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten
Kosten = gerundet 9.000 Euro, maximal jedoch 20 % bzw. höchstens 12.000 Euro,
bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter
Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.
Anlage(n):
keine