Begründung:
Die Flughafenbeteiligungsgesellschaft Friesland mbH (FBG mbH) wurde 1997
als „Holding“ errichtet und verwaltet die Beteiligungen des Landkreises
Friesland an den beiden Flugplatzgesellschaften „Wangerooger Flughafen GmbH“
(28,57 %) und „JadeWeserAirport GmbH“ (50%). Gegenstand des Unternehmens ist
nur die Beteiligung an Flughafengesellschaften.
Zweck der Gründung der FBG mbH war, mögliche Verluste mit möglichen
Gewinnen der Beteiligungen an den Flugplätzen in Mariensiel und Wangerooge zu
verrechnen sowie Arbeitnehmer unter bestimmten Rahmenbedingungen an die
Flugplatzgesellschaften auszuleihen.
Da die Gewinne am Flugplatz auf Wangerooge seit Jahren thesauriert werden,
um die Finanzierung von Investitionen in die Sanierung der Start- und Landebahn
zu ermöglichen, wird dem ersten oben genannten Zweck nicht Rechnung getragen.
Die Prüfung der Arbeitnehmerüberlassung nach aktueller Gesetzgebung hat
ergeben, dass eine dauerhafte Überlassung der Arbeitnehmer in der bisher
praktizierten Form nicht mehr praktikabel ist. Daher wurden alle Mitarbeiter
zum 01.09.2016 mit einem Aufhebungsvertrag für die FBG mbH und neuem
Arbeitsvertrag unter den Anwendungen des TVöD in die JadeWeserAirport GmbH
überführt.
Der ursprüngliche Unternehmenszweck ist somit nicht mehr gegeben, so dass
die Gesellschafterversammlung in der Sitzung am 21.11.2016 mit Zustimmung des
Kreistages beschlossen hat, die FBG mbH zum 31.12.2016 aufzulösen und den
jetzigen Geschäftsführer Frank Schnieder zum Liquidator zu bestellen.
Nach einer Besprechung durch Herrn Schnieder mit Herrn RA Sven Hülzer,
Fachanwalt für Steuerrecht, hat sich eine andere Art der Auflösung der
Gesellschaft, das Verfahren der Vollübertragung, als vorteilhaft
herausgestellt. Dieses Verfahren bringt viele Vorteile in zeitlicher- und
kostentechnischer Art mit sich.
Die
GmbH würde hierbei nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes ihr Vermögen als
Ganzes auf den Landkreis Friesland übertragen.
Vorteil
dieser Übertragung ist, dass die Übertragung des Vermögens der GmbH auf den
Landkreis Friesland im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erfolgt und somit
keinerlei Zustimmung von Dritten erforderlich ist.
Gleichzeitig
löst sich die GmbH mit Eintragung der Vollübertragung im Handelsregister der
GmbH auf, sodass ab diesem Zeitpunkt keinerlei z.B. Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen mehr zu erstellen sind.
Für die
Durchführung des Verfahrens bedarf es der Rücknahme der Beschlüsse zur
Liquidation und somit der Zurücksetzung in den ursprünglichen Zustand.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kreistagsbeschluss zur Liquidation vom
19.12.2016 wird aufgehoben und die GmbH als Erwerbsgesellschaft fortgesetzt.
Der Liquidator Frank Schnieder wird jeweils mit sofortiger Wirkung als
Liquidator abberufen und als Geschäftsführer der GmbH bestellt.
2.
Der Geschäftsführer der GmbH wird beauftragt,
alle notwendigen Maßnahmen vorzunehmen bzw. zu veranlassen, damit die GmbH nach
den Regelungen des Umwandlungsgesetzes ihr Vermögen als Ganzes auf den
Landkreis Friesland überträgt (so genannte Vollübertragung).
Anlage(n):
1. Schreiben des RA
Hülzer vom 20.02.2017