Betreff
Vollübertragung der Flughafenbeteiligungsgesellschaft Friesland mbH auf den Landkreis Friesland
Vorlage
0180/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Flughafenbeteiligungsgesellschaft Friesland mbH (FBG mbH) wurde 1997 als „Holding“ errichtet und verwaltet die Beteiligungen des Landkreises Friesland an den beiden Flugplatzgesellschaften „Wangerooger Flughafen GmbH“ (28,57 %) und „JadeWeserAirport GmbH“ (50%). Gegenstand des Unternehmens ist nur die Beteiligung an Flughafengesellschaften.

Zweck der Gründung der FBG mbH war, mögliche Verluste mit möglichen Gewinnen der Beteiligungen an den Flugplätzen in Mariensiel und Wangerooge zu verrechnen sowie Arbeitnehmer unter bestimmten Rahmenbedingungen an die Flugplatzgesellschaften auszuleihen.

Da die Gewinne am Flugplatz auf Wangerooge seit Jahren thesauriert werden, um die Finanzierung von Investitionen in die Sanierung der Start- und Landebahn zu ermöglichen, wird dem ersten oben genannten Zweck nicht Rechnung getragen.

Die Prüfung der Arbeitnehmerüberlassung nach aktueller Gesetzgebung hat ergeben, dass eine dauerhafte Überlassung der Arbeitnehmer in der bisher praktizierten Form nicht mehr praktikabel ist. Daher wurden alle Mitarbeiter zum 01.09.2016 mit einem Aufhebungsvertrag für die FBG mbH und neuem Arbeitsvertrag unter den Anwendungen des TVöD in die JadeWeserAirport GmbH überführt.

Der ursprüngliche Unternehmenszweck ist somit nicht mehr gegeben, so dass die Gesellschafterversammlung in der Sitzung am 21.11.2016 mit Zustimmung des Kreistages beschlossen hat, die FBG mbH zum 31.12.2016 aufzulösen und den jetzigen Geschäftsführer Frank Schnieder zum Liquidator zu bestellen.

Nach einer Besprechung durch Herrn Schnieder mit Herrn RA Sven Hülzer, Fachanwalt für Steuerrecht, hat sich eine andere Art der Auflösung der Gesellschaft, das Verfahren der Vollübertragung, als vorteilhaft herausgestellt. Dieses Verfahren bringt viele Vorteile in zeitlicher- und kostentechnischer Art mit sich.

Die GmbH würde hierbei nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes ihr Vermögen als Ganzes auf den Landkreis Friesland übertragen.

Vorteil dieser Übertragung ist, dass die Übertragung des Vermögens der GmbH auf den Landkreis Friesland im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erfolgt und somit keinerlei Zustimmung von Dritten erforderlich ist.

Gleichzeitig löst sich die GmbH mit Eintragung der Vollübertragung im Handelsregister der GmbH auf, sodass ab diesem Zeitpunkt keinerlei z.B. Jahresabschlüsse und Steuererklärungen mehr zu erstellen sind.

Für die Durchführung des Verfahrens bedarf es der Rücknahme der Beschlüsse zur Liquidation und somit der Zurücksetzung in den ursprünglichen Zustand.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Kreistagsbeschluss zur Liquidation vom 19.12.2016 wird aufgehoben und die GmbH als Erwerbsgesellschaft fortgesetzt. Der Liquidator Frank Schnieder wird jeweils mit sofortiger Wirkung als Liquidator abberufen und als Geschäftsführer der GmbH bestellt.

2.    Der Geschäftsführer der GmbH wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen vorzunehmen bzw. zu veranlassen, damit die GmbH nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes ihr Vermögen als Ganzes auf den Landkreis Friesland überträgt (so genannte Vollübertragung).


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr.

Titel:

HSP     Nr 

Titel:

   gez. C. Fried                      gez. R. Janßen

Sachbearbeiterin                Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

                                          gez. R. Janßen                   gez. S. Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   


Anlage(n):

1. Schreiben des RA Hülzer vom 20.02.2017