Begründung:
In seiner
konstituierenden Sitzung am 2. November 2016 hat der Kreistag eine Neufassung
der „Entschädigungssatzung für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem
Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder“ verabschiedet (sh. Vorlage Nr.
1060/2016). Sie trat am 1. Januar 2017 in Kraft.
Nach Inkrafttreten
der neuen Satzung hat sich in verschiedener Hinsicht Änderungsbedarf ergeben;
im Kreisausschuss wurde darüber berichtet und eine Vorlage zur Verabschiedung
einer Änderungssatzung im Juni-Kreistag avisiert.
Folgende
Anpassungen stehen nunmehr an:
1.
Im Verlaufe der
vergangenen Monate hat sich gezeigt, dass die in § 3 - Sitzungsgeld - enthaltene Formulierung
„Fraktions- und Gruppensitzungen, die der Vorbereitung von
Kreisausschuss-Sitzungen dienen“, zu Auslegungs-/Interpretationsproblemen
führt.
In der Sitzung des
Kreisausschusses vom 22. Mai 2017 verständigten sich die anwesenden Fraktions-
und Gruppenvorsitzenden vorab darauf, dass ein Sitzungsgeld für insgesamt
höchstens zwei Fraktions- bzw. Gruppensitzungen pro Monat gezahlt werden soll.
- § 3 der Satzung (sh. Vorschlag in der beigefügten Arbeitsfassung) wurde entsprechend
angepasst
2.
Ferner wurde die
Verwaltung (KA vom 14.12.2016/TOP 5.6) gebeten, die Entschädigungssatzung um
einen Passus zu ergänzen, der die Zahlung von Fahrtkosten an neu gewählte
Kreistagsmitglieder bei notwendiger Teilnahme an Sitzungen regelt, die der
Vorbereitung der konstituierenden Kreistagssitzung dienen. (Gemeint sind
Fraktions-/Gruppensitzungen sowie ggf. Veranstaltungen des Landkreises vor dem
1. November des Kommunalwahljahres, also vor Mandatsbeginn der neu gewählten
Kreistagsmitglieder). – Sh. hierzu § 4 Ziff.
2/neu der Arbeitsfassung der Satzung.
3.
Am 1. Februar 2017
trat die Nds. Reisekostenverordnung in Kraft. Die §§ 4 und 5 der
Aufwandsentschädigungssatzung sollten daher textlich angepasst werden. Nach wie
vor beträgt die Fahrtkostenerstattung 30 Cent/km.
Der Fachbereich
30/Rechtsamt der Kreisverwaltung wurde vor diesem Hintergrund um eine
ganzheitliche Prüfung der Satzung gebeten. Es
wurden die unter 1. – 3. genannten Punkte berücksichtigt und auch zu
anderen Passagen der Satzung ergänzende redaktionelle Änderungen
vorgenommen. Die Zahlungsbeträge bleiben
unverändert.
Informatorisch
beigefügt ist das Rundschreiben Nr. 21/2017 des Nds. Landkreistages nebst
Anlage, das die Angemessenheit von Entschädigungen im Sinne von § 138 Abs. 7
NKomVG behandelt. Die Hinweise wurden im Rahmen der Prüfung des Rechtsamtes mit
berücksichtigt; eine Änderung von § 7 der AE-Satzung ist nicht erforderlich.
Die Verwaltung wird, sofern seitens der Fraktionen und Gruppen keine ergänzenden Hinweise und Anregungen zur beigefügten Arbeitsversion der Satzung eingehen, auf dieser Basis zur KA-Sitzung am 19. Juni 2017 eine Änderungssatzung nachreichen.
Beschlussvorschlag:
Der (noch nachzureichenden) Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Friesland für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder wird zugestimmt.
Anlage(n):
- NLT-Rundschreiben
Nr. 21/2017
- Arbeitsfassung
der Satzung mit Änderungen