Betreff
Verabschiedung einer Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Friesland für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder
Vorlage
0199/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

In seiner konstituierenden Sitzung am 2. November 2016 hat der Kreistag eine Neufassung der „Entschädigungssatzung für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder“ verabschiedet (sh. Vorlage Nr. 1060/2016). Sie trat am 1. Januar 2017 in Kraft.

Nach Inkrafttreten der neuen Satzung hat sich in verschiedener Hinsicht Änderungsbedarf ergeben; im Kreisausschuss wurde darüber berichtet und eine Vorlage zur Verabschiedung einer Änderungssatzung im Juni-Kreistag avisiert.

Folgende Anpassungen stehen nunmehr an:

1.

Im Verlaufe der vergangenen Monate hat sich gezeigt, dass die in § 3 -  Sitzungsgeld - enthaltene Formulierung „Fraktions- und Gruppensitzungen, die der Vorbereitung von Kreisausschuss-Sitzungen dienen“, zu Auslegungs-/Interpretationsproblemen führt.

In der Sitzung des Kreisausschusses vom 22. Mai 2017 verständigten sich die anwesenden Fraktions- und Gruppenvorsitzenden vorab darauf, dass ein Sitzungsgeld für insgesamt höchstens zwei Fraktions- bzw. Gruppensitzungen pro Monat gezahlt werden soll. - § 3 der Satzung (sh. Vorschlag in der beigefügten Arbeitsfassung) wurde entsprechend angepasst

2.

Ferner wurde die Verwaltung (KA vom 14.12.2016/TOP 5.6) gebeten, die Entschädigungssatzung um einen Passus zu ergänzen, der die Zahlung von Fahrtkosten an neu gewählte Kreistagsmitglieder bei notwendiger Teilnahme an Sitzungen regelt, die der Vorbereitung der konstituierenden Kreistagssitzung dienen. (Gemeint sind Fraktions-/Gruppensitzungen sowie ggf. Veranstaltungen des Landkreises vor dem 1. November des Kommunalwahljahres, also vor Mandatsbeginn der neu gewählten Kreistagsmitglieder). – Sh. hierzu § 4 Ziff.  2/neu der Arbeitsfassung der Satzung.

3.

Am 1. Februar 2017 trat die Nds. Reisekostenverordnung in Kraft. Die §§ 4 und 5 der Aufwandsentschädigungssatzung sollten daher textlich angepasst werden. Nach wie vor beträgt die Fahrtkostenerstattung 30 Cent/km.

Der Fachbereich 30/Rechtsamt der Kreisverwaltung wurde vor diesem Hintergrund um eine ganzheitliche Prüfung der Satzung gebeten. Es  wurden die unter 1. – 3. genannten Punkte berücksichtigt und auch zu anderen Passagen der Satzung ergänzende redaktionelle Änderungen vorgenommen.  Die Zahlungsbeträge bleiben unverändert.

Informatorisch beigefügt ist das Rundschreiben Nr. 21/2017 des Nds. Landkreistages nebst Anlage, das die Angemessenheit von Entschädigungen im Sinne von § 138 Abs. 7 NKomVG behandelt. Die Hinweise wurden im Rahmen der Prüfung des Rechtsamtes mit berücksichtigt; eine Änderung von § 7 der AE-Satzung ist nicht erforderlich.

Die Verwaltung wird, sofern seitens der Fraktionen und Gruppen keine ergänzenden Hinweise und Anregungen zur beigefügten Arbeitsversion der Satzung eingehen, auf dieser Basis zur KA-Sitzung am 19. Juni 2017 eine Änderungssatzung nachreichen.


Beschlussvorschlag:

Der (noch nachzureichenden) Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Friesland für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja , geringfügig wg. Fahrtkosten zu Ziff. 2)

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

Gerda Gerdes

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

                                                                                   Sven Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   


Anlage(n):

- NLT-Rundschreiben Nr. 21/2017

- Arbeitsfassung der Satzung mit Änderungen