Begründung:
Der fünfte nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung aufgestellte
Jahresabschluss ist abgeschlossen und geprüft.
Rechtslage:
Nach Aufstellung prüft das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss nach §
155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Lt. § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die
sich aus der Prüftätigkeit ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.
Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des
Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem
Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu
diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).
Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den Abschluss und die
Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde
mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die Erste Kreisrätin hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des
Jahresabschlusses am 1. Juni 2017 (endgültig, nach einer Änderung der Version
vom 06.03.2017) festgestellt. Der Schlussbericht des Rechungsprüfungsamtes
datiert vom 07.06.2017. Jahresabschluss, Schlussbericht und Stellungnahme der
Verwaltung hierzu liegen dieser Vorlage an. Der Kreistag hat über den
Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates formell zu beschließen.
Das Haushaltsjahr 2013 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
ordentliches Ergebnis: 4.757.219,50 Euro
außerordentliches Ergebnis: - 24.228,91 Euro
Jahresergebnis: 4.732.990,59 Euro
Der Jahresüberschuss ist durch Beschluss der Überschussrücklage
aus dem ordentlichen Ergebnis zuzuführen (§110 Abs. 6 NKomVG). Der Fehlbetrag
des außerordentlichen Ergebnisses ist mit der Überschussrücklage aus
außerordentlichem Ergebnis zu verrechnen (§ 110 Abs. 5 NkomVG).
Die wesentlichen Aussagen ergeben sich aus dem
Rechenschaftsbericht:
Das Haushaltsjahr 2013 schließt gegenüber der
Planung um 1,3 Mio. besser ab.
Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber der
Vorjahresbilanz um rd. 1,5 Mio. Euro auf 9,5 Mio. Euro vermindert.
Bilanz: Das
Anlagevermögen hat sich um ca. 1,5 Mio. Euro erhöht, das Finanzvermögen um ca.
2,5 Mio. Euro vermindert.
Durch die
Aktivierung der Maßnahmen „Sanierung der BBS Varel“, „Sanierung des
Oberstufengebäudes des Mariengymnasiums“ und „Sportplatz Jahnstraße Jever“ hat
sich die Bilanzposition „Bebaute Grundstücke“ um ca. 6,7 Mio. Euro erhöht; die
„Anlagen im Bau“ haben sich um 5,1 Mio. Euro vermindert.
Das führt auf der
Passivseite zu einer um 4.657.494 Euro höheren Nettoposition. Die
Schuldenposition hat sich um 4,8 Mio Euro vermindert (um 5 Mio. Euro
verminderte Liquiditätskredite); die Rückstellungen um 1,36 Mio.
(Rekultivierung der Altdeponie Hohenberge).
Die Verwaltung
schlägt vor,
- den Jahresabschluss 2013 zu beschließen,
- zu beschließen, den Überschuss des ordentlichen
Haushalts der Überschussrücklage zuzuführen,
- den Fehlbetrag des außerordentlichen Haushalts
mit der Überschussrücklage zu verrechnen,
- dem Landrat für das Haushaltsjahr 2013
Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag
beschließt den Jahresabschluss 2013 des Landkreises Friesland in der
vorgelegten Fassung.
- Der Überschuss
des ordentlichen Ergebnisses wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Fehlbetrag
des außerordentlichen Ergebnisses wird mit der aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage verrechnet.
- Der Kreistag
erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2013
Entlastung.
Anlage(n):
Jahresabschluss:
- Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung (ohne
Teilhaushalte)
- Anlagen-, Forderungs- und Schuldenübersicht:
siehe Anlagen zum
Prüfungsbericht des RPA,
- Anhang und Rechenschaftsbericht,
- Bericht des Rechnungsprüfungsamtes,
- Stellungnahme der Verwaltung zum
Prüfungsbericht