Begründung:
Der Bau des Radweges an der K 89 von Middoge nach Tettens und von
Tettens nach Oldorf wurde als eine Gesamtmaßnahme in das Jahresbauprogramm des
Landes aufgenommen. Nunmehr soll der zweite Bauanschnitt von Tettens nach
Oldorf durchgeführt werden, nachdem der erste Abschnitt im letzten Jahr fertig
gestellt werden konnte.
Im Haushaltsjahr 2017 wurde hierfür ein Gesamtansatz von 400.000 € sowie
eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 € geplant. Zusätzlich zu
den Fördermitteln nach GVFG ist ganz aktuell eine Zusage des Projektträgers
Jülich über eine Förderung der Baumaßnahme in Höhe von insg. 107.850 € eingegangen.
Derzeit wird der Grunderwerb für die Maßnahme getätigt. Gleichzeitig
werden die Arbeiten im Rahmen der Vergaberichtlinien ausgeschrieben. Die
Kostenschätzung für den Bau des Radweges beläuft sich auf 783.000 €.
Die Auswertung der Ausschreibungsunterlagen wird noch einige Zeit in
Anspruch nehmen, so dass eine Auftragsvergabe durch den Kreistag am 14.09.2017
zeitlich nicht möglich sein wird. Die nächste Sitzung des Kreistags findet erst
am 18.12.2017 statt, so dass die Zuschlagsfrist nicht eingehalten werden
könnte.
Um den Auftrag zeitnah vergeben und so früh wie möglich mit den
Baumaßnahmen beginnen zu können, wird der Kreistag gebeten, den Kreisausschuss
für die Auftragsvergabe zu ermächtigen.
Sollten allerdings ein zügiger Baubeginn und/oder die Wahrung der
Zuschlagsfristen eine frühere Auftragserteilung bedingen (nächste Sitzung des
Kreisausschusses am 18.10.), sollte der Kreisausschuss unter dem Vorbehalt der
Ermächtigung durch den Kreistag den Landrat bereits vorab ermächtigen, den
Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt den Kreisausschuss, den Auftrag für den Bau des Radweges an der Kreisstraße 89 von Tettens nach Oldorf zu vergeben.
Sollte im Interesse eines zügigen Baubeginns und zur Wahrung der Zuschlagsfristen eine Auftragsvergabe vor der nächsten ordentlichen Sitzung des Kreisausschusses am 18.10. erforderlich sein, ermächtigt der Kreisausschuss –vorbehaltlich der o.g. Ermächtigung durch den Kreistag- den Landrat, den betr. Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Anlage(n):
keine