Begründung:
Leider ist bei der
Erstellung der o.g. Vorlage 0191/2017 ein Fehler aufgetreten.
Die hier
eingegangene Schlussrechnung der bauausführenden Firma in Höhe von 17.072,78 €
bezog sich nicht wie in der Vorlage bezeichnet auf die Maßnahme „Radwegneubau
an der K 105“, sondern auf die bereits im Jahr 2015 abgeschlossene Maßnahme der
„Fahrbahnsanierung K 105, 4. Bauabschnitt“.
Die Fahrbahn der K
105 – Grünenkamper Straße – wurde über mehrere Jahre in vier Teilabschnitten
saniert. Der letzte Bauabschnitt erfolgte im Spätsommer / Herbst 2015.
Zu der Maßnahme gab
es in 2016 keinen Haushaltsansatz, für 2017 wurde ein Ansatz in Höhe von 20.000
€ gebildet, um noch restliche Kosten abdecken zu können. Dieser Ansatz wurde
durch die Auflastkosten der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – GB
Aurich - , d.h. Kosten für die Planung und Baudurchführung, bereits in voller
Höhe verbraucht, so dass für die anschließend eingegangene Schlussrechnung eine überplanmäßige Ausgabe beantragt werden
muss.
Diese kann durch
eine erwartete außerplanmäßige Einnahme, nämlich der Zahlung einer Schlussrate
von GVFG- Mitteln zur Radwegemaßnahme an der K 281 (Wegshörne) in Höhe von ca.
30.000 €, gedeckt werden.
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 17.072,78 € wird zugestimmt. Der Beschluss vom 19.06.2017 (Vorlage 0191/2017) wird aufgehoben.
Anlage(n):