Betreff
Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Friesland für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder
Vorlage
0259/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.06.2017 eine Satzung zur Änderung der Entschädigungs-Satzung beschlossen. Hier wurde in § 7 jedoch nur die Höhe der Angemessenheit von Aufsichtsratsmitgliedern bezogen auf eine jährliche Gesamtvergütung festgesetzt, wobei hier als Maßstab der § 9 der Nds. Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) herangezogen wurde (bei Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe B 5 gelten als Höchstbetrag 6.200 € für die in einem Kalenderjahr ausgeübten Nebentätigkeiten). Das Maß der Angemessenheit war jedoch für jede einzelne Vertretungstätigkeit festzulegen.

 

Hinsichtlich der Vergütungen aus einer Tätigkeit als Vertreter/in der Kommune in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts gem. § 138 Abs. 7 und 8 NKomVG wurde das Maß einer angemessenen Entschädigung nun durch Beschluss festgesetzt, so dass die derzeitige Regelung in § 7 der Entschädigungssatzung eigentlich entfallen könnte.

 

Diese beschlossenen Regelungen gelten jedoch nicht für mittelbare Beteiligungen, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände und Sparkassenzweckverbände.  Die Kreistagsabgeordneten in Organen mittelbarer Gesellschaften sind nicht Vertreter des Landkreises Friesland, sondern Vertreter des Mutterunternehmens. Daher ermöglicht es § 138 Abs. 7 und 8 NKomVG dem Kreistag nicht, die Höhe der angemessenen Entschädigung auch für Vertreter in den Organen mittelbarer Gesellschaften festzusetzen. Gleichwohl lässt sich über einen anderen Weg eine Harmonisierung der in der Mutter- und Tochtergesellschaft gezahlten Aufwandsentschädigungen erreichen. Über Weisungen des Kreistages nach § 138 Abs. 1 Satz 2 NKomVG an seine Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Muttergesellschaft kann erreicht werden, dass die Muttergesellschaft ihre Einflussmöglichkeit auf das von ihr gegründete Tochterunternehmen dahingehend ausübt, dass in den Organen der Tochtergesellschaft nur Entschädigungen in bestimmter Höhe gezahlt werden. Für die Tätigkeiten in einem Zweckverband, Wasser- und Bodenverband und Sparkassenzweckverband kann man nur auf eine freiwillige Verpflichtung der Kreistagsabgeordneten setzen, sich auch hier bei Überschreiten einer Angemessenheitsgrenze einer Ablieferungspflicht gegenüber dem Landkreis zu unterziehen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Ablieferung gibt es nicht.

 

§ 7 der Entschädigungssatzung wurde daher dahingehend geändert, dass die Kreistagsabgeordneten sich nunmehr freiwillig dazu verpflichten, sich bei Überschreiten einer Angemessenheitsgrenze für Tätigkeiten in mittelbaren Beteiligungen, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden und Sparkassenzweckverbänden einer Ablieferungspflicht gegenüber dem Landkreis zu unterziehen wenn sie mit Rücksicht auf die Zugehörigkeit zum Kreistag des Landkreises Friesland entweder entsandt oder sonst auf ihre Veranlassung bestellt worden sind.

 

In Anlehnung an § 9 NNVO wird ein jährlicher Höchstbetrag von 6.200 € als angemessen angesehen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der beigefügten 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungs-Satzung des Landkreises Friesland für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

gez. Andrea Jeske

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                                              gez. Sven Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

- Entwurf der 2. Änderungssatzung

- kumulierte Lesefassung der AE-Satzung Stand 14.09.2017

- Gegenüberstellung § 7/derzeitiger Stand + Vorschlag/neu