Betreff
Schöffenwahlen an den Amtsgerichten Jever und Varel für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023, hier: Entsendung von Vertrauenspersonen in den Schöffenwahlausschuss
Vorlage
0281/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Für die Amtsgerichte Jever und Varel steht im Jahre 2018 die Neuwahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 an. An beiden Gerichten wird dafür ein Schöffenwahlausschuss gebildet, in den jeweils sieben Beisitzerinnen und Beisitzer – sog. Vertrauenspersonen – entsandt werden.

 

Die Zuständigkeit für die Besetzung des Ausschusses verteilt sich gemäß beigefügtem Schreiben des Innenministeriums vom 25. September 2017 wie folgt auf die unteren Verwaltungsbezirke:

 

a)

Amtsgericht Jever:

 

Kreistag des Landkreises Friesland               4 Vertrauenspersonen

Rat der Stadt Schortens (selbstst. Gemeinde)  3 Vertrauenspersonen

 

Der Amtsgerichtsbezirk Jever besteht aus den Gemeinden Stadt Jever, Stadt Schortens, Sande, Wangerland und Wangerooge sowie dem gemeinde- und kreisfreien Gebiet Insel Minsener Oldeoog. – Da die Schortenser Einwohner/innen bereits durch den Stadtrat berücksichtigt werden, bittet das MI den Kreistag, bei der Wahl der vier Vertrauenspersonen Einwohner/innen zu benennen, die ihren Wohnsitz in Jever, Sande, Wangerland oder Wangerooge haben.

 

In Anwendung des § 71 Abs. 2 und 6 NKomVG (Anwendung der Regelungen zur Ausschussbildung bei Besetzung mehrerer unbesoldeter Stellen gleicher Art)  verteilt sich das Vorschlagsrecht wie folgt:

 

Gruppe SPD/GRÜNE/FDP                                  2

CDU-Fraktion                                              1

Gruppe ZV/SWG/UWG                              1

 

b)

Amtsgericht Varel:

 

Kreistag des Landkreises Friesland               3 Vertrauenspersonen

Rat der Stadt Varel (selbstst. Gemeinde)           4 Vertrauenspersonen

 

Der Amtsgerichtsbezirk Varel besteht aus den Gemeinden Stadt Varel, Bockhorn und Zetel. Entsprechend gilt auch hier, dass der Kreistag Einwohner/innen mit Wohnsitz in Zetel und Bockhorn berufen möge; da die Bevölkerung der Stadt Varel bereits durch vier Personen repräsentiert wird.

 

Gemäß § 71 Abs. 2 und 6 NKomVG verteilt sich das Vorschlagsrecht wie folgt:

 

Gruppe SPD/GRÜNE/FDP                                              2

CDU-Fraktion                                                         1

 

Bei der Auswahl der Vertrauenspersonen sind die Ausschluss- und Ablehnungsgründe der §§ 32 – 35  des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG - (so Ziff. 4.2 Satz 3 des Gemeinsamen Runderlasses des MJ und MI vom 27.07.2017) zu beachten. Ein Abdruck der Texte ist beigefügt.

 

 

Unter anderem sollten demnach (Auszug aus §§ 33, 34 GVG) die Kandidatinnen/Kandidaten

 

- das 25. Lebensjahr vollendet haben,

 

- das 70. Lebensjahr bei Berufung bzw. bis zum Ende der Amtsperiode in 2023 nicht vollendet haben,

 

- nicht Mitglied einer Bundes- oder Landesregierung,

 

- nicht Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare oder Rechtsanwälte,

 

- und nicht gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer

 

sein.

 

§ 35 GVG benennt die Fälle, in denen die Berufung zur Vertrauensperson durch die Kandidatin/Kandidaten abgelehnt werden kann.

 

Unter Berücksichtigung der §§ 32 – 35 GVG wird um Unterbreitung von Vorschlägen durch die Fraktionen und Gruppen gebeten. Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt in der nächsten Sitzung des Kreistages.

 

Dem jeweiligen Richter am Amtsgericht sind die gewählten Personen bis zum 1. Juli 2018 mitzuteilen. Die Zusammenkunft des Schöffenwahlausschusses des jeweiligen Amtsgerichtes erfolgt bis spätestens zum 15. Oktober 2018.

 

Informatorisch:

Der Kreistag hat am 11. März 2013 folgende Vertrauenspersonen gewählt:

 

Amtsgericht Jever:

Marianne Kaiser-Fuchs, Wangerland

Gustav Zielke, Jever

Jens Damm, Wangerland

Siegfried Harms, Jever

 

Amtsgericht Varel:

Fred Gburreck, Zetel

Dirk von Polenz, Varel

Claus Eilers, Zetel

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Auf Basis der von den Fraktionen und Gruppen vorzuschlagenden Kandidatinnen und Kandidaten wählt der Kreistag Friesland

 

- 4  Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Jever

- sowie 3 Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Varel.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

gez. Gerda Gerdes

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                                             gez. Sven Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

- Schreiben des MI vom 25.09.2017

- §§ 32 – 35 GVG