Begründung:
Für die
Amtsgerichte Jever und Varel steht im Jahre 2018 die Neuwahl von Schöffinnen
und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 an. An beiden Gerichten wird
dafür ein Schöffenwahlausschuss gebildet, in den jeweils sieben Beisitzerinnen
und Beisitzer – sog. Vertrauenspersonen – entsandt werden.
Die Zuständigkeit
für die Besetzung des Ausschusses verteilt sich gemäß beigefügtem Schreiben des
Innenministeriums vom 25. September 2017 wie folgt auf die unteren
Verwaltungsbezirke:
a)
Amtsgericht Jever:
Kreistag des Landkreises Friesland 4 Vertrauenspersonen
Rat der Stadt
Schortens (selbstst. Gemeinde) 3 Vertrauenspersonen
Der
Amtsgerichtsbezirk Jever besteht aus den Gemeinden Stadt Jever, Stadt
Schortens, Sande, Wangerland und Wangerooge sowie dem gemeinde- und kreisfreien
Gebiet Insel Minsener Oldeoog. – Da die Schortenser Einwohner/innen bereits
durch den Stadtrat berücksichtigt werden, bittet das MI den Kreistag, bei der
Wahl der vier Vertrauenspersonen Einwohner/innen zu benennen, die ihren Wohnsitz in Jever, Sande, Wangerland oder
Wangerooge haben.
In Anwendung des §
71 Abs. 2 und 6 NKomVG (Anwendung der Regelungen zur Ausschussbildung bei
Besetzung mehrerer unbesoldeter Stellen gleicher Art) verteilt sich das Vorschlagsrecht wie
folgt:
Gruppe
SPD/GRÜNE/FDP 2
CDU-Fraktion 1
Gruppe ZV/SWG/UWG 1
b)
Amtsgericht Varel:
Kreistag des Landkreises Friesland 3 Vertrauenspersonen
Rat der Stadt Varel
(selbstst. Gemeinde) 4
Vertrauenspersonen
Der
Amtsgerichtsbezirk Varel besteht aus den Gemeinden Stadt Varel, Bockhorn und
Zetel. Entsprechend gilt auch hier, dass der Kreistag Einwohner/innen mit Wohnsitz in Zetel und Bockhorn berufen
möge; da die Bevölkerung der Stadt Varel bereits durch vier Personen
repräsentiert wird.
Gemäß § 71 Abs. 2
und 6 NKomVG verteilt sich das Vorschlagsrecht wie folgt:
Gruppe
SPD/GRÜNE/FDP 2
CDU-Fraktion 1
Bei der Auswahl der
Vertrauenspersonen sind die Ausschluss- und Ablehnungsgründe der §§ 32 –
35 des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG
- (so Ziff. 4.2 Satz 3 des Gemeinsamen Runderlasses des MJ und MI vom
27.07.2017) zu beachten. Ein Abdruck der Texte ist beigefügt.
Unter anderem sollten demnach (Auszug aus §§ 33, 34 GVG)
die Kandidatinnen/Kandidaten
- das 25.
Lebensjahr vollendet haben,
- das 70.
Lebensjahr bei Berufung bzw. bis zum Ende der Amtsperiode in 2023 nicht
vollendet haben,
- nicht Mitglied einer
Bundes- oder Landesregierung,
- nicht Richter und
Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare oder Rechtsanwälte,
- und nicht
gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des
Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer
sein.
§ 35 GVG benennt
die Fälle, in denen die Berufung zur Vertrauensperson durch die
Kandidatin/Kandidaten abgelehnt werden kann.
Unter
Berücksichtigung der §§ 32 – 35 GVG wird um Unterbreitung von Vorschlägen durch
die Fraktionen und Gruppen gebeten. Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt in
der nächsten Sitzung des Kreistages.
Dem jeweiligen Richter am Amtsgericht sind die gewählten Personen bis zum 1. Juli 2018 mitzuteilen. Die Zusammenkunft des Schöffenwahlausschusses des jeweiligen Amtsgerichtes erfolgt bis spätestens zum 15. Oktober 2018.
Informatorisch:
Der Kreistag hat am
11. März 2013 folgende Vertrauenspersonen gewählt:
Amtsgericht
Jever:
Marianne
Kaiser-Fuchs, Wangerland
Gustav Zielke,
Jever
Jens Damm,
Wangerland
Siegfried Harms,
Jever
Amtsgericht
Varel:
Fred Gburreck,
Zetel
Dirk von Polenz,
Varel
Claus Eilers, Zetel
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Beschlussvorschlag:
Auf Basis der von den Fraktionen und Gruppen vorzuschlagenden Kandidatinnen und Kandidaten wählt der Kreistag Friesland
- 4 Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Jever
- sowie 3 Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Varel.
Anlage(n):
- Schreiben des MI
vom 25.09.2017
- §§ 32 – 35 GVG