Begründung:
Der Ausschuss für Arbeit und
Soziales hat den Antrag der Lebenshilfe e.V. in seiner Sitzung am 12.09.2017
zur Beratung an den Behindertenbeirat verwiesen.
Der Behindertenbeirat des
Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 3. November 2017 über den Antrag
der Lebenshilfe beraten. Nach Auffassung des Behindertenbeirates erfüllt er
grundsätzlichen die Förderkriterien für Mittel aus dem Inklusionsfonds.
Im Graftenhaus trifft sich u.a.
regelmäßig die Adipositas Selbsthilfegruppe Jever. Aufgrund des Körpervolumens
und teilweise auch großen Gewichts haben diese Menschen Probleme am
öffentlichen Leben teilzunehmen. Oftmals scheitert es, beispielsweise bei
Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen, Vorträgen etc. auch an der
Bestuhlung. Die meisten adipösen Menschen verfügen über einen
Schwerbehindertenausweis. Um auch diesen Menschen die Teilhabe am Leben, wie
den Besuch von Selbsthilfegruppen und anderer Veranstaltungen im Graftenhaus zu
ermöglichen, beantragt die Lebenshilfe Wilhelmshaven-Friesland e.V. die
Anschaffung von zwei Schwerlaststühlen in Höhe von 1.189,26 Euro zu fördern.
Die Adipositas Selbsthilfegruppe hat bereits einen Stuhl über eine Krankenkasse
gefördert bekommen.
Um sicher zu stellen, dass die
beiden geförderten Stühle langfristig, auch nach einem Betreiberwechsel, den
Besuchern des Graftenhauses zur Verfügung stehen, soll die Stadt Jever, als
Eigentümerin der Räumlichkeiten, sich ebenfalls an der Beschaffung der Stühle
mit 50% der Kosten beteiligen.
Die Beteiligung der Stadt Jever
mit 50 % ist eine Bedingung für eine Förderung durch den Inklusionsfond.
Im Inklusionsfond stehen derzeit noch 42.370 € zu Verfügung
Beschlussvorschlag:
Der „Lebenshilfe Wilhelmshaven-Friesland e.V. wird für die
Beschaffung von 2 Schwerlaststühlen im Rahmen der Beschaffung eines neuen
Mobiliars für das „Graftenhaus“ in Jever ein Zuschuss in Höhe von 50% der
Kosten, also 594,63 €, gewährt, unter der Bedingung, dass sich die Stadt Jever
in gleicher Weise beteiligt. Die Stühle wären dann Inventar des
Graftenhauses und würden dauerhaft jede die Räumlichkeiten nutzende Institution
begünstigen.
Anlage(n):