Betreff
Antrag der Lebenshilfe Wilhelmshaven Friesland e.V. auf Beschaffung von zwei Schwerlaststühlen aus dem Inklusionsfonds des Landkreises Friesland
Vorlage
0298/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag der Lebenshilfe e.V. in seiner Sitzung am 12.09.2017 zur Beratung an den Behindertenbeirat verwiesen.

Der Behindertenbeirat des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 3. November 2017 über den Antrag der Lebenshilfe beraten. Nach Auffassung des Behindertenbeirates erfüllt er grundsätzlichen die Förderkriterien für Mittel aus dem Inklusionsfonds.

 

Im Graftenhaus trifft sich u.a. regelmäßig die Adipositas Selbsthilfegruppe Jever. Aufgrund des Körpervolumens und teilweise auch großen Gewichts haben diese Menschen Probleme am öffentlichen Leben teilzunehmen. Oftmals scheitert es, beispielsweise bei Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen, Vorträgen etc. auch an der Bestuhlung. Die meisten adipösen Menschen verfügen über einen Schwerbehindertenausweis. Um auch diesen Menschen die Teilhabe am Leben, wie den Besuch von Selbsthilfegruppen und anderer Veranstaltungen im Graftenhaus zu ermöglichen, beantragt die Lebenshilfe Wilhelmshaven-Friesland e.V. die Anschaffung von zwei Schwerlaststühlen in Höhe von 1.189,26 Euro zu fördern. Die Adipositas Selbsthilfegruppe hat bereits einen Stuhl über eine Krankenkasse gefördert bekommen.

 

Um sicher zu stellen, dass die beiden geförderten Stühle langfristig, auch nach einem Betreiberwechsel, den Besuchern des Graftenhauses zur Verfügung stehen, soll die Stadt Jever, als Eigentümerin der Räumlichkeiten, sich ebenfalls an der Beschaffung der Stühle mit 50% der Kosten beteiligen.

 

Die Beteiligung der Stadt Jever mit 50 % ist eine Bedingung für eine Förderung durch den Inklusionsfond.

 

Im Inklusionsfond stehen derzeit noch 42.370 € zu Verfügung

 


Beschlussvorschlag:

Der „Lebenshilfe Wilhelmshaven-Friesland e.V. wird für die Beschaffung von 2 Schwerlaststühlen im Rahmen der Beschaffung eines neuen Mobiliars für das „Graftenhaus“ in Jever ein Zuschuss in Höhe von 50% der Kosten, also 594,63 €, gewährt, unter der Bedingung, dass sich die Stadt Jever in gleicher Weise beteiligt. Die Stühle wären dann Inventar des Graftenhauses und würden dauerhaft jede die Räumlichkeiten nutzende Institution begünstigen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 594,63

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

_____________________   _______________________

Sachbearbeiter/in                     Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

__________________  __________________  ___________________

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):