Betreff
Haushaltsentwicklung in den Jahren 2016 und 2017
Vorlage
0319/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

2016

 

Die Flüchtlingsproblematik hat das Haushaltsjahr 2016 mit zusätzlichen Aufwendungen belastet, die in der Planung 2016 nicht vorgesehen waren. Das Abrechnungs- und Erstattungsverfahren ist vor dem Hintergrund der plötzlich stark gestiegenen Aufwendungen im Lauf des Jahres 2016 geändert worden dahingehend, dass einerseits nicht mehr der Zeitpunkt am Ende des Vorvorjahres für die Berechnung der Erstattungen maßgeblich ist, sondern der Durchschnitt von 4 Quartalen des Vorjahres. Andererseits sind die Erstattungsbeträge von ursprünglich 9.200 Euro auf 10.000 Euro im Jahr 2016 und einmalig auf 11.192 Euro für das Jahr 2017 erhöht worden. Darüber hinaus hat das Land vorab Abschläge für die Jahre 2017 und 2018 ausgezahlt. Wegen aller dieser Umstände zusammen hat es einige Zeit gebraucht, die verschiedenen Erstattungs- und Abschlagsbeträge den jeweils richtigen Haushaltsjahren zuzuordnen. Für das Jahr 2016 ergeben sich wegen der in diesem Jahr im Landkreis aufzunehmenden hohen Flüchtlingszahl und der nicht gleichermaßen angepassten Erstattungen eine voraussichtliche Verschlechterung gegenüber dem Haushaltsplan 2016 in Höhe von einer Million Euro.

 

 

2017

 

Nach dem III. Quartalsbericht werden Verbesserungen in den Budgets der Fachbereiche – ohne flüchtlingsbedingte Sondereffekte – in Höhe von knapp 2 Millionen Euro erwartet. Flüchtlingsbedingte, einmalige Mehrerträge ergeben sich im Haushaltsjahr 2017 aus Nachzahlungen der Vorjahre und aufgrund der Erhöhung der Pro-Kopf-Erstattungen, und zwar in einer Höhe von ca. 8,5 Mio. Euro. Es handelt sich um Beträge, die den Landkreisen für die Aufgabe „Flüchtlingshilfe“ gewährt wird. Aufgrund dieser einmalig entstandenen Ertragssituation wäre der Landkreis Friesland in der Lage, den Gemeinden in ihrem Wunsch entgegenzukommen, die durch die Flüchtlinge in den Gemeinden entstandenen Integrationsbedarfe mit einer noch im Haushaltsjahr 2017 auszuzahlenden „Integrationskostenpauschale“ für die Jahre 2017 bis 2019 abzudecken. Das sind in Summe 2,92 Mio. Euro. Das ist der auf den tatsächlichen Bedarf aller Städte und Gemeinden hochgerechnete Betrag, dem die Bürgermeister zugestimmt haben. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, da grundsätzlich das Land zuständig ist.

 

Auch weitere, im Lauf des Jahres 2017 entstandene Bedarfe könnten, vorbehaltlich der Gremienentscheidungen, damit abgedeckt werden:

 

-          Die beantragte Zuweisung an die Gemeinde Sande für den Bahnausbau (580.000 Euro) (wenn sowohl die Stadt Wilhelmshaven als auch das Land Niedersachsen eine Beteiligung ausschließen),

-          der erhöhte (Rest-) Zuschuss an das Hospiz Varel (75.000 Euro),

-          Die Breitbandfördergesellschaft hat für ihre Investitionen einen Kreditbedarf in Höhe von 1,5 Mio. Euro. Mit den Pachterträgen könnte der Schuldendienst wohl knapp bedient werden. Die Planungs- und Rechtsberatungskosten sind allerdings höher als erwartet. Mittel zum Ausbau und „Abrundung“ des Netzes werden hingegen nicht erwirtschaftet. Sie ständen zur Verfügung, wenn der Kreditbedarf der Gesellschaft ganz oder teilweise durch einen Kapitalzuschuss des Landkreises ersetzt werden könnte;

-          Das Waisenstift Varel hat einen Zuschussantrag für die Sanierung des „Regentenzimmers“ in Höhe von 20.000 Euro gestellt.

 

Da die Ertragssituation es zulässt, sollten die Städte und Gemeinden in Anerkennung ihrer großen Leistungen auf dem Gebiet der Integration entlastet werden. Sollte das Land Integrationskosten für die Jahre 2017, 2018 und 2019 übernehmen, so sollte – vorbehaltlich politischer Entscheidungen – mit den Städten und Gemeinden eine Regelung vereinbart werden, dass die entsprechend doppelt erstatteten Beträge zurück erstattet werden.

 

Damit betrüge die Entlastung der Städte und Gemeinden:

 

                      1,60 Mio. Euro Senkung Kreisumlage von 52 auf 50,3 Punkte

                      2,92 Mio. Euro Integrationskostenpauschale zu 100% für 3 Jahre

                      1,25 Mio. Euro Verzicht auf den ursprünglich beschlossenen

                                                    Gemeindeanteil am  Breitbandausbau

=                   6,77 Mio. Euro

 

 

Es ergeben sich somit folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen:

 

2,92 Mio. Euro

P1.03.31.313000.410

Außerplanmäßige Aufwendungen

Integrationskostenpauschale

580.000 Euro

I1.170063.525

Außerplanmäßige Auszahlung

Bahnausbau Gemeinde Sande

75.000 Euro

I1.170059.525

Überplanmäßige Auszahlung

(Rest-) Zuschuss an das Hospiz Varel

1,5 Mio. Euro

I1.160030.520

Außerplanmäßige Auszahlung

Kreditbedarf Breitbandfördergesellschaft

20.000 Euro

I1.110009.520

Außerplanmäßige Auszahlung

Zuschuss Waisenstift Varel Sanierung „Regentenzimmer“

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr.

Titel:

HSP     Nr 

Titel:

 

 

 

                                              gez. R. Janßen

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

 

                                         gez. R. Janßen                    gez. S. Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

keine