Begründung:
2016
Die
Flüchtlingsproblematik hat das Haushaltsjahr 2016 mit zusätzlichen Aufwendungen
belastet, die in der Planung 2016 nicht vorgesehen waren. Das Abrechnungs- und
Erstattungsverfahren ist vor dem Hintergrund der plötzlich stark gestiegenen
Aufwendungen im Lauf des Jahres 2016 geändert worden dahingehend, dass einerseits
nicht mehr der Zeitpunkt am Ende des Vorvorjahres für die Berechnung der
Erstattungen maßgeblich ist, sondern der Durchschnitt von 4 Quartalen des
Vorjahres. Andererseits sind die Erstattungsbeträge von ursprünglich 9.200 Euro
auf 10.000 Euro im Jahr 2016 und einmalig auf 11.192 Euro für das Jahr 2017
erhöht worden. Darüber hinaus hat das Land vorab Abschläge für die Jahre 2017
und 2018 ausgezahlt. Wegen aller dieser Umstände zusammen hat es einige Zeit
gebraucht, die verschiedenen Erstattungs- und Abschlagsbeträge den jeweils
richtigen Haushaltsjahren zuzuordnen. Für das Jahr 2016 ergeben sich wegen der
in diesem Jahr im Landkreis aufzunehmenden hohen Flüchtlingszahl und der nicht
gleichermaßen angepassten Erstattungen eine voraussichtliche Verschlechterung
gegenüber dem Haushaltsplan 2016 in Höhe von einer Million Euro.
2017
Nach dem III.
Quartalsbericht werden Verbesserungen in den Budgets der Fachbereiche – ohne
flüchtlingsbedingte Sondereffekte – in Höhe von knapp 2 Millionen Euro
erwartet. Flüchtlingsbedingte, einmalige Mehrerträge ergeben sich im
Haushaltsjahr 2017 aus Nachzahlungen der Vorjahre und aufgrund der Erhöhung der
Pro-Kopf-Erstattungen, und zwar in einer Höhe von ca. 8,5 Mio. Euro. Es handelt
sich um Beträge, die den Landkreisen für die Aufgabe „Flüchtlingshilfe“ gewährt
wird. Aufgrund dieser einmalig entstandenen Ertragssituation wäre der Landkreis
Friesland in der Lage, den Gemeinden in ihrem Wunsch entgegenzukommen, die
durch die Flüchtlinge in den Gemeinden entstandenen Integrationsbedarfe mit
einer noch im Haushaltsjahr 2017 auszuzahlenden „Integrationskostenpauschale“
für die Jahre 2017 bis 2019 abzudecken. Das
sind in Summe 2,92 Mio. Euro. Das ist der auf den tatsächlichen Bedarf
aller Städte und Gemeinden hochgerechnete Betrag, dem die Bürgermeister
zugestimmt haben. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, da
grundsätzlich das Land zuständig ist.
Auch weitere, im
Lauf des Jahres 2017 entstandene Bedarfe könnten, vorbehaltlich der
Gremienentscheidungen, damit abgedeckt werden:
-
Die
beantragte Zuweisung an die Gemeinde Sande für den Bahnausbau (580.000 Euro)
(wenn sowohl die Stadt Wilhelmshaven als auch das Land Niedersachsen eine
Beteiligung ausschließen),
-
der
erhöhte (Rest-) Zuschuss an das Hospiz Varel (75.000 Euro),
-
Die
Breitbandfördergesellschaft hat für ihre Investitionen einen Kreditbedarf in
Höhe von 1,5 Mio. Euro. Mit den Pachterträgen könnte der Schuldendienst wohl
knapp bedient werden. Die Planungs- und Rechtsberatungskosten sind allerdings
höher als erwartet. Mittel zum Ausbau und „Abrundung“ des Netzes werden
hingegen nicht erwirtschaftet. Sie ständen zur Verfügung, wenn der Kreditbedarf
der Gesellschaft ganz oder teilweise durch einen Kapitalzuschuss des
Landkreises ersetzt werden könnte;
-
Das
Waisenstift Varel hat einen Zuschussantrag für die Sanierung des
„Regentenzimmers“ in Höhe von 20.000 Euro gestellt.
Da die
Ertragssituation es zulässt, sollten die Städte und Gemeinden in Anerkennung
ihrer großen Leistungen auf dem Gebiet der Integration entlastet werden. Sollte
das Land Integrationskosten für die Jahre 2017, 2018 und 2019 übernehmen, so
sollte – vorbehaltlich politischer Entscheidungen – mit den Städten und
Gemeinden eine Regelung vereinbart werden, dass die entsprechend doppelt
erstatteten Beträge zurück erstattet werden.
Damit betrüge die
Entlastung der Städte und Gemeinden:
1,60
Mio. Euro Senkung Kreisumlage von 52 auf 50,3 Punkte
2,92
Mio. Euro Integrationskostenpauschale zu 100% für 3 Jahre
1,25
Mio. Euro Verzicht auf den ursprünglich beschlossenen
Gemeindeanteil am Breitbandausbau
= 6,77
Mio. Euro
Es ergeben sich
somit folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen:
2,92 Mio. Euro |
P1.03.31.313000.410 |
Außerplanmäßige Aufwendungen |
Integrationskostenpauschale |
580.000 Euro |
I1.170063.525 |
Außerplanmäßige Auszahlung |
Bahnausbau Gemeinde Sande |
75.000 Euro |
I1.170059.525 |
Überplanmäßige Auszahlung |
(Rest-) Zuschuss an das Hospiz Varel |
1,5 Mio. Euro |
I1.160030.520 |
Außerplanmäßige Auszahlung |
Kreditbedarf Breitbandfördergesellschaft |
20.000 Euro |
I1.110009.520 |
Außerplanmäßige Auszahlung |
Zuschuss Waisenstift Varel Sanierung
„Regentenzimmer“ |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt die aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.
Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017.
Anlage(n):
keine