Begründung:
Die Stadt Jever beabsichtigt, zum Zwecke des
Mietwohnungsneubaus ein Grundstück als Sacheinlage in die
Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH einzubringen.
Bezogen
auf den Unternehmenswert der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH bedeutet
das eingebrachte Grundstück eine Stammkapitalerhöhung der Stadt Jever um
17.500,00 €.
Als Anlage
ist eine Übersicht der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH zu den
Stammeinlagen der Gesellschafter mit Darstellung der sich durch die
Stammkapitalerhöhung der Stadt Jever verbundenen Veränderungen des
Stammkapitals sowie der veränderten prozentualen Gewichtung der Stammeinlagen
der einzelnen Gesellschafter beigefügt.
Der
Landkreis Friesland hält an der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH eine
Stammeinlage in Höhe von 841.100 €. Mit der geplanten Erhöhung der Stammeinlage
der Stadt Jever um 17.500 € erhöht sich das Stammkapital der
Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH von derzeit 1.648.350 € auf 1.665.850 €,
womit sich der für die Stimmrechtsanteile und Gewinnverteilung relevante
prozentuale Anteil des Landkreises Friesland geringfügig von 51,04 % auf 50,50
% verringert.
Die
Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde in der Gesellschafterversammlung am
09.11.2017 beschlossen und beurkundet. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 12 NKomVG liegt
die Änderung von Beteiligungsverhältnissen in der Zuständigkeit des Kreistages.
Der Kreistag wird daher um Zustimmung des geänderten Gesellschaftsvertrages
gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH aufgrund der Grundstückseinbringung und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals der Stadt Jever an der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH wird zugestimmt.
Anlage(n):
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Übersicht zum Stammkapital der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH
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Änderung des Gesellschaftsvertrages v. 09.11.2017