Begründung:
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 01.11.2017 der Verwaltung
den Auftrag erteilt, die Entwürfe der Satzung zur Heranziehung der Städte und
Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII und AsylbLG, sowie
eine Protokollnotiz zur Übernahme der angemessenen Kosten der Städte und
Gemeinden auszuarbeiten. Anliegend legt die Verwaltung
·
die
Satzung zur Heranziehung nach dem AsylbLG ab 01.01.2018,
·
die
Satzung zur Heranziehung nach dem SGB XII ab 01.01.2018, sowie die
·
Protokollnotiz
als Anlage der Satzung nach dem AsylbLG
zur Beschlussfassung vor.
Die Satzungen werden dem Ausschuss in einer Neufassung vorgelegt, die
Aufgaben und Verantwortlichkeiten klarer und konkreter definiert, als bisher.
Hierdurch sollen Unklarheiten so weit möglich ausgeschlossen und die
Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Gemeinden weiter verbessert werden.
Zudem wurden in der Vergangenheit konkretere Formulierungen gefordert, um
Missverständnisse in der Aufgabenerledigung und in Abrechnungsfragen zu
beseitigen.
Die Protokollnotiz wird Bestandteil der Satzung nach dem AsylbLG,
wodurch zukünftig etwaige Anpassungen lediglich in der Protokollnotiz
vorgenommen werden müssten, ohne die Satzung als Solche inhaltlich neu fassen
zu müssen.
Beschlussvorschlag:
Die beigefügten Satzungen zur Heranziehung der Städte und Gemeinden nach
dem AsylbLG - inklusive Protokollnotiz - sowie nach dem SGB XII werden
beschlossen. Sie treten am 1. Januar 2018 in Kraft.
Anlage(n):
- Satzung nach dem
AsylbLG
- Protokollnotiz
- Satzung nach dem
SGB XII