Baumaßnahmen:
Kreisstraße 89, Radwegneubau 2.
Bauabschnitt Tettens – Oldorf, Wangerland
Der Auftrag
für den Bau des zweiten Radwegabschnitts an der Kreisstraße 89 von Tettens nach
Oldorf ist im Dezember 2017 an die Fa. Feldmann, Jever, vergeben worden. Die
Maßnahme beginnt Mitte Februar mit der Baufeldräumung, die bis Ende Februar
abgeschlossen sein wird. Anschließend beginnen – je nach Witterung - die
Baumaßnahmen bzw. vorbereitende Maßnahmen hierzu, damit der Radwegbau möglichst
auch in 2018 abgeschlossen werden kann. Die Querungshilfe in Tettens muss unter Vollsperrung in den Sommerferien
(Schulbusverkehr) hergestellt werden.
Die Verwaltung wird den 1. Spatenstich zu dieser Maßnahme im Rahmen eines
Pressetermines begehen.
Ausbau der K 311, Tarbarger Landstraße, 2. Abschnitt, Zetel
Die Maßnahme wird vorbereitet und kurzfristig ausgeschrieben, so dass ein Auftrag
noch im Frühjahr vergeben werden kann. Aufgrund von Baumaßnahmen im Bereich des
Landkreises Ammerland, die unsere vorgesehene Umleitungsstrecke betreffen,
werden die Arbeiten jedoch frühestens ab Juli 2018 durchgeführt, um eine
Überschneidung von Vollsperrungen zu vermeiden.
Kreisstraße 108 (Jaderberger Straße, Streek bis Kreisgrenze BRA), Varel
Die Kreisstraße soll in zwei Abschnitten saniert werden. Auch hier wird
derzeit die Ausschreibung vorbereitet, die Maßnahme ist aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht unaufschiebbar und soll in den Sommerferien
abgewickelt werden.
Planungsverfahren:
K 331, Radwegneubau Schmidtshörn – Crildumersiel, Wangerland
Der Planfeststellungsbeschluss zum geplanten Radwegbau an der Kreisstraße
331 ist am 30.09.2017 rechtskräftig geworden. Die Anmeldung zum
Jahresbauprogramm des Landes zum Erhalt von Fördermitteln (GVFG) ist erfolgt.
Mit einer Entscheidung über die für die Umsetzung der Maßnahme zwingend
erforderliche Bewilligung von Fördermitteln ist in diesen Tagen zu rechnen (sh.
auch Vorlage Nr. 263/2017 zur Zukunft der GVFG-Mittel).
K 332, Radverkehrsanlage Siebethshaus und Fahrbahnsanierung, Schortens
Für die geplante Maßnahme zur Herstellung von Radfahrstreifen beidseitig der Fahrbahn
werden die Planungsunterlagen der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
derzeit überarbeitet und fertig gestellt. Sollte die Maßnahme aufgrund von
erforderlichem Grunderwerb planerisch beordnet werden müssen, kann eine
Auftragsvergabe womöglich erst im Herbst diesen Jahres erfolgen. Die Planung
wird dem Fachausschuss zu gegebener Zeit vorgestellt.
K 109, Radverkehrsanlage Windallee – Hafenstraße, Varel
In einem ersten Teilabschnitt (Windallee, Schlossplatz, Mühlenstraße) wurde
nach enger vorausgegangener Abstimmung u.a. mit der Verkehrsbehörde der Stadt
Varel sowie der Polizeiinspektion ein Schutzstreifen abmarkiert. Die Umsetzung
des zweiten Teilabschnitts bis zur Bahnhofsbrücke soll erst nach den gewonnenen
Erfahrungen mit dieser neuen Radverkehrsführung im 1. Abschnitt entschieden
werden. In diesem Bereich wäre jedoch eine Schutzstreifenlösung aufgrund
mangelnder Fahrbahnbreite ohne Veränderung des gesamten Querschnitts nicht
möglich und somit sorgfältig planerisch zu beordnen.
Darüber hinaus werden auch in diesem Jahr im Rahmen der eingestellten
Haushaltsmittel für Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen die
speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen
und Radwegen durchgeführt. Hier haben wir bisher die Fahrbahnen der Kreisstraße
89 (Ortsdurchfahrt Middoge), Kreisstraße 87 (letzter Abschnitt Horum bis zur
Einmündung K 326) sowie Kreisstraße 113 (Neu-Wangerooger Straße, Varel) in den
Blick genommen.
Einschalten von Warnblinklicht von Bussen an
bestimmten Haltestellen:
Mit Vorlage 264/2017
wurde über die Thematik berichtet, wonach das Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr den Landkreis
Friesland angewiesen hatte, die früheren Anordnungen zum Einschalten von
Warnblinklicht an Bussen im Einzelfall zu überprüfen, d.h. die Anordnung nur
für bestimmte Haltestellen vorzunehmen.
Gemeinsam mit Polizei, der Straßenmeisterei
Jever, jeweils einem beteiligten Linienverkehrsunternehmen sowie der jeweils
beteiligten Gemeinde wurden inzwischen Verkehrsschauen an Haltestellen in den
Gemeinden Sande, Bockhorn, Zetel und Wangerland sowie der Stadt Jever
durchgeführt; anzumerken bleibt, dass unabhängig hiervon die selbstständigen
Gemeinden Stadt Varel und Stadt Schortens in eigener Zuständigkeit tätig
werden.
Insgesamt wurden 264 Haltestellen begutachtet
mit dem Ergebnis, dass künftig an 184 Haltestellen die Betätigung des
Warnblinklichtes angeordnet werden wird (dies entspricht ca. 69 %).
Es wurde jeweils vor Ort eine
Einzelfallbeurteilung mit den o.g. Beteiligten vorgenommen, diese orientierte
sich an einem aufgestellten Kriterienkatalog, der grundsätzliche „Pro- und
Contra-Kriterien“ definiert (Berücksichtigung Unfallgeschehen, Verkehrsdichte,
Lage der Haltestelle, Vorhandensein von Schulkindern etc.).
Derzeit wird noch die Kenntlichmachung der
ausgewählten Haltestellen mit den betroffenen Linienverkehrsunternehmen
abgestimmt, im Anschluss wird die Betätigung des Warnblinklichtes an den o.g.
Haltestellen gegenüber den Unternehmen angeordnet.
Testeinsatz einer weiteren semi-stationären Verkehrsüberwachungsanlage
der Fa. Jenoptik Robot GmbH:
Mit Vorlage 272/2017 wurden bereits die Hintergründe für die Markterkundung der semi-stationären Verkehrsüberwachungstechnik erläutert, so dass im 2. Halbjahr 2017 der sog. „Enforcement-Trailer“ der Fa. Vitronic einem Testeinsatz unterzogen wurde (siehe Fachausschuss vom 23.10.2017).
Der Testeinsatz unter realen Bedingungen ist sinnvoll und erforderlich zwecks Untersuchung, ob die verwendete Technik bei Zugrundelegung unserer Anforderungen grundsätzlich geeignet ist.
Im 1. Halbjahr 2018 soll nunmehr im Zeitraum vom 18.04. bis 22.06. eine alternative Anlage der Fa. Jenoptik Robot ebenfalls vor Ort getestet werden.
Nach dem bewährten Vorgehen wird auch vor dem ersten Einsatz im Rahmen eines Pressegespräches dieses Gerät vorgestellt werden.
Nach Abschluss des Versuches werden die gewonnenen Erkenntnisse beider Testreihen aufbereitet und im Rahmen eines Berichtes mit Prognosen zur Eignung und finanziellen Auswirkungen den politischen Gremien vorgelegt.
Neue Kfz-Zulassungs-Software:
Im September letzten Jahres teilte der bisherige Verfahrensanbieter
Sopra-Steria mit, dass das Kfz-Anwendungsverfahren „ZWExpert“, welches beim
Landkreis Friesland seit über 20 Jahren eingesetzt wird, nicht mehr weiter
entwickelt und bis zum 31.12.2018 endgültig eingestellt werden wird. Eine
Weiterverwendung nach dem 31.12.2018 ist damit nicht mehr gegeben.
Mit dem Kfz-Anwendungsverfahren wird der Fahrzeugbestand des Landkreises
Friesland mit inzwischen gut 90.000 Fahrzeugen verwaltet. Es ist mit
zahlreichen Online-Schnittstellen wie dem Kraftfahrt-Bundesamt, dem
Gesamtverband der Versicherer und der Zollverwaltung ausgestattet und musste im
Laufe der letzten Jahre häufig durch einschneidende Änderungen im
Kfz-Zulassungsrecht immer wieder angepasst und technisch weiter entwickelt
werden. Allerdings ist die mehr als 20 Jahre alte Struktur dieser Anwendung
inzwischen auch deutlich spürbar und kann in einigen Bereichen technisch nicht
mehr sinnvoll weiterentwickelt werden. In Zukunft werden noch höhere
technische Anforderungen an dieses Kfz-Anwendungsverfahren gestellt, nicht
zuletzt auch durch EU-weite Datenverbindungen sowie dem stufenweisen weiteren
Ausbau der internetbasierten Kfz-Zulassung und moderner IT-Techniken.
Eine Neuausrichtung wäre in naher Zukunft vermutlich ohnehin angefallen,
allerdings mit deutlich längerer Vorbereitungszeit.
Nun gilt es, innerhalb sehr kurzer Zeit ein neues und dem aktuellen Stand
der IT-Technik entsprechendes Fachverfahren einzusetzen, welches auch den
zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist.
Der Wechsel dieses großen Fachverfahrens wird die Mitarbeiter des
Sachgebietes Kfz-Zulassung und auch den IT-Bereich des Landkreises in diesem
Jahr vor große Herausforderungen stellen. Der Wechsel soll für die Besucher der
Kfz-Zulassungsstellen Jever und der Außenstelle in Varel möglichst ohne größere
Einschränkungen realisiert werden.
Pilotprojekt „Reduzierung von Baumunfällen in
Niedersachsen“; Präventive Geschwindigkeitsbeschränkungen:
Mit
Vorlage 705/2015 wurde in der Sitzung des Ausschusses am 12.05.2015 berichtet,
dass sich der Landkreis Friesland an einer vom niedersächsischen Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr initiierten Verkehrssicherheitskampagne
gegen Baumunfälle beteiligt; diese soll landesweit helfen, die Zahl dieser
Unfälle zu senken. Zusätzlich zu einer Aufklärungskampagne hatten sechs Modell-Landkreise (darunter als Ausnahme auch
Friesland, nicht wegen einer hohen Unfallzahl, sondern wegen vorbildlicher
Prävention) die Möglichkeit bekommen, vorsorglich auf kritischen Strecken die
Höchstgeschwindigkeit zu beschränken.
Im Landkreis Friesland wurde die
Verkehrssicherheitsinitiative im Sommer 2014 vorgestellt, nach Durchführung von
Sonder-Verkehrsschauen im Kreisgebiet und einem Beschluss des Arbeitskreises
"Baumunfälle" wurden die einzelnen Geschwindigkeitsbeschränkungen ab
Februar 2015 als präventive Maßnahme seitens der Straßenmeisterei Jever
aufgestellt und im Rahmen eines Pressetermins am 13.02.2015 am Beispiel der
Landesstraße 815 erläutert.
Im Ergebnis wurde die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf ca. 18 km Kreisstraßen und ca. 15 km Landesstraßen
(ca. 26 km auf 70 km/h und ca. 7 km auf 80 km/h) reduziert; Veränderungen
entstanden im Einzelnen auf den Kreisstraßen 87, 88, 89, 93, 95, 96, 102, 103,
105, 301 sowie den Landesstraßen 812, 815 und 816.
Das Projekt, das zunächst auf eine Laufzeit von
drei Jahren ausgelegt war, wird unter anderem mit der Aufstellung von sog.
„Dialog-Displays“ kombiniert, daneben wird umfassend die Erhebung der
gefahrenen Geschwindigkeiten mit Leitpfostenzählgeräten vorgenommen.
Da sich die
faktische Aufstellung der Verkehrszeichen aufgrund erforderlicher
Vorbereitungshandlungen (Verkehrsschauen etc.) in den beteiligten Landkreisen
teilweise verzögerte, wurde das Projekt inzwischen seitens des Ministeriums bis
zum 30.06.2018 verlängert.
Somit werden noch
die Unfallzahlen 2017 in die Bewertung des Versuches einfließen: Nach Vorlage
des endgütligen Abschlussberichtes wird der Versuch zu dem o.g. Termin beendet
mit der Folge, dass zu diesem Zeitpunkt sämtliche Verkehrsbeschränkungen, die
auf den Modellstrecken angeordnet wurden, grundsätzlich wieder aufzuheben sind.
Ausgenommen hiervon sind nur Strecken, auf denen eine konkrete Gefahrenlage
nach den Regelungen der StVO gegeben ist, wobei die Entscheidung hierüber noch
die Verkehrssicherheitskommission für den Landkreis Friesland unter
Zugrundelegung u.a. der Unfallzahlen und den vorliegenden Geschwindigkeits-Messdaten
treffen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):