Betreff
Bericht über Maßnahmen an Kreisstraßen und andere verkehrsrechtliche Angelegenheiten
Vorlage
0367/2018
Art
Beschlussvorlage

 

Baumaßnahmen:

 

Kreisstraße 89, Radwegneubau 2. Bauabschnitt Tettens – Oldorf, Wangerland

Der Auftrag für den Bau des zweiten Radwegabschnitts an der Kreisstraße 89 von Tettens nach Oldorf ist im Dezember 2017 an die Fa. Feldmann, Jever, vergeben worden. Die Maßnahme beginnt Mitte Februar mit der Baufeldräumung, die bis Ende Februar abgeschlossen sein wird. Anschließend beginnen – je nach Witterung - die Baumaßnahmen bzw. vorbereitende Maßnahmen hierzu, damit der Radwegbau möglichst auch in 2018 abgeschlossen werden kann. Die Querungshilfe in Tettens muss unter Vollsperrung in den Sommerferien (Schulbusverkehr) hergestellt werden.

Die Verwaltung wird den 1. Spatenstich zu dieser Maßnahme im Rahmen eines Pressetermines begehen.

 

Ausbau der K 311, Tarbarger Landstraße, 2. Abschnitt, Zetel

Die Maßnahme wird vorbereitet und kurzfristig ausgeschrieben, so dass ein Auftrag noch im Frühjahr vergeben werden kann. Aufgrund von Baumaßnahmen im Bereich des Landkreises Ammerland, die unsere vorgesehene Umleitungsstrecke betreffen, werden die Arbeiten jedoch frühestens ab Juli 2018 durchgeführt, um eine Überschneidung von Vollsperrungen zu vermeiden.

 

Kreisstraße 108 (Jaderberger Straße, Streek bis Kreisgrenze BRA), Varel

Die Kreisstraße soll in zwei Abschnitten saniert werden. Auch hier wird derzeit die Ausschreibung vorbereitet, die Maßnahme ist aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht unaufschiebbar und soll in den Sommerferien abgewickelt werden.

 

 

Planungsverfahren:

 

K 331, Radwegneubau Schmidtshörn – Crildumersiel, Wangerland

Der Planfeststellungsbeschluss zum geplanten Radwegbau an der Kreisstraße 331 ist am 30.09.2017 rechtskräftig geworden. Die Anmeldung zum Jahresbauprogramm des Landes zum Erhalt von Fördermitteln (GVFG) ist erfolgt. Mit einer Entscheidung über die für die Umsetzung der Maßnahme zwingend erforderliche Bewilligung von Fördermitteln ist in diesen Tagen zu rechnen (sh. auch Vorlage Nr. 263/2017 zur Zukunft der GVFG-Mittel).

 

K 332, Radverkehrsanlage Siebethshaus und Fahrbahnsanierung, Schortens

Für die geplante Maßnahme zur Herstellung von  Radfahrstreifen beidseitig der Fahrbahn werden die Planungsunterlagen der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr derzeit überarbeitet und fertig gestellt. Sollte die Maßnahme aufgrund von erforderlichem Grunderwerb planerisch beordnet werden müssen, kann eine Auftragsvergabe womöglich erst im Herbst diesen Jahres erfolgen. Die Planung wird dem Fachausschuss zu gegebener Zeit vorgestellt.

 

K 109, Radverkehrsanlage Windallee – Hafenstraße, Varel

In einem ersten Teilabschnitt (Windallee, Schlossplatz, Mühlenstraße) wurde nach enger vorausgegangener Abstimmung u.a. mit der Verkehrsbehörde der Stadt Varel sowie der Polizeiinspektion ein Schutzstreifen abmarkiert. Die Umsetzung des zweiten Teilabschnitts bis zur Bahnhofsbrücke soll erst nach den gewonnenen Erfahrungen mit dieser neuen Radverkehrsführung im 1. Abschnitt entschieden werden. In diesem Bereich wäre jedoch eine Schutzstreifenlösung aufgrund mangelnder Fahrbahnbreite ohne Veränderung des gesamten Querschnitts nicht möglich und somit sorgfältig planerisch zu beordnen.

 

 

Darüber hinaus werden auch in diesem Jahr im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel für Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen die speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen durchgeführt. Hier haben wir bisher die Fahrbahnen der Kreisstraße 89 (Ortsdurchfahrt Middoge), Kreisstraße 87 (letzter Abschnitt Horum bis zur Einmündung K 326) sowie Kreisstraße 113 (Neu-Wangerooger Straße, Varel) in den Blick genommen.

 

 

Einschalten von Warnblinklicht von Bussen an bestimmten Haltestellen:

 

Mit Vorlage 264/2017 wurde über die Thematik berichtet, wonach das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr  den Landkreis Friesland angewiesen hatte, die früheren Anordnungen zum Einschalten von Warnblinklicht an Bussen im Einzelfall zu überprüfen, d.h. die Anordnung nur für bestimmte Haltestellen vorzunehmen.

 

Gemeinsam mit Polizei, der Straßenmeisterei Jever, jeweils einem beteiligten Linienverkehrsunternehmen sowie der jeweils beteiligten Gemeinde wurden inzwischen Verkehrsschauen an Haltestellen in den Gemeinden Sande, Bockhorn, Zetel und Wangerland sowie der Stadt Jever durchgeführt; anzumerken bleibt, dass unabhängig hiervon die selbstständigen Gemeinden Stadt Varel und Stadt Schortens in eigener Zuständigkeit tätig werden.

 

Insgesamt wurden 264 Haltestellen begutachtet mit dem Ergebnis, dass künftig an 184 Haltestellen die Betätigung des Warnblinklichtes angeordnet werden wird (dies entspricht ca. 69 %).

 

Es wurde jeweils vor Ort eine Einzelfallbeurteilung mit den o.g. Beteiligten vorgenommen, diese orientierte sich an einem aufgestellten Kriterienkatalog, der grundsätzliche „Pro- und Contra-Kriterien“ definiert (Berücksichtigung Unfallgeschehen, Verkehrsdichte, Lage der Haltestelle, Vorhandensein von Schulkindern etc.).

 

Derzeit wird noch die Kenntlichmachung der ausgewählten Haltestellen mit den betroffenen Linienverkehrsunternehmen abgestimmt, im Anschluss wird die Betätigung des Warnblinklichtes an den o.g. Haltestellen gegenüber den Unternehmen angeordnet.

 

 

Testeinsatz einer weiteren semi-stationären Verkehrsüberwachungsanlage der Fa. Jenoptik Robot GmbH:

 

Mit Vorlage 272/2017 wurden bereits die Hintergründe für die Markterkundung der semi-stationären Verkehrsüberwachungstechnik erläutert, so dass im 2. Halbjahr 2017 der sog. „Enforcement-Trailer“ der Fa. Vitronic einem Testeinsatz unterzogen wurde (siehe Fachausschuss vom 23.10.2017).

 

Der Testeinsatz unter realen Bedingungen ist sinnvoll und erforderlich zwecks Untersuchung, ob die verwendete Technik bei Zugrundelegung unserer Anforderungen grundsätzlich geeignet ist.

 

Im 1. Halbjahr 2018 soll nunmehr im Zeitraum vom 18.04. bis 22.06. eine alternative Anlage der Fa. Jenoptik Robot ebenfalls vor Ort getestet werden.

 

Nach dem bewährten Vorgehen wird auch vor dem ersten Einsatz im Rahmen eines Pressegespräches dieses Gerät vorgestellt werden.

 

Nach Abschluss des Versuches werden die gewonnenen Erkenntnisse beider Testreihen aufbereitet und im Rahmen eines Berichtes mit Prognosen zur Eignung und finanziellen Auswirkungen den politischen Gremien vorgelegt.

 

 

Neue Kfz-Zulassungs-Software:

 

Im September letzten Jahres teilte der bisherige Verfahrensanbieter Sopra-Steria mit, dass das Kfz-Anwendungsverfahren „ZWExpert“, welches beim Landkreis Friesland seit über 20 Jahren eingesetzt wird, nicht mehr weiter entwickelt und bis zum 31.12.2018 endgültig eingestellt werden wird. Eine Weiterverwendung nach dem 31.12.2018 ist damit nicht mehr gegeben.

Mit dem Kfz-Anwendungsverfahren wird der Fahrzeugbestand des Landkreises Friesland mit inzwischen gut 90.000 Fahrzeugen verwaltet. Es ist mit zahlreichen Online-Schnittstellen wie dem Kraftfahrt-Bundesamt, dem Gesamtverband der Versicherer und der Zollverwaltung ausgestattet und musste im Laufe der letzten Jahre häufig durch einschneidende Änderungen im Kfz-Zulassungsrecht immer wieder angepasst und technisch weiter entwickelt werden. Allerdings ist die mehr als 20 Jahre alte Struktur dieser Anwendung inzwischen auch deutlich spürbar und kann in einigen Bereichen technisch nicht mehr sinnvoll weiterentwickelt werden.  In Zukunft werden noch höhere technische Anforderungen an dieses Kfz-Anwendungsverfahren gestellt, nicht zuletzt auch durch EU-weite Datenverbindungen sowie dem stufenweisen weiteren Ausbau der internetbasierten Kfz-Zulassung und moderner IT-Techniken.

Eine Neuausrichtung wäre in naher Zukunft vermutlich ohnehin angefallen, allerdings mit deutlich längerer Vorbereitungszeit.

Nun gilt es, innerhalb sehr kurzer Zeit ein neues und dem aktuellen Stand der IT-Technik entsprechendes Fachverfahren einzusetzen, welches auch den zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist.

 

Der Wechsel dieses großen Fachverfahrens wird die Mitarbeiter des Sachgebietes Kfz-Zulassung und auch den IT-Bereich des Landkreises in diesem Jahr vor große Herausforderungen stellen. Der Wechsel soll für die Besucher der Kfz-Zulassungsstellen Jever und der Außenstelle in Varel möglichst ohne größere Einschränkungen realisiert werden.

 

 

Pilotprojekt „Reduzierung von Baumunfällen in Niedersachsen“; Präventive Geschwindigkeitsbeschränkungen:

Mit Vorlage 705/2015 wurde in der Sitzung des Ausschusses am 12.05.2015 berichtet, dass sich der Landkreis Friesland an einer vom niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr initiierten Verkehrssicherheitskampagne gegen Baumunfälle beteiligt; diese soll landesweit helfen, die Zahl dieser Unfälle zu senken. Zusätzlich zu einer Aufklärungskampagne hatten sechs  Modell-Landkreise (darunter als Ausnahme auch Friesland, nicht wegen einer hohen Unfallzahl, sondern wegen vorbildlicher Prävention) die Möglichkeit bekommen, vorsorglich auf kritischen Strecken die Höchstgeschwindigkeit zu beschränken.

 

Im Landkreis Friesland wurde die Verkehrssicherheitsinitiative im Sommer 2014 vorgestellt, nach Durchführung von Sonder-Verkehrsschauen im Kreisgebiet und einem Beschluss des Arbeitskreises "Baumunfälle" wurden die einzelnen Geschwindigkeitsbeschränkungen ab Februar 2015 als präventive Maßnahme seitens der Straßenmeisterei Jever aufgestellt und im Rahmen eines Pressetermins am 13.02.2015 am Beispiel der Landesstraße 815 erläutert.

 

Im Ergebnis wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf ca. 18 km Kreisstraßen und ca. 15 km Landesstraßen (ca. 26 km auf 70 km/h und ca. 7 km auf 80 km/h) reduziert; Veränderungen entstanden im Einzelnen auf den Kreisstraßen 87, 88, 89, 93, 95, 96, 102, 103, 105, 301 sowie den Landesstraßen 812, 815 und 816.

 

Das Projekt, das zunächst auf eine Laufzeit von drei Jahren ausgelegt war, wird unter anderem mit der Aufstellung von sog. „Dialog-Displays“ kombiniert, daneben wird umfassend die Erhebung der gefahrenen Geschwindigkeiten mit Leitpfostenzählgeräten vorgenommen.

Da sich die faktische Aufstellung der Verkehrszeichen aufgrund erforderlicher Vorbereitungshandlungen (Verkehrsschauen etc.) in den beteiligten Landkreisen teilweise verzögerte, wurde das Projekt inzwischen seitens des Ministeriums bis zum 30.06.2018 verlängert.

Somit werden noch die Unfallzahlen 2017 in die Bewertung des Versuches einfließen: Nach Vorlage des endgütligen Abschlussberichtes wird der Versuch zu dem o.g. Termin beendet mit der Folge, dass zu diesem Zeitpunkt sämtliche Verkehrsbeschränkungen, die auf den Modellstrecken angeordnet wurden, grundsätzlich wieder aufzuheben sind. Ausgenommen hiervon sind nur Strecken, auf denen eine konkrete Gefahrenlage nach den Regelungen der StVO gegeben ist, wobei die Entscheidung hierüber noch die Verkehrssicherheitskommission für den Landkreis Friesland unter Zugrundelegung u.a. der Unfallzahlen und den vorliegenden Geschwindigkeits-Messdaten treffen wird.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):