Begründung:
In der Verbandsversammlung des OOWV am 01.03.2018
wurde eine neue Verbandssatzung beschlossen. Die Zustimmung des
Kreisausschusses ist hierzu bereits in der Sitzung am 31.01.2018 erfolgt.
In § 7 der Verbandssatzung wurde geregelt, dass die
Mitglieder nun einheitlich nur noch je zwei Vertreter in die
Verbandsversammlung entsenden, und zwar bei Gebietskörperschaften den
Hauptverwaltungsbeamten und einen weiteren von der Gebietskörperschaft zu
entsendenden Vertreter. Grund dafür ist , dass durch die Satzungsänderung
Städte und Gemeinden auch für den Trinkwasserbereich in den OOWV eintreten
können. Dadurch würde sich bei drei Vertretern pro Kommune die Anzahl der
Vertreter in der Verbandsversammlung drastisch erhöhen.
Um
die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu erhalten, wurde eine Reduzierung der
Vertreteranzahl pro Kommune auf zwei vorgenommen, um weiterhin Haupt- und
Ehrenamt einer Kommune zu beteiligen.
Da nach der bisherigen Regelung insgesamt drei Vertreter entsendet wurden (Landrat Sven Ambrosy /Vertretung EKR`in Silke Vogelbusch, KTA Martina Esser /Vertretung KTA Gerhard Ratzel und KTA Dieter Behrens-Focken /Vertretung KTA Jens Damm), sind die beiden Vertreter nun neu zu benennen.
Beschlussvorschlag:
In die
Verbandsversammlung des OOWV werden entsendet:
1. Landrat
Sven Ambrosy Vertretung: EKR`in Silke Vogelbusch
2.
___________________ Vertretung:
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Anlage(n):
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