Begründung:
Der Landkreis Friesland ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben über die
Vergabe von Dienstleistungen (Vergabeverordnung – Vgv; bis 2017 Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen - VOL) dazu verpflichtet, die gesamte
Schülerbeförderung im Taxi- und Mietwagenverkehr alle zwei Jahre europaweit
auszuschreiben. Die Bewertung der Angebote erfolgt, wie auch schon bei den
vergangenen Ausschreibungen, nach dem Preis pro Fahrt, der Beförderungszeit,
dem Preis pro zusätzlichem Kilometer bei Beförderung eines zusätzlichen
Schülers und der Kostenreduzierung pro Kilometer bei Wegfall eines Schülers.
Diese Bewertung dient dazu die wirtschaftlichsten Angebote, mit der
ausgewogensten Preisgestaltung unter Einhaltung der Satzung über die
Schülerbeförderung, zu ermitteln.
Im Rahmen der vergangenen Ausschreibung vor zwei Jahren wurde dem
Landkreis von mehreren Taxiunternehmen mitgeteilt, dass eine Zuschlagserteilung
nur wenige Wochen vor Beginn des Schuljahres zu erheblichen zeitlichen
Problemen in der Planung führt. Erst nach der Auftragsvergabe wissen die
Unternehmen, wie viele Schüler sie in den kommenden zwei Schuljahren
tatsächlich befördern werden und können demnach auch erst dann erforderliche
Veränderungen im Fuhrpark und Personal vornehmen. Des Weiteren müssen die
Taxiunternehmen in den letzten Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres mit
allen Schulen und Eltern Kontakt aufnehmen, um die genauen Abholzeiten usw.
besprechen zu können.
Aus den vorgenannten Gründen wird die Ausschreibung in diesem Jahr ca.
einen Monat früher erfolgen (Veröffentlichung Anfang März), damit die
Taxiunternehmen zwischen der Auftragserteilung und dem Schuljahresbeginn etwas
mehr Zeit für die Planung haben. Dies wird sich auch positiv auf die
Preisgestaltung der Angebote und die Durchführung der ersten Fahrten zu
Schuljahresbeginn auswirken.
Gemäß der Vergaberichtlinien erfolgt die Vergabe der Taxi- und Mietwagenbeförderung
mit einem Gesamtvolumen von ca. 1.300.000 € pro Jahr (für ca. 600 Schüler)
durch den Kreistag. Der letzte Kreistag vor der Sommerpause wird am 27.06.2018
stattfinden. Beginn des neuen Schuljahres ist am 09.08.2018.
Um keine Verzögerungen entstehen zu lassen, wird der Kreistag gebeten, den Kreisausschuss zur Beschlussfassung betr. Zuschlagserteilung und Vergabe zu ermächtigen (vss. in der KA-Sitzung am 09.05.2018).
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss wird ermächtigt über die Zuschlagserteilung zu beschließen.