Begründung:
Gemäß § 35 des
Jugendgerichtsgesetzes (Anlage 1) sind die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
für die Jugendgerichte von den zuständigen Jugendhilfeausschüssen
vorzuschlagen. Die Vorschlagslisten sind getrennt nach Frauen und Männern,
nicht jedoch getrennt nach Haupt- und Hilfsschöffenamt, aufzustellen.
Die Zahl der benötigten
Schöffen ist vom Präsidenten des Landgerichtes Oldenburg festgesetzt worden
auf:
- für die Jugendkammern des
Landgerichtes Oldenburg
Aus jedem Amtsgerichtsbezirk (Jever und
Varel) je 2
Hauptjugendschöffen
- für das
Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Jever 10
Hauptjugendschöffen
12
Hilfsjugendschöffen
- für das
Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Varel
8 Hauptjugendschöffen
10
Hilfsjugendschöffen
Die Jugendhilfeausschüsse
sollen mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Jugendschöffinnen und
Jugendschöffen vorschlagen. Insgesamt sind somit für den Amtsgerichtsbezirk
Jever mindestens 48 Personen und für den Amtsgerichtsbezirk mindestens 40
Personen zu benennen.
Bei der Auswahl der
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gilt es die §§ 28 bis 58
Gerichtsverfassungsgesetz (Anlage 2) zu beachten. Des Weiteren sollen die
vorgeschlagenen Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung
erfahren sein.
Der Fachbereich Jugend,
Familie, Schule und Kultur hat die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
gebeten, entsprechende Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffinnen und
Jugendschöffen einzureichen. Ein Interessent für das Jugendschöffenamt hat sich
direkt beim Landkreis Friesland gemeldet.
Die Rückmeldungen sind
vollständig in die Vorschlagslisten eingearbeitet worden (Anlage 3 und Anlage
4).
Es steht dem
Jugendhilfeausschuss frei, über die Vorschlagslisten in toto abzustimmen oder
eine Auswahl der BewerberInnen vorzunehmen. Die Wahl erfolgt mit 2/3 Mehrheit
der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch mit Zustimmung
der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und
Jugendschöffen für die Jahre 2019 bis 2023.
Der Kreisausschuss wird um
Kenntnisnahme gebeten.
Anlage(n):
Anlage 1: Gesetzesauszug § 35 Jugendgerichtsgesetz
Anlage 2: Gesetzesauszug §§ 28 bis 58 Gerichtsverfassungsgesetz
Anlage 3: Vorschlagliste für den Amtsgerichtsbezirk Jever
Anlage 4: Vorschlagsliste für den Amtsgerichtsbezirk Varel