Betreff
Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jahre 2019 bis 2023
Vorlage
0412/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gemäß § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (Anlage 1) sind die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendgerichte von den zuständigen Jugendhilfeausschüssen vorzuschlagen. Die Vorschlagslisten sind getrennt nach Frauen und Männern, nicht jedoch getrennt nach Haupt- und Hilfsschöffenamt, aufzustellen.

 

Die Zahl der benötigten Schöffen ist vom Präsidenten des Landgerichtes Oldenburg festgesetzt worden auf:

 

- für die Jugendkammern des Landgerichtes Oldenburg

  Aus jedem Amtsgerichtsbezirk (Jever und Varel)              je 2 Hauptjugendschöffen

 

- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Jever 10 Hauptjugendschöffen

                                                                                              12 Hilfsjugendschöffen

 

- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Varel  8 Hauptjugendschöffen

                                                                                              10 Hilfsjugendschöffen

 

Die Jugendhilfeausschüsse sollen mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vorschlagen. Insgesamt sind somit für den Amtsgerichtsbezirk Jever mindestens 48 Personen und für den Amtsgerichtsbezirk mindestens 40 Personen zu benennen.

 

Bei der Auswahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gilt es die §§ 28 bis 58 Gerichtsverfassungsgesetz (Anlage 2) zu beachten. Des Weiteren sollen die vorgeschlagenen Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur hat die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gebeten, entsprechende Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen einzureichen. Ein Interessent für das Jugendschöffenamt hat sich direkt beim Landkreis Friesland gemeldet.

 

Die Rückmeldungen sind vollständig in die Vorschlagslisten eingearbeitet worden (Anlage 3 und Anlage 4).

 

Es steht dem Jugendhilfeausschuss frei, über die Vorschlagslisten in toto abzustimmen oder eine Auswahl der BewerberInnen vorzunehmen. Die Wahl erfolgt mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch mit Zustimmung der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jahre 2019 bis 2023.

 

Der Kreisausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr.

Titel:

HSP     Nr 

Titel:

 

 

Duit

 

Sachbearbeiterin                Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiterin               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

 

Anlage 1: Gesetzesauszug § 35 Jugendgerichtsgesetz

 

Anlage 2: Gesetzesauszug §§ 28 bis 58 Gerichtsverfassungsgesetz

 

Anlage 3: Vorschlagliste für den Amtsgerichtsbezirk Jever

 

Anlage 4: Vorschlagsliste für den Amtsgerichtsbezirk Varel