Betreff
Verlängerung des Bestandschutzes für den Sekundarbereich der Förderschule Lernen
Vorlage
0419/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Es wird Bezug genommen auf die Protokolle der beiden Arbeitskreise zur Möglichkeit der Verlängerung des Bestandschutzes für den Sekundarbereich der Förderschule Lernen bis zum Schuljahr 2022/2023 vom 12.02. und 13.03.2018 sowie auf die Beratung im Kreisausschuss vom 11.04.2018.

 

Durch Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zum 01.03.2018 besteht die Möglichkeit, dass der Schulträger Landkreis Friesland eine Verlängerung des Bestandschutzes für den Sekundarbereich der Förderschule Lernen für einen Übergangszeitraum von 5 Jahren, längstens bis zum Schuljahr 2022/2023, beantragt. Eine Voraussetzung ist, dass mindestens 13 Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Lernen von diesem Angebot Gebrauch machen.

 

Damit könnten Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Lernen, abweichend vom Inklusionsgedanken, vorerst weiterhin an einer Förderschule Lernen oder in Lerngruppen an einer Sekundarschule I beschult werden.

 

Weitere Hinweise und Erläuterungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Da nicht abzusehen ist, ob tatsächlich 13 Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Lernen dieses Angebot wahrnehmen würden, hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 11.04.2018 beschlossen, dass den Eltern die Möglichkeit zur Anmeldung an beiden Standorten der Förderschule Lernen (Friedrich-Schlosser-Schule Jever und Pestalozzischule Varel) gegeben werden soll, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln.

 

Die Anmeldungen sind ab 12.04.2018 ab sofort bis zum 24.04.2018 in beiden Förderschulen Lernen in Jever und Varel möglich. Die tatsächlichen Anmeldezahlen werden am 25.04.2018 im Kreisausschuss als Tischvorlage ergänzt.

 

Wenn ein Antrag auf Verlängerung des Bestandschutzes für den Sekundarbereich der Förderschule Lernen gestellt wird, muss mit diesem Antrag gegenüber der Nds. Landesschulbehörde ein Maßnahmenplan/ Konzept beigefügt werden, aus dem hervorgeht wie der Schulträger das Ziel der inklusiven Schule auch für die Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Lernen ab 01.08.2023 erreichen will.

 

Hierzu wird der Landkreis Friesland die bisher erfolgten Bemühungen in der Zwischenzeit weiter vertiefen, damit die Schülerinnen und Schüler ab 01.08.2023 im Rahmen der Inklusion weiterhin erfolgreich die anderen weiterführenden Schulen besuchen können.

 

Wenn die tatsächlichen Anmeldezahlen für eine oder beide Förderschulen Lernen einen Antrag auf Verlängerung des Bestandschutzes für den Sekundarbereich der Förderschule Lernen ermöglichen, schlägt die Verwaltung folgenden Beschlussvorschlag vor.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 30.04.2018 bei der Nds. Landesschulbehörde die Verlängerung des Bestandschutzes für den Sekundarbereich der Förderschule Lernen bis zum Schuljahr 2022/2023 zu beantragen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja    X   Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit         X   Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja        X     nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 2

Titel: Erziehung und Bildung stärken

HSP     Nr  2.3

Titel: Aufbau einer Jugend-Berufsagentur

 

 

 

gez. Masemann                 gez. Renken

Sachbearbeiter             komm. Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

gez. Vogelbusch                                                          gez. Ambrosy

  Abteilungsleiterin               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Anlage 1 – Anwendung des § 183 c Abs. 5 Niedersächsisches Schulgesetz