Begründung:
Nach
EU-Vorgabe sind bis Ende 2018 alle im Zuge des Schutzgebietsnetzwerks
Natura 2000 vom Land Niedersachsen gemeldeten FFH-Gebiete (FFH = Fauna- Flora-Habitat) nach nationalem
Recht zu sichern. D.h. die unteren Naturschutzbehörden müssen diese Gebiete als
Schutzgebiete (z.B. Landschafts- oder Naturschutzgebiete) ausweisen.
Derzeit
fehlen im Landkreis Friesland noch 3 Schutzgebietsausweisungen. Es handelt sich
um die FFH Gebiete „Neuenburger Holz“ (FFH 0009, EU Code 2513-331), „Upjever
und Sumpfmoor Dose“ (FFH 0184, EU Code 2413-331) und „Teichfledermaus-Habitat
im Raum Wilhelmshaven“ (FFH 0180, EU Code 2312-331).
Das
FFH Gebiet Neuenburger Holz wird als Naturschutzgebiet verordnet. Der
Verordnungstext mit Begründung befindet sich in der Phase der Einarbeitung der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Nach Sichtung der Stellungnahmen
hat sich herausgestellt, dass es notwendig sein wird, weitere
Abstimmungsgespräche mit dem Forstamt Neuenburg zu führen.
Das
FFH Gebiet Upjever und Sumpfmoor Dose soll ebenfalls als Naturschutzgebiet
geschützt werden, da bereits jetzt ein Teil des Sumpfmoor Dose als
Naturschutzgebiet ausgewiesen ist.
Die
Sicherung der Teichfledermausgewässer erfolgt hingegen als
Landschaftsschutzgebiet.
Beide
Gebiete befinden sich sowohl im Landkreis Wittmund als auch im Landkreis
Friesland.
2015
wurde festgelegt, dass der Landkreis Friesland die Schutzgebietsverfahren der
beiden FFH Gebiete federführend durchführt, da der Großteil der Flächen zu
Friesland gehört.
Die
Verordnungstexte sowie die dazugehörigen Begründungen sind erstellt und liegen
dem NLWKN als Landesfachbehörde zur Vorabstimmung vor.
Danach
wird es Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis Wittmund und den Eigentümern und
Bewirtschaftern, insbesondere dem Forstamt Neuenburg und den Wasser- und
Bodenverbänden geben.
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist für den August vorgesehen. Nach
Einarbeitung der Stellungnahmen und evtl. notwendig werdender zusätzlicher
Abstimmungsgespräche findet die öffentliche Auslegung statt.
Ziel
ist es, die Schutzgebietsausweisungen im Dezember des Jahres mit den
jeweiligen Kreistagsbeschlüssen
abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):