Begründung:
Aufgrund des geltenden EU-Rechts besteht die Notwendigkeit,
Betrauungsakte u.a. für Unternehmen zu erlassen, die im Rahmen der Erbringung
von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAWI) Zuschüsse vom Landkreis
Friesland erhalten. Zu den „staatlichen Maßnahmen“ zählen Beihilfen gleich
welcher Art, z.B. nicht rückzahlbare Subventionen und Darlehensbürgschaften.
Die Rettungsdienst Friesland gGmbH erbringt verschiedene durch die
EU anerkannte DAWI, darunter insbesondere die Herstellung und Aufrechterhaltung
der Transportfähigkeit von Verletzten und Kranken und deren Beförderung sowie der
allgemeine
liegende und sitzende Krankentransport.
Sämtliche durch den Landkreis gewährten Ausgleichsleistungen,
insbesondere Defizitausgleiche, aber auch mittelbare Vorteile, wie z.B. die
Übernahme von Bürgschaften, sind beihilferelevante Vorgänge im Sinne des
EU-Wettbewerbsrechts und daher nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Die Europäische Kommission hat mit dem sog. „Almunia-Paket“ Kriterien
aufgestellt, bei deren Erfüllung diese Ausgleichsleistungen mit dem EU-Recht
vereinbar sind.
Gemäß dem Beschluss der Europäischen Kommission vom 20.12.2011
über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise
der Europäischen Union (AEUV) auf staatliche Beihilfen in Form von
Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit DAWI betraut
sind (2012/21/EU, Abl. EU Nr. L 7/3 v. 11.01.2012 - „Freistellungsbeschluss“)
ist es erforderlich, dass die Gewährung von Zuschüssen o.ä. an die
Rettungsdienst Friesland gGmbH aufgrund eines sog. Betrauungsaktes erfolgt.
Der Betrauungsakt
muss Ausführungen zu der übernommenen Aufgabe der Daseinsvorsorge, zur
zeitlichen Begrenzung der Übertragung der übernommenen Aufgabe – es sind
zunächst maximal 10 Jahre möglich -, zur Vermeidung einer Überkompensation mit
eventueller Rückerstattungsregelung, zur Berichtspflicht und Vorhaltepflicht
von Unterlagen und ggf. zur Änderung der Ausgleichszahlung bei unvorhersehbar
eintretenden Ereignissen mit Nachschussbedarf enthalten
Beschlussvorschlag:
- Der in der Anlage beigefügte Betrauungsakt für die Rettungsdienst
Friesland gGmbH wird beschlossen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, künftig Änderungen sowie
Verlängerungen des abgeschlossenen Betrauungsaktes vorzunehmen, soweit
dies einer erkennbaren rechtssicheren bzw. rechtskonformen Betrauung
dient.
Anlage(n):
Betrauungsakt