Begründung:
Der Kreistag hat mit
Beschluss vom 18.12.2017 die Entsendung von Mitgliedern des
Kreisjugendparlaments Friesland in die Ausschüsse des Kreistages beschlossen.
Die
Besetzung des Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII (stimmberechtigte
Mitglieder) und § 4 Nds. AG SGB VIII (beratende Mitglieder) geregelt. Eine
Besetzung mit weiteren über die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 Nds. AG SGB VIII
genannten beratenden Mitglieder ist über die jeweilige Satzung des Jugendamtes
zu regeln.
Bedingt
durch den o.g. Kreistagsbeschluss ist die Satzung des Jugendamtes des
Landkreises Friesland vom 14.06.1993 (Anlage 1) mindestens hinsichtlich ihres §
3 anzupassen.
Da
die bisher gültige Satzung des Jugendamtes des Landkreises Friesland zu einem
Großteil die einschlägigen Paragraphen des SGB VIII und des Nds. AG SGB VIII
wiedergibt (vgl. Anlage 2), ist eine grundsätzliche Überarbeitung der Satzung
vorgenommen worden.
In
dem vorliegenden Entwurf der Satzung für das Jugendamt des Landkreises
Friesland mit Stand 23.07.2017 (Anlage 3) sind überflüssige Wiederholungen der
gesetzlichen Regelungen des SGB VIII und des Nds. AG SGB VIII gestrichen
worden. Dadurch konnte eine Kürzung der Satzung von zuvor 12 Paragraphen
(Satzung vom 14.06.1993) auf 4 Paragraphen (Entwurf mit Stand 23.07.2017)
erreicht werden.
Darüber
hinaus sind folgende Änderungen und Ergänzungen eingepflegt worden:
Mit
der Neufassung des § 1 Abs. 2 wird definiert, dass die Verwaltung des
Jugendamtes des Landkreises Friesland unter dem Namen “Fachbereich Jugend,
Familie, Schule und Kultur” tätig ist.
Die
erforderlichen Regelungen zu weiteren beratenden Mitgliedern, die über die
Regelungen des § 4 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII hinausgehen, sind in § 2 Abs. 1
eingearbeitet worden. Die bereits in § 4 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII genannten
beratenden Mitglieder werden nicht zusätzlich aufgeführt.
Zur
Klarstellung wird das Ende der Mitgliedschaft bei laufender Wahlperiode (§ 2
Abs. 3) mit dem Satzungsentwurf geregelt.
Zudem
wird auf die Anwendung der Geschäftsordnung für den Kreistag, die
Kreisausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten
Ausschüsse des Landkreises Friesland (§ 3 Abs. 1) und die
Entschädigungs-Satzung des Landkreises Friesland für die Kreistagsabgeordneten
und die nicht dem Kreistag angehörigen Ausschussmitglieder (§ 3 Abs. 2) in den
jeweils gültigen Fassungen hingewiesen.
Abschließend
sind erfolgte gesetzliche Änderungen (u.a. Überführung des KJHG in das SGB VIII
und Inkrafttreten des NKomVG) berücksichtigt worden.
Regelungslücken
entstehen durch die Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises
Friesland gemäß des vorgelegten Entwurfs mit Stand 23.07.2018 nicht.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Friesland gemäß des vorgelegten Entwurfs mit Stand 23.07.2018.
Anlagen:
Anlage 1: Satzung
des Jugendamtes des Landkreises Friesland vom 14.06.1993
Anlage 2: Gegenüberstellung
der Jugendamts-Satzung vom 14.06.1993 mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen
Anlage 3: Neufassung
der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Friesland (Entwurf mit Stand
23.07.2018)