Es wird Bezug
genommen auf den TOP 7.2 des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur vom
14.05.2018.
Die BBS Varel
haben einen Antrag auf Einrichtung einer zweijährigen Fachschule
Sozialpädagogik (Erzieher) zum Schuljahr 2019/2020 gestellt.
Der Schulleiter
der BBS Varel, Herr Thiele, hat bereits im letzten Ausschuss für Schule, Sport
und Kultur den Antrag kurz vorgestellt und die Mitglieder des Ausschusses haben
diesen Antrag wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Das neue
schulische Angebot würde den bereits vorhandenen Bildungsgang Sozialassistenz
sinnvoll ergänzen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Einzelheiten können
dem Antrag der BBS Varel entnommen werden.
Gemäß § 106 Abs.
1 Nds. Schulgesetz (NSchG) sind die Schulträger verpflichtet, Schulen zu
errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder
aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.
Bei der
Einrichtung einer zweijährigen Fachschule Sozialpädagogik handelt es sich um
eine Erweiterung der Schule um diesen Bildungsgang.
Die
Schülerzahlen und die Nachfrage gerade im Berufsbild „Erzieher“ sind deutlich
steigend, so dass der Bildungsgang inzwischen an sehr vielen berufsbildenden
Schulen angeboten wird. Trotzdem können oftmals vorhandene Stellen nicht oder
nur schwer besetzt werden, da auch hier bereits der Fachkräftemangel angekommen
ist.
Daher ist die
Einrichtung dieses Bildungsganges an den Berufsbildenden Schulen im Landkreis
Friesland sinnvoll und steht auch nicht einem regional ausgeglichenen
Bildungsangebot entgegen, zumal mit einer weiter steigenden Nachfrage zu
rechnen ist.
Vor einer
Entscheidung im Bereich des berufsbildenden Schulwesens muss der Schulträger
dennoch nach § 106 Abs. 5 Satz 2 NSchG eine Abstimmung mit allen anderen
Schulträgern vornehmen, die als Schulträger berufsbildender Schulen durch die
beabsichtigte schulorganisatorische Maßnahme betroffen sind.
Dies ist mit
Schreiben vom 28.05.2018 erfolgt. Die Landkreise Ammerland, Aurich,
Cloppenburg, Leer, Oldenburg, Wittmund und Wesermarsch sowie die Städte
Oldenburg und Wilhelmshaven sind zu einer Stellungnahme zu dem Antrag
aufgefordert worden.
Die Landkreise
Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Leer, Oldenburg, Wittmund und Wesermarsch sowie
die Stadt Oldenburg bieten diesen Bildungsgang zwar selbst an und haben daher
keine Zusage zur Übernahme der kostendeckenden Beiträge (Gastschulgeld)
gemacht, aber sie haben auch keine Bedenken gegen die Einrichtung dieses
Bildungsganges an den BBS Varel vorgebracht.
Die Stadt
Wilhelmshaven hat diesbezüglich Bedenken angebracht, da an den BBS
Wilhelmshaven ebenfalls ein eigenes Angebot vorgehalten wird.
Diesbezüglich
hat es ein Gespräch mit der Stadt Wilhelmshaven gegeben, in dem die Stadt
Wilhelmshaven darauf hingewiesen hat, dass die Einrichtung des Bildungsganges
an den BBS Varel ggfs. Auswirkungen auf die Schülerzahlen an den BBS
Wilhelmshaven haben könnte.
Dennoch wird
auch hier nicht gesehen, dass dies grundsätzlich einem regional ausgeglichenen
Bildungsangebot entgegensteht.
Aus Sicht des
Landkreises Friesland ist die Nachfrage so groß und steigend, dass der
Landkreis Friesland mit der Einrichtung dieses Bildungsganges nur seiner
Verpflichtung aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen nachkommt. Eine
Gefährdung des Bildungsganges an den BBS Wilhelmshaven wird nicht gesehen.
Durch dieses zusätzliche Angebot wird das regionale Angebot im Gegenteil
gestärkt und dem Fachkräftemangel in der gesamten Region entgegengewirkt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt bei
der Nds. Landesschulbehörde die Einrichtung einer zweijährigen Fachschule
Sozialpädagogik an den BBS Varel zum Schuljahr 2019/2020 zu beantragen.
Anlage(n):