Begründung:
Realisierung einer
hauptamtlichen Geschäftsführung in der Naturschutzstiftung
Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven mithilfe einer finanziellen Unterstützung
durch die beteiligten Gebietskörperschaften
Die Naturschutzstiftung wurde 2006 von den Landkreisen Friesland und
Wittmund sowie der Stadt Wilhelmshaven als Stiftung des privaten Rechts
gegründet. Stiftungszweck ist vor allem, Flächen für naturschutzfachliche
Zielsetzungen anzukaufen, zu verwalten und zu pflegen – wesentlich durch
Zustiftungen oder durch Überlassung von Kompensationsflächen/-zahlungen.
Bislang erfolgten sowohl Gremientätigkeit als auch Geschäftsführung
ehrenamtlich ohne Aufwandsentschädigung. Bis zu seinem Rücktritt am 13.03.2018
führte Armin Tuinmann die Geschäfte der Stiftung sowohl während der
Dienstzeiten als auch privat. Ein Ausgleich dieser vom Landkreis Friesland zur
Verfügung gestellten Ressourcen (zzgl. Büroausstattung/-bedarf) wurde mit
Ausnahme des Geschäftsjahres 2017 nicht an die Stadt Wilhelmshaven und den
Landkreis Wittmund herangetragen. Bereits jetzt kann der Arbeitsaufwand für die
Geschäftsführungstätigkeit auf mindestens 20 h/Woche beziffert werden.
Angesichts eines Gesamtvermögens von etwa 2,36 Mio € und einem Flächenbestand
von mehr als 172 ha mit jeweils steigender Tendenz wird der Arbeitsaufwand in
den nächsten Jahren stetig zunehmen.
Aktuell hat die Stiftung den sogenannten Arbeitskreis Geschäftsführung
als temporäre Lösung installiert. Formal wird die Geschäftsführung weiterhin
durch einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Friesland (Jochen Meier)
wahrgenommen. Die „fachliche“ Geschäftsführung erfolgt durch jeweils einen
Vertreter der beteiligten Unteren Naturschutzbehörden (Finn Ahrens, Ralf
Kohlwes, Jens Eden) dem stv. Geschäftsführer (Hillrich Reents) und dem
Vorsitzenden des Kuratoriums (Tido Bent). Insgesamt führt die jetzige Situation
zu einer zusätzlichen und insgesamt hohen Belastung dieser handelnden Personen.
Aus diesem Grund haben Kuratorium und Vorstand der Naturschutzstiftung
in ihrer gemeinsamen Sitzung am 13.03.2018 beschlossen, dass eine hauptamtliche
Besetzung der Stiftungsgeschäftsführung nach Sicherung der Finanzierung
erfolgen soll.
Der Arbeitskreis Geschäftsführung hat das Anforderungsprofil an die
hauptamtliche Geschäftsführung, den Entwurf einer Stellenausschreibung und eine
Kostenkalkulation erarbeitet. Zudem wurden die Entwicklungspotenziale der
Naturschutzstiftung aufgezeigt.
Als Bemessungsgrundlage für die Finanzierung einer solchen Stelle hat
die Naturschutzstiftung nach Klärung mit den personalführenden Stellen der
beteiligten Gebietskörperschaften eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 12
TvÖD ermittelt.
Daraus ergibt sich die folgende Kostenschätzung:
Nach dem KGSt-Bericht Nr. 17/2017 [´Kosten eines Arbeitsplatzes
(2017/2018)] betragen die Bruttopersonalkosten für eine Stelle TVöD E12
(Bereich 4: Naturwissenschaft, Geographie und Informatik) 91.700,- €.
Berechnungsgröße für eine halbe Stelle ist demnach ein Abschlag von 50 %
und ein darauf basierender Aufschlag von 20 %. 91.700,- € x 50 % = 45.850,- € +
20 % = 55.020,- €;
Zzgl. Sachkosten für einen Büroarbeitsplatz von pauschal 9.700,- €
(unabhängig von der Stundenzahl und unter der Annahme, dass es sich um einen
nicht geteilten Arbeitsplatz handelt).
Demnach wären für die Stelle 64.720,- € (55.020,- € + 9.700,- €)
anzusetzen.
Zur Refinanzierung der Stelle ist es geplant, künftige von
Kompensationspflichtigen an die Stiftung herangetragene Kompensationsleistungen
oder Maßnahmebegleitungen vertraglich so zu regeln, dass eine Kostendeckung
erreicht werden kann. Dies soll kurz- bis mittelfristig zu einer Refinanzierung
der Stelle und zum Abbau des Zuschussbedarfs führen. Angesichts der sich
bereits in der Vergangenheit entwickelten immer komplexer werdenden Tätigkeiten
eines Geschäftsführers, ist wohl mittelfristig die Einrichtung einer
Vollzeitstelle erforderlich. Bei Ausweitung der Stiftungsaufgaben (immer
innerhalb des Stiftungszwecks) wird die zeitliche Beaufschlagung dieser Stelle
nicht vermeidbar sein. Dies war bereits Konsens der gemeinsamen Sitzung von
Vorstand und Kuratorium der Stiftung am 13.03.2018 (Anlage1).
Auf der Einnahmenseite verfügt die Naturschutzstiftung derzeit nur über
Zinserträge aus Geldanlagen und Fördergelder, die bereits in Maßnahmen gebunden
sind. Insofern würde die Reduzierung des zweckgebundenen Stiftungsvermögens,
hier insbesondere der Geldanlagen, zu einem Eingriff in den Stiftungszweck und
in die vertragliche Aufgabengestaltung führen. Erst wenn die Verträge so
gestaltet sind, dass die daraus resultierenden Mittel konkret für die
Geschäftsführung eingesetzt werden können, kann die Stiftung diesen
Kostenaufwand selbstständig decken. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Stiftung
auf eine Anschubfinanzierung der 3 beteiligten Gebietskörperschaften
angewiesen.
Dafür wären für das Haushaltsjahr 2019 von den 3 Gebietskörperschaften
je 22.000 € in den Haushalt einzustellen (Erhöhter Betrag wegen Ersteinrichtung
Arbeitsplatz). Je nach Entwicklung der Vertragslage ist in den Folgejahren mit
einem rückläufigen Zuschussbedarf (auch unter Berücksichtigung der
Gehaltsentwicklung und dem Anstieg der Stellenanteile) seitens der
Gebietskörperschaften zu rechnen. Sinnvoll wäre zunächst eine Zuschussplanung
je Gebietskörperschaft von 20.000 €/a für die Folgejahre. Der tatsächliche
Zuschussbedarf müsste für das jeweils zurückliegende Jahr exakt ermittelt und
abgerechnet werden. Auf dieser Basis wäre die Zuschussplanung für das jeweilige
Folgejahr zu fußen.
Bei der gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Kuratorium am 26.06.2018 wurde der Arbeitskreis Geschäftsführung beauftragt eine gemeinsame Vorlage für die Landkreise Friesland, Wittmund und die Stadt Wilhelmshaven zu erstellen, wonach die Anschubfinanzierung der hauptamtlichen Geschäftsführung der Naturschutzstiftung ermöglicht wird.
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Friesland fördert die Naturschutzstiftung
Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven mit maximal 22.000,00 € im Haushaltsjahr 2019
und mit jeweils maximal 20.000 € für die Haushaltsjahre 2020 – 2022
zweckgebunden zur Finanzierung der Stiftungsgeschäftsführung.
Die Fördersumme ist für das jeweilige Geschäftsjahr bis spätestens zum
31.01. d.J. an die Stiftung zu überweisen. Die Stiftung hat im Gegenzug bis zum
31.03. des Folgejahres die tatsächlichen Kosten der Geschäftsführung zu
ermitteln und einen möglichen Differenzbetrag entsprechend der getätigten
Einzahlungen an die Landkreise Friesland und Wittmund sowie an die Stadt
Wilhelmshaven zu erstatten.
Anlage(n):
Anlage 1: Beschluss
Naturschutzstiftung hauptamtliche Geschäftsführung
Anlage 2: Weitere
Informationen aus der Naturschutzstiftung