Begründung:
Das
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) tritt in vier Stufen in Kraft - die
ersten Änderungen für die Eingliederungshilfe (EGH) befinden sich seit dem
01.01.2018 in der Umsetzung. Bis zum 01.01.2023 setzen sich die Änderungen
fort.
Bei
dem BTHG handelt es sich um ein Artikelgesetz, das diverse Gesetze (auch
außerhalb der Sozialgesetzbücher) ändert. Sämtliche dieser Änderungen haben
Einfluss auf die tägliche Arbeit im Bereich der Eingliederungshilfe und zwar
sowohl im Bereich der Arbeitsprozesse sowie der Qualifikation und Profession des
Personals.
Ziel
des BTHG aus Sicht des Gesetzgebers ist es, auch im Hinblick auf die
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eine zeitgemäßere Ausgestaltung der EGH
zu erreichen, bei der der Mensch mit Behinderungen im Mittelpunkt steht.
Die
anliegende Präsentation soll die gesetzlichen Änderungen aufzeigen und den
Ist-Stand der (noch) laufenden Änderungen dokumentieren.
Eine
kontinuierliche Information über die kommenden Jahre ist angestrebt.
Beschlussvorschlag:
Die
Informationen des Fachbereichs werden zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):
PDF-Dokument BTHG