Betreff
Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft im Landkreis Friesland
Vorlage
0498/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

1.    Rechtlicher Hintergrund

Gemäß § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie gemäß § 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

 

Da es sich bei dem Begriff der „Angemessenheit“ um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, ist es Aufgabe des Grundsicherungsträges festzulegen, in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft in seinem Zuständigkeitsbereich angemessen sind.

 

Zur Bestimmung der Angemessenheit werden in der Praxis eigene Datenerhebungen, sogenannte schlüssige Konzepte, vorhandene Mietspiegel und das Wohngeldgesetz herangezogen.

 

Mittlerweile haben die Sozialgerichte ihre Rechtsprechung dahingehend entwickelt, dass es kommunale eigene Erhebungen hinsichtlich der örtlichen Mietkosten für zwingend erforderlich hält. Gefordert wird vom kommunalen Träger die Erstellung (und Fortschreibung) eines sogenannten schlüssigen Konzepts.

 

Die seitens der Rechtsprechung gestellten Anforderungen an den Umfang dieser Konzepte sind derart hoch, dass üblicherweise eine Auftragsvergabe zur Erstellung eines Konzepts erforderlich ist.

 

 

2.    Bisherige Verfahrensweise im Landkreis Friesland

Zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten arbeitet der Landkreis Friesland bisher mit einer internen Arbeitshilfe, in der die Werte gemäß                       § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) in der jeweils gültigen Fassung zzgl. eines Zuschlages von jeweils 10 % auf den Tabellenwert herangezogen werden.

 

 

3.    Vorgehensweise anderer / umliegender Grundsicherungsträger

Insbesondere große Städte verfügen mittlerweile flächendeckend über schlüssige Konzepte, die auch fortgeschrieben werden. Die Jobcenter der Städte Wilhelmshaven und Oldenburg verfügen mittlerweile über gerichtsfeste Konzepte.

Der Landkreis Wittmund bedient sich ebenfalls der Werte aus dem Wohngeldgesetz zuzüglich des Zuschlages in Höhe von 10%.

Der Landkreis Aurich verfügt bereits seit mehreren Jahren über teilweise umfangreiche Mietspiegel sowie eigene Erhebungen (durch die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Aurich).

 

Im Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Ermittlung existenzsichernder Bedarfe für die Kosten der Unterkunft wird herausgestellt, dass mittlerweile (Stand 01/2017) 78 % der Kommunen über ein schlüssiges Konzept verfügen.

 

 

4.    Bewertung der bisherigen Vorgehensweise durch die Sozialgerichte

Derzeit sind gegen den Landkreis Friesland ca. 90 Klagen anhängig, in denen die Kläger die Gewährung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft mit der Begründung begehren, dass kein schlüssiges Konzept vorhanden ist.

 

In Fällen die vergangene Zeiträume betreffen (die überwiegende Anzahl) wird das Gericht urteilen, dass die Erstellung eines Konzepts für die Vergangenheit zu aufwändig wäre und die Anwendung des Wohngeldgesetzes zuzüglich 10% bestätigen.

 

Das Sozialgericht Oldenburg ist in aktuellen Fällen nunmehr dazu übergegangen dem Landkreis Friesland einen Hinweis zu erteilen, dass es beabsichtigt, die Fälle zur Ausermittlung an uns zurückzugeben. Damit legt das Gericht uns auf, ein schlüssiges Konzept zu erstellen.

 

 

5.    Entscheidung und weitere Vorgehensweise

Der Landkreis Friesland wird ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft erstellen.

 

Die Erstellung des Konzepts wird jedoch aufgrund der Komplexität als Auftrag an ein fachkundiges Unternehmen vergeben. Im Rahmen eines freihändigen Vergabeverfahrens wurden drei schriftliche Angebote von geeigneten Unternehmen eingeholt.

 

Die Angebote wurden hinsichtlich der Kosten und der Durchführungsqualität bewertet. Eine Auftragsvergabe wird in Kürze erfolgen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bericht zu der Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft wird zur Kenntnis genommen. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ ca. 20.000

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

____________________  ________________________

Sachbearbeiter/in                      Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

___________________   ________________   ____________________

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

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