Begründung:
Der Landkreis Friesland als Träger der Regionalplanung stellt gemäß den §§ 7–10 des Raumordnungsgesetzes (ROG) bzw. §§ 3–5 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG[1]) sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) neu auf. Der Vorentwurf des Landkreises Friesland wurde am 04.06.18 in einer Interfraktionellen Sitzung und im Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen-Ausschuss (WTKF) den Mitgliedern des Kreistages des Landkreises Friesland vorgestellt bzw. den Mitgliedern des WTKF-Ausschusses zur Kenntnis gegeben.
Gemäß § 8 des ROG[2]
ist bei der Aufstellung oder wesentlichen Änderung eines Raumordnungsplans eine
Umweltprüfung durchzuführen, sodass die Planungsgruppe Umwelt aus Hannover den
Auftrag bekommen hat, die Umweltprüfung für den Landkreis Friesland
durchzuführen. Diese Umweltprüfung erfolgt parallel zum Aufstellungsverfahren
und ist im besten Fall in vielfacher Hinsicht mit diesem verzahnt. Der
ebenfalls zu erarbeitende Umweltbericht dokumentiert Vorgehen und Methodik
sowie Ergebnisse der Umweltprüfung und geht insoweit deutlich über den
Umweltbericht als solchen hinaus. Dieser prozessuale Teil der Umweltprüfung
trägt bereits maßgeblich zur Vermeidung nachteiliger Umweltauswirkungen durch
die umweltverträgliche Gestaltung und ggf. Allokation von Planinhalten und Festlegungen
bei und wurde im Verfahren zur Neuaufstellung des RROP für den Landkreis
Friesland erfolgreich durchgeführt.
Die vorliegende Kurzfassung des
Umweltberichts (siehe Anlage 1) dient der frühzeitigen Information der
politischen Entscheidungsträger über den Arbeitsstand und die bereits
erarbeiteten zentralen Ergebnisse der Umweltprüfung.
Weitere Vorgehensweise
Die Ausführungen zur Strategischen Umweltprüfung (Kurzfassung und Präsentation) werden in der Sitzung des WTKF (17.09.18) nur zur Kenntnis gegeben. Ein Beschlussvorschlag kann erst im Rahmen der Veröffentlichung des 1. Entwurfes des Regionalen Raumordnungsprogrammes getroffen werden, da aktuell die zwei weiteren Bausteine noch mit den Kommunen und anderen Trägern öffentlicher Belange im informellen Verfahren abgestimmt werden. Das offizielle, förmliche Beteiligungsverfahren nach §10 ROG wurde noch nicht eingeleitet. Das Regionale Raumordnungsprogramm setzt sich hierbei aus folgenden drei Bestandteilen zusammen:
- Zeichnerische Darstellung,
- Begründung sowie
- Strategische Umweltprüfung.
Aktuell steht bereits der Vorentwurf unter https://www.friesland.de/portal/seiten/rrop-vorentwurf-901001039-20800.html?rubrik=901000011 zur Einsicht bereit und in der Sitzung des WTKF am 17.09.2018 wird mit den Ergebnissen der Strategischen Umweltprüfung ein weiterer Baustein zum formellen Planentwurf beraten. Der ausführliche, vollständige Bericht zur Strategischen Umweltprüfung wird dann als Teil der Beschlussfassung zum 1. RROP-Entwurf zur Beratung in die nächste Sitzung gegeben.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen zur Strategischen Umweltprüfung zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2018 werden zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Kurzfassung zum
Arbeitsstand der Umweltprüfung gemäß § 8 ROG sowie des Umweltberichts zur
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Friesland
(03.09.18)