Begründung:
Gemäß § 154 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beruft der Kreistag die Leiterin/den Leiter und erforderlichenfalls die Prüfer/innen des Rechnungsprüfungsamtes. Der Kreistag ist ebenfalls für die Abberufung zuständig.
Frau Lydia Onken ist aufgrund eines Kreistagsbeschlusses mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 zur Prüferin berufen worden.
Mit Wirkung vom 1. November 2017 wurde Frau Onken aus dem Rechnungsprüfungsamt in den Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur umgesetzt.
Der Kreistag wird daher gebeten, Frau Lydia Onken gemäß § 154 NKomVG als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes ab zu berufen.
Beschlussvorschlag:
Frau Lydia Onken wird gemäß § 154 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Friesland abberufen.
Anlage(n):