Betreff
Breitbandausbau im Landkreis Friesland; Novelle der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"
Vorlage
0529/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, kurz Bundesförderrichtlinie Breitband, wurde nun erstmalig grundlegend novelliert. Neben der bereits vergangenen Sommer eingeführten Möglichkeit, Schulstandorte in bereits versorgten Gebieten in die Förderprojekte mit aufzunehmen, hat das BMVI als zuständiges Ministerium nun erstmals das gesamte Antragsverfahren vereinfacht. Zwar sind künftig Markterkundungsverfahren über 8 Wochen statt bislang über 4 durchzuführen, um den Unternehmen mehr Zeit für eine verlässliche Meldung zu geben, jedoch ist das nachfolgende Antragsverfahren weitestgehend vereinfacht worden. So müssen zukünftig keine fertigen Netzkonzepte mehr vorlegt werden, sondern es reichen die Abgrenzung der bislang nicht versorgten Bereiche (weiße Flecke; d. h. < 30 Mbit/s) sowie eine aufgrund der Netzlängen angenommene Kostenschätzung. Zudem entfallen die bislang erforderlichen Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Finanzpläne.

 

Wesentlich ist zudem, dass nur noch Glasfaseranschlüsse für die Gebäude (FTTB) und nicht mehr für die Ertüchtigung von Kabelverzweigern (FTTC) gefördert werden. Zudem wurde die Deckelung der Förderung von 15 auf 30 Mio. EUR je Projektantrag angehoben.

 

Für die Vorhaben, die bereits, wie der LK Friesland, über einen vorläufigen Förderbescheid verfügen, sieht die Novellierung der Förderrichtlinie die sogenannten Upgrade-Möglichkeiten vor.

 

Bis zum 31.12.2018 können für die bisher beantragten Gebiete die Änderung der Erschließung von FTTC zu FTTB beantragt, dem Änderungsantrag neue Gebiete beigefügt sowie der Anschluss von Schulen vorgesehen werden. Hierbei wird die bisherige Förderquote beibehalten (LK FRI: 60%) und der endgültige Förderbescheid ergeht nach Durchführung der Bauausschreibung auf Basis der dort erzielten Ergebnisse.  Der Landkreis sollte diese Möglichkeit nutzen und den Ausbau der zukunftsfähigen Glasfasertechnologie weiter vorantreiben.

 

Von der Umstellung und Erweiterung der Ausbaugebiete können im Optimalfall bis zu 1.000 Adressen (ca. 1.300 Haushalte) und bis zu 47 Schulen (weiterführende und Grundschulen der Städte und Gemeinden) profitieren. Die Gebietserweiterungen und Umstellungen lösen Investitionskosten von rund 8,064 Mio. EUR aus. Für den Anschluss der weiterführenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises sind rund 280.000 EUR zu veranschlagen. Über die Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden in Höhe von rund 440.000 EUR ist dann im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden.

 

Die konkrete Ausbaukulisse wird sich bis zum Ende der Haushaltsberatungen anhand der Faktoren technische Machbarkeit, Verhältnis von Aufwand zur Erschließungsfunktion sowie rechtliche Machbarkeit in Bezug auf die Änderung bestehender Ausschreibungsergebnisse und Verträge ergeben. Diese Faktoren werden aktuell ermittelt, um möglichst zügig die endgültige Gebietskulisse darstellen  und den Änderungsantrag auf den Weg bringen zu können. Derzeit ist auf Landesebene noch keine offizielle Anpassung der relevanten Richtlinien bzw. die Möglichkeit zu „Upgrade-Förderungen“, eröffnet. Insofern ist in der Betrachtung der finanziellen Auswirkungen dies auch noch nicht zu berücksichtigen bzw. als Alternativberechnung dargestellt.

 

Bei der Ermittlung des zusätzlichen Finanzbedarfs sind darüber hinaus die Pachterlöse abgezinst in Abzug zu bringen und die Kreditmöglichkeiten der Breitbandfördergesellschaft selbst abzuleiten. Diese Angaben sind Gegenstand von vertraulichen Vertragsinhalten der beteiligten Partner und können an dieser Stelle nicht genannt werden. In der Summe der Berechnung ergibt sich daraus ein zusätzlicher Finanzbedarf von rund  2.500.000 €. Behält das Land seine Anteilsfinanzierung in Höhe von 25% aufrecht, reduziert sich der zusätzliche Aufwand auf einen Betrag von 900.000,0 €.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, der Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH für den Ausbau des NGA-Breitbandnetzes bis zu weitere 2,5 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der tatsächlichen und rechtlichen Realisierbarkeit, und der Betrag wird nur gegen eine von den Fördermittelgebern zugelassene Gebietskulisse und nur bis zur tatsächlich erforderlichen Höhe ausgezahlt. Soweit zusätzliche Fördermittel beantragt und bewilligt werden, ist der o. g. Betrag entsprechend zu reduzieren.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

   900.000,-- bis

    2.500.000,--

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr.  3

Titel: Standortqualitäten ausbauen und

sichern

HSP     Nr  3.12

Titel: Berücksichtigung und Nutzung der Auswirkungen der Digitalisierung auf die regionale Entwicklung; möglichst flächendeckende Umsetzung der  Breitbandversorgung

 

 

                                           Gez. Rolf Neuhaus

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

                                                                           Gez. S. Ambrosy

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

-