Begründung:
Die
Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Friesland sind im Jahr 2001 in der
Fassung vom 01.01.2002 aufgestellt worden.
Seit dem hat es
keine Änderungen der Sportförderungsrichtlinien gegeben. Aus Sicht der
Verwaltung, aber auch des Kreissportbundes Friesland ist eine Anpassung
notwendig.
Dies betrifft
zum einen den Punkt „Förderung über den Kreissportbund“. Auch wenn es sich hier
um freiwillige Leistungen des Landkreises Friesland handelt, sollten die
Zahlungen dem heutigen Niveau und den Kostensteigerungen in allen Bereichen
angepasst werden.
Unter
Zuhilfenahme des Preisindex sind daher die Zuschüsse für die Jugendlichen von
23.094,- Euro auf 30.000,- Euro angehoben worden.
Weiterhin sind
die Übungsleiterzuschüsse von 82.700,- Euro auf 105.000,- Euro erhöht worden.
Dadurch soll die
hohe Wertschätzung für die ehrenamtliche Arbeit der Vereine nochmals deutlich
ausgedrückt und die Vereine in ihrer tagtäglichen Arbeit mit den besonderen
gesundheitsfördernden und sozialen Funktionen des Sports in unserer
Gesellschaft unterstützt werden.
Zum anderen ist
der Punkt „Förderungen von Sportgerätebeschaffungen“ in die neue Fassung der
Sportförderungsrichtlinien aufgenommen worden.
Der Landkreis
Friesland erhält immer wieder Anfragen, ob und wie die Beschaffung von
Sportgeräten gefördert wird.
Mit der Aufnahme
dieser Förderung soll klar geregelt werden, welche Beschaffung von Sportgeräten
gefördert wird, aber auch, welche Beschaffung nicht gefördert wird.
Danach ist eine
Förderung ab einem Einzelwert in Höhe von 500,- € netto bis maximal 5.000,- €
netto mit einem Zuschuss von 50% der Kosten möglich. Die weiteren Regelungen
für eine Förderung sind den anliegenden Richtlinien zu entnehmen.
Hierfür sind im
Haushaltsjahr 2019 erst einmal 20.000,- Euro eingeplant. Da hierzu keine
Erfahrungswerte vorliegen, soll eine Evaluierung zum Ende des Jahres 2019
stattfinden, um ggfs. eine Anpassung der Haushaltsmittel vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die anliegende Neufassung der
Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Friesland wird beschlossen und tritt
zum 01.01.2019 in Kraft.
Anlage 1 – Sportförderrichtlinien des
Landkreises Friesland (Fassung vom 01.01.2019)