Begründung:
Mit Beschluss des Kreistages des Landkreises Friesland vom 10. Dezember
2008 (Vorlage 380/2008) wurde einer Zweckvereinbarung nach dem Niedersächsischen
Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) zugestimmt, die die Gründung einer gemeinsamen
Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene beim Landkreis
Leer vorsah.
Dieser Beschluss basierte auf stark rückläufigen Fallzahlen bei allen
Fürsorgestellen der umliegenden Landkreise. Am 24.03.2009 wurde die
Zweckvereinbarung durch das Innenministerium genehmigt und die Fürsorgestelle
errichtet, welche sich bis heute etabliert hat.
Aufgrund sinkender Fallzahlen sollen nun auch die Leistungen nach dem
Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer
Verfolgung im Beitrittsgebiet, kurz „Beruflichen Rehabilitierungsgesetz“
(BerRehaG), in die Zweckvereinbarung mit einbezogen werden. Das Berufliche
Rehabilitierungsgesetz enthält Sonderregelungen für Personen, die infolge einer
rechtsstaatswidrigen Verfolgung in der sowjetischen Besatzungszone und in der
DDR berufliche Nachteile erlitten haben.
Im Rahmen dieses Gesetzes hat der Landkreis Ausgleichsleistungen zu
erbringen, welche derzeit für einen Fall erbracht werden. Eine Übertragung der
Aufgabe an die Gemeinsame Fürsorgestelle ist demnach zweckmäßig.
Ergänzender Hinweis: In der Sitzung des Kreistages vom 21.03.2012
(0046/2012) wurde bereits mit Beschluss einer Übertragung der Aufgaben nach dem
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) auf die gemeinsame
Fürsorgestelle in Leer zugestimmt – allerdings stand eine zentrale Übernahme
der Aufgaben durch das Land im Raum, so dass von einer Umsetzung zunächst
abgesehen wurde. Bis heute wurde diese Änderung nicht realisiert, so dass
parallel zur jetzt beabsichtigten Übertragung auch der damalige Beschluss
umgesetzt werden soll.
Beschlussvorschlag:
Der Übertragung der Aufgaben aus dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher
Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet
(Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)) auf den Landkreis Leer auf der
Grundlage einer Erweiterung der bestehenden Zweckvereinbarung wird zugestimmt.
Anlage(n):
Öffentlich-rechtlicher
Vertrag über die Übertragung der Aufgaben nach dem Bundesversorgungsgesetz
(BVG)