Begründung:
Seit 2012 wird sowohl für Jobcenter in den gemeinsamen Einrichtungen als
auch für Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft ein einheitliches
Zielsystem umgesetzt.
Die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in Arbeit, die
Verminderung ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und die
Verbesserung ihrer Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der
Bundesregierung und somit Anliegen des Jobcenters Friesland.
Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele
erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Arbeit
einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere
Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu verringern.
Das Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen
Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und Nachhaltung
von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der Vereinbarungen
basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen:
- Ziel 1: Verringerung der
Hilfebedürftigkeit
- Ziel 2: Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit
- Ziel 3: Vermeidung von langfristigem
Leistungsbezug
Für das Ziel 1 "Veränderung der Summe der Leistungen zum
Lebensunterhalt" wird auch in 2019 auf eine quantitative
Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein qualifiziertes
Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl fortlaufend über
das Jahr beobachtet.
Bezogen auf die Ziele "Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit" und "Vermeidung von langfristigen
Leistungsbezug" werden konkrete Zielwerte vereinbart, die durch
Veränderungsraten beschrieben werden.
Die Jobcenter berechnen im Rahmen der Zielplanung 2018 dezentral die
erwartete Höhe der Veränderungsraten und unterbreiten dem Land entsprechende
Angebotswerte.
Beschlussvorschlag:
Den in der beigefügten Zielplanung 2019 für das Jobcenter Friesland
definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf
dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.
Anlage(n):
Zielplanung 2019