Begründung:
Das EDV-
und Stromnetz im Verwaltungsgebäude an der Lindenallee 1 in Jever entspricht
nicht mehr den technischen und organisatorischen Anforderungen. An vielen
Arbeitsplätzen mangelt es an erforderlichen Anschlüssen für PCs, Drucker,
Telefone bzw. weitere Endgeräte. Die IT-Technik des Landkreises weist seit
einigen Jahren darauf hin, dass die Verkabelung in den Kreisgebäuden veraltet
und störanfällig ist. Auch viele Datenleitungen zwischen den Kreisgebäuden sind
veraltet.
Dies führt
in der Folge dazu, dass
- die Datengeschwindigkeiten vom Server zum PC-Arbeitsplatz im Netzwerk immer
geringer werden
- eine immer größer werdende Störanfälligkeit auftritt und Fehlersuchen immer
schwerer und
aufwändiger werden
- die Anzahl der CAT-Anschlüsse (=Netzwerkanschluss) in den Büroräumen für die
Anzahl
der Personen und IT-Geräte (Rechner,
Drucker, Scanner, IP-Telefon) nicht mehr
ausreichen
- die Einführung neuer IT-Techniken wie z.B. „Notfallschalter zur
Mitarbeiteralarmierung“ und
Digitalisierungsprozessen wie Scannen von Unterlagen, Einführung der
E-Akten usw.
nicht realisierbar sind
- die
Verkabelung nicht mehr den Vorgaben der IT-Sicherheit und des Brandschutzes
entspricht
Für einen
zukunftsfähigen Ausbau des EDV-Netzes werden 4 EDV-Anschlüsse pro möglichen
Arbeitsplatz benötigt. Entsprechend ist auch das Stromnetz zu sanieren.
Die o.a.
Maßnahmen waren im Masterplan 2017/18 für die Gebäudeteile A, B und C für die
Jahre 2019 bis 2021 berücksichtigt.
Auf die
beigefügte Skizze wird verwiesen.
In Zuge
der o.g. Maßnahmen sollten auch die Vorgaben aus dem aktuell vorliegenden
Brandschutzgutachten sowie der datenschutzrechtlichen Anforderungen der KDO
(Kommunale Dienstleistung Oldenburg)
aufgezeigten bzw. geforderten Maßnahmen umgesetzt werden.
Konkret
sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
·
Bildung
von Nutzungseinheiten entsprechend §17 (1) DVO-NBauO
·
Bauliche
Ertüchtigung von Bauteilen, z. B. Rauchschutzelementen
·
Ertüchtigung
der vorhandenen Brandmeldeanlage
·
Ertüchtigung
bzw. Erweiterung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage
·
Erweiterung
der Alarmierungsbereiche
·
Einführung
eines elektronischen Schließsystems
Im Rahmen
dieser Maßnahmen sollen auch die teilweise unzureichende und veraltete
Beleuchtung der Büroräume und Flure gegen moderne LED-Technik ausgetauscht
werden. Die Leuchtkörper werden so ausgelegt, dass das Licht gleichmäßig im
Büro verteilt wird. Somit wird eine höhere Flexibilität bei der Möblierung bzw.
bei der Belegung der Räume geschaffen. Aufgrund der tiefen Eingriffe in Wände
und Decken werden im Rahmen der o.g. Maßnahmen die Büros neu gestrichen und die
Bodenbeläge erneuert.
Ab 2019
plant das GBM die EDV- und Stromanschlüsse am Standort Lindenallee 1 in
mehreren Bauabschnitten komplett zu erneuern und zu sanieren. Für die
Durchführung der Sanierungsmaßnahmen müssen die Büros abschnittsweise geräumt
werden. Hierfür würden sich die Container am Philosophenweg im Anschluss an den
Neubau des Verwaltungsgebäudes am Schlosserplatz anbieten.
Allerdings
beträgt die Miete knapp 143.000,-€ p.a. Bei einer Sanierungszeit von mindestens
zwei Jahren müssen hier schon ca. 286.000,-€ an Mietzahlungen geleistet werden,
ohne dass ein Gegenwert besteht. Verbunden mit der Containerlösung gibt es zwei
weitere Nachteile. Zum einen muss ein neues Glasfaserkabel zu den Containern
gezogen werden, weil das vorhandene Glasfaserkabel in den Containern für den
Anschluss des Neubaus vorgesehen ist. Zum anderen hat ein Umzug in die
Container den gravierenden Nachteil, dass auch die Realisierung der
Wohnbebauung am Philosophenweg verschoben werden muss und das Grundstück nicht
veräußert werden kann.
Das GBM
schlägt daher vor, dass Gebäude an der Beethovenstr. nach dem Auszug des
Gesundheitsamtes als Provisorium für die Zeit der Bauphase zu nutzen, um
Mietzahlungen einzusparen und Verkaufserlöse zu generieren. Für die anstehende
Bauphase erklärt sich der Fachbereich 61 grundsätzlich bereit in das
Provisorium umzuziehen (Prüfung der Raumkapazitäten ist erfolgt).
Somit
würde der Gebäudeteil B komplett für Ausweichbüros über die gesamte Bauzeit für
die zu sanierenden Bereiche zur Verfügung stehen und auch die Bildung größerer
Bauabschnitte als bislang vorgesehen ermöglichen. Dies wird sich
voraussichtlich kostensichernd auswirken und vor allem die verbleibenden
Mitarbeiter in Form kürzerer Bauzeiten entlasten (Reduzierung von Provisorien
und Umzügen) und Einschränkungen für die BürgerInnen in der Erreichbarkeit
verringern. Nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme wird der FB 61 dann wieder
in den Bauteil B zurückkehren, so dass, wie ursprünglich vorgesehen, auch der
Standort Beethovenstraße zugunsten einer preisgünstigen Mietwohnungsbebauung
veräußert werden kann.
Die Kosten
für den ersten Bauabschnitt (Gebäudeteil A) sind für das Haushaltsjahr 2019 mit
400.000,-€ eingeplant. Für 2020 müssen nochmals 1.100.000,-€ veranschlagt
werden. Es besteht hier eine Differenz zum vorliegenden aktuellen Masterplan in
Höhe von 400.000,-€. Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldungen für 2019 lagen die
Anforderungen des Brandschutzgutachtens bzw. die daraus resultierende Höhe der
zusätzlichen Kosten noch nicht vor. Für den Gebäudeabschnitt B ist in den
Folgejahren ca. 750.000,-€ und für den Gebäudeteil C ca. 1.600.000,-e
einzuplanen.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zur Sanierung des Datennetzes, zur Erfüllung der Brandschutz- und Sicherheitsauflagen sowie der Verbesserung der Arbeitsplätze umzusetzen.
Skizze Verwaltungsgebäude