Begründung:
Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:
- Verringerung der Hilfebedürftigkeit
- Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit
- Vermeidung von langfristigem
Leistungsbezug
Zur Erreichung der Ziele schließt der Landkreis Friesland mit dem
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem
Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und
Integration (MS) gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs
Zweites Buch (SGB II) jährlich eine Zielvereinbarung ab.
Das Ergebnis der Zielerreichung für das Jahr 2018 wird in dem
beigefügten Dokument zusammenfassend dargestellt.*
*Hinweis: detailliertere
Informationen zu den einzelnen Kennzahlen (Platzierung im Landes- und
Bundesvergleich, Merkmale der Integrationen und des Abbaus des
Langzeitleistungsbezuges) liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Bericht zur Zielerreichung 2018 wird zur Kenntnis
genommen.
Anlage(n):
Bericht zur Zielerreichung 2018