Begründung:
Gemäß § 18 a KiTaG gewährt der überörtliche Träger
den örtlichen Trägern als Ausgleich für die Sicherstellung der
alltagsintegrierten Förderung sprachlicher Kompetenz sowie der Aufgaben der
Tageseinrichtungen nach § 3 Abs. 1 und 2 Sätze 3 bis 6 jeweils auf Antrag und
bei Vorlage eines geeigneten Sprachförderkonzepts, das sie für ihren örtlichen
Zuständigkeitsbereich erstellen (regionales Sprachförderkonzept), eine
besondere Finanzhilfe. Die Höhe der Finanzhilfe wurde seitens des
Kultusministeriums für den Landkreis Friesland am 16.1.2019 mit insgesamt
306.604,38 € mitgeteilt. Die Verteilregularien sind durch das KiTaG im Großen
und Ganzen festgelegt, die Auszahlung erfolgt bereits monatlich seit dem
1.8.2018. Das jetzt vorliegende Sprachförderkonzept, dass entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben, mit allen Kommunen im Landkreis Friesland einvernehmlich
abgestimmt wurde, ist die gesetzliche Grundlage für die Fortsetzung der
Zahlungen für das laufende Kindergartenjahr. Nicht verbrauchte Mittel fließen
zurück ans Land, für das nächste Kindergartenjahr wird es eine neue Finanzhilfe
geben.
Beschlussvorschlag:
Dem vorliegenden
Regionalen Sprachförderkonzept für das Kindergartenjahr 2018/2019 wird
zugestimmt.
Anlage(n):
Anlage 1: Sprachförderkonzept