Betreff
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen: Anwendbarkeit des gem. Runderlasses d. MI. d. StK u. d. übr. Min. v. 24.11.2016
Vorlage
0650/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

In § 42 Beamtenstatusgesetz ist geregelt, dass Beamte und Beamtinnen keine Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen dürfen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn. Nach § 49 Nds. Beamtengesetz (NBG) erteilt die oberste Dienstbehörde ggf. eine Zustimmung. Die Zuständigkeit darf auf nachgeordnete Stellen übertragen werden. Für Beschäftigte ergibt sich das Annahmeverbot aus § 3 Abs. 2 TVöD.

 

Das Land hat hierzu für die Landesbediensteten im gemeinsamen RdErl. d. MI. d. StK u. d. übr. Min. v. 24.11.2016 weiteres konkretisiert und in einem Merkblatt (Stand: 20.06.2017) dargestellt. Der Runderlass und das Merkblatt sind als Anlage beigefügt.

 

In Ziff. 7 des gem. RdErl. wird den Kommunen empfohlen, entsprechend zu verfahren.

 

Der Landkreis hat keine eigenen Regelungen schriftlich konkretisiert, handelt bisher in Anlehnung nach dem vorgenannten Runderlass. Eine Beschlussfassung, dass der vorgenannte Runderlass beim Landkreis Friesland angewendet wird, gibt es bisher nicht. Hierfür ist der Kreistag als oberste Dienstbehörde zuständig.

 

Der Kreistag sollte die Anwendbarkeit des gemeinsamen Runderlasses beschließen.

 

Ferner wird vorgeschlagen, dass einzelfallbezogene Zustimmungen für Bedienstete des Landkreises - entsprechend der anderen Personalangelegenheiten - auf den

 

a)      Landrat für Beamte und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 6 bis A 11 NBesG sowie der Tarifbeschäftigten von Entgeltgruppe 1 bis Entgeltgruppe 10 TVöD und den

b)      Kreisausschuss für Beamte und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 12 und A13 sowie der Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppen 11 und 12 TVöD

 

delegiert werden.

 

Der Kreistag bleibt für einzelfallbezogene Zustimmungen für Beamte ab dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe ab A 13 aufwärts einschl. der B-Besoldungsgruppen sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13 bis 15 TVöD zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der gem. Runderlasses d. MI. d. StK u. d. übr. Min. v. 24.11.2016 bzw. evtl. nachfolgende Änderungen sind auch für die Beschäftigten und Beamten/Beamtinnen des Landkreises Friesland anzuwenden.

 

  1. Einzelfallbezogene Zustimmungen für Bedienstete des Landkreises werden auf den

a)      Landrat für die Beamten und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 6 bis A 11 NBesG sowie  für die  Tarifbeschäftigten von Entgeltgruppe 1 bis Entgeltgruppe 10 TVöD und den

b)      Kreisausschuss für die Beamten und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 12 und A13 (ehemals gehobener Dienst) sowie für die Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppen 11 und 12 TVöD

delegiert.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXXXX

Titel:

HSP     Nr.  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

1         gem. Runderlass d. MI. d. StK u. d. übr. Min. v. 24.11.2016

2         Merkblatt zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen