Begründung:
Die Baukosten des
Anbaus an den M-Trakt des Lothar-Meyer-Gymnasiums (1. BA) wurden bei der
Planung des Haushalts 2018 mit 1.675.000 Euro veranschlagt:
·
1.333.500 Euro wurden bei der Investitionsmaßnahme
I1.170024.500 veranschlagt.
·
In 2017 waren Planungs-/Vorbereitungskosten zu
diesem Anbau beim Investitionskonto I1.150062.500 veranschlagt worden. Der
nicht benötigte Restbetrag von 340.641.76 Euro wurde als Haushaltsrest in das
Jahr 2018 übertragen. Dieser Rest ist insoweit zur Deckung der Anbaukosten
vorgesehen gewesen.
Dieser Haushaltsrest aus 2017 ist dem Investitionskonto einer „anderen
Maßnahme“ zugeordnet worden und im Rahmen der Planaufstellung 2018 nicht
korrigiert worden. Die restlichen Mittel bei I1.150062.500 können nach
geltendem Haushaltsrecht nicht als Zweckänderung für die Deckung der
Anbaukosten bei I1.17.00024.500 in Anspruch genommen werden.
Hierfür ist nach den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts eine
förmliche Zustimmung der Gremien zu den insoweit „überplanmäßigen Ausgaben“
erforderlich. Das Budget des Landkreises wird nicht zusätzlich belastet. Es
findet sozusagen nur eine „Umwidmung“ bei der Verwendung des Haushaltsrestes statt.
Drei Baufirmen haben inzwischen die Schlussrechnungen erstellt. Diese
werden derzeit geprüft und sollen zeitnah angewiesen werden.
Aus diesem Grund wird eine Eilentscheidung des Kreisausschusses zur
Budgetdeckung erbeten. Eine Beschlussfassung im nächsten Kreistag würde eine
ungerechtfertigte Verschiebung des Zahlungszieles bedeuten.
Um positive Beschlussfassung wird daher gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Leistung der überplanmäßigen Ausgaben von
340.641,76 Euro für den Neubau an den M-Trakt (1. BA) des
Lothar-Meyer-Gymnasiums Varel wird zugestimmt.
Anlage(n):
keine