Begründung:
Der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels hat zum
01.01.2019 die Gebühren neu festgesetzt und teilweise die Abfallzuordnungen neu
definiert.
Insbesondere wurde der Begriff „Strauchwerk“ neu gefasst. Er beinhaltet damit keinen Heckenschnitt mehr, der vom Format her (wie Vertikutiergut und Blätter) biotonnengängig ist. Außerdem wurde die pauschale Annahme von 2 m³ auf eine Anlieferung pro Tag begrenzt.
Die Änderungen der Benutzungsordnung der Abfallumschlaganlage Wangerooge
beinhalten nur die redaktionelle Änderungen der Eingangsformel, Verpackungen
aus Glas, Strauchwerk statt Strauchschnitt sowie die Änderung der Gebühr für
Restabfälle auf 8,00 € und zusätzlich kompostierbare Abfälle für 6,00 € jeweils
pro 0,5 m³ Maximalmenge.
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Benutzungsordnung für die Abfallumschlaganlage Wangerooge wird zugestimmt.
Anlage(n):
Benutzungsordnung Abfallumschlaganlage Wangerooge