Betreff
Bisambekämpfung - Anpassung der Fangprämie
Vorlage
0724/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Wasser- und Bodenverbände im Landkreis Friesland haben den Antrag gestellt, den Anteil des Landkreises an der sog. Bisamfangprämie zu erhöhen.

 

Seit 2002 teilen sich der Landkreis und die Wasser- und Bodenverbände die Kosten für den Bisamfang.

 

Die Bisamfänger haben bis zum 2012 eine Fangprämie in Höhe von 3,-- Euro pro Bisam erhalten. 50 % (1,50 €) davon hat der Landkreis Friesland getragen. Aufgrund der gestiegenen Kosten für die Fänger, insbesondere aufgrund der gestiegenen Benzinpreise, haben die im Landkreis Friesland tätigen Wasser- und Bodenverbände die Fangprämien 2013 auf 4,-- € pro Bisam erhöht. Mit KA-Beschluss vom 04.03.2013 (Vorlage Nr. 0243/2013) erhöhte die Kreisverwaltung den Zuschuss auf 2 € je gefangenem Tier. Dies wiederum entsprach einer Quote von 50 % der ausgezahlten Fangprämie.

 

Die Wasser- und Bodenverbände im Landkreis Friesland haben nun erneut die Fangprämie aufgrund von Kostensteigerungen um 1 € auf 5 € je gefangenem Tier erhöht und beantragten in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der Kostenbeteiligung von 2,00 € auf 2,50 € je gefangenem Tier.

 

Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde bzw. unteren Wasserbehörde sind die Kostensteigerungen nachvollziehbar.

 

Mit der derzeitigen Bekämpfung des Bisams konnte der Befall auf gleichbleibendem Niveau reguliert werden. Die durch Bisambefall verursachten Schäden in und an den Gewässern können so auf ein hinnehmbares Maß gehalten werden.

Eine eingeschränkte Bisambekämpfung würde zum Anstieg der Population und zu größeren Schäden an Straßen- und Grabenböschungen sowie an Deichen führen. Durch Aushöhlungen kommt es zu Ufereinbrüchen, die den Wasserabfluss verhindern und, wenn es sich um Gewässer an Straßen handelt, zu Fahrbahnabrissen und –abbrüchen sowie Versackungen und damit zu erheblichen kostenträchtigen Schäden. Die Bisambekämpfung dient somit primär auch der Verhinderung von nicht unerheblichen Schäden an Bundes-, Kreis- und Gemeindestraßen.

 

Der Haushaltsansatz des Landkreises für die Auszahlung von Fanprämien liegt seit Jahren bei 13.000,00 €. Im Mittel wurden in den vergangenen 10 Jahren 5.000 Bisam pro Jahr gefangen. Dafür war der Ansatz auskömmlich. Bei einer Erhöhung auf einen 50 % Anteil von 2,00 € auf 2,50 € würde der bisherige Planungsrahmen von 13.000 € pro Jahr in der Regel auskömmlich sein.

Gemäß Beschluss KA vom 21.02.2018 werden auch in der Nutriabekämpfung Fangprämien gezahlt. Angesichts der Neuanschaffung von Fallensystem ist mit einem deutlichen Anstieg dieser Fangprämien zu rechnen. Aus den Erfahrungen der Nachbarlandkreise ist mit Fangprämienauszahlungen von geschätzt 4.000 € p.a. auszugehen.


Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Friesland beteiligt sich anteilmäßig an den Kosten der Bisambekämpfung und zahlt pro gefangenes Tier 50 % der von dem jeweiligen Wasser- und Bodenverband ausgelobten Fangprämie.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 26000

13000

€ 13000

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.05.55.554000.030

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 4

Titel:  ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP     Nr.  4.3

Titel: Entwicklung und Verbesserung von Lebensräumen; Entwicklung und Pflege

von Schutzgebieten, insbes. Sicherung, Pflege und Entwicklung der

NATURA 2000-Gebiete und Fortführung des Wallheckenprogramms

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.