Begründung:
Die
Heinz-Neukäter-Schule wurde zum 01.08.2005 eine Ganztagsschule.
Zur Umsetzung des Ganztagsschulkonzeptes sind bauliche
Erweiterungsmaßnahmen sowie Maßnahmen im Bestand
notwendig.
Unter Ziffer 5.2.3 der Vorlage vom 10.05.2005 zu Punkt 5 der Tagesordnung der öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Schul-, Sport- und Kulturausschusses und des Bau- und Feuerschutzausschusses am 23.05.2005 wurden die Ausschussmitglieder über die Konzeption und die damit verbundenen notwendigen Baumaßnahmen bei der Heinz-Neukäter-Schule Roffhausen in Kenntnis gesetzt.
Das Konzept der Heinz-Neukäter-Schule zur Umwandlung in eine offene Ganztagsschule hat zum Inhalt, dass zwischen den Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter und im Sekundarstufenalter differenziert wird.
Für
die Schülerinnen/Schüler im Grundschulalter soll eine
Möglichkeit der ganztägigen Betreuung und Förderung
geschaffen werden, durch die es – konzeptionell und zeitlich
verändert – stärker gelingen soll, den besonderen
Förderbedürfnissen der jüngeren Schülerklientel
angemessener zu begegnen. Hierzu soll eine Betreuung in hortähnlicher
Form für Schülerinnen/Schüler in den ersten vier
Grundschuljahren erfolgen. Ferner sollen ganztägig besondere
Freizeitaktivitäten und Arbeitsgemeinschaften für
Schülerinnen/Schüler der Jahrgänge 5 und 6 angeboten
werden.
Für die Gruppe von Schülerinnen/Schülern
im Sekundarstufenalter soll ein konzeptionell erweitertes Angebot mit
einer veränderten pädagogischen Ausrichtung geschaffen
werden („Werk statt Schule“).
In diesem Projekt
sollen Sekundarstufenschüler je nach Förderbedarf entweder
bis zum Erreichen eines Schulabschlusses oder mit eher
lebenspraktischer Ausrichtung gefördert werden. Zudem soll im
Rahmen dieses Projektes ein Angebot für schulmüde und
schulverweigernde Schülerinnen/Schüler mit dem Ziel
entstehen, diese Schülergruppe einem schulischen und
tagesstrukturierenden Angebot anzunähern.
Zur
Umsetzung dieser Grundkonzeptionen der Ganztagsschule waren folgende
Raumbedarfe erforderlich:
Raumbedarf in der Stammschule
- Um- und
Ausbau der Garage zu einem Werk- und Kreativraum für Trocken-
und
Nassarbeiten
- Ausbau des provisorischen Werkraumes zu
einem Förderraum
- Neubau einer Mehrzweckhalle für
bewegungsintensive Spiel- und Sportangebote
Räumliche
und sächliche Bedingungen zur Einrichtung eines
Werkstattprojektes
Es besteht
die Notwendigkeit, die älteren Schülerinnen/Schüler ab
der 7. Jahrgangsstufe aus dem Hauptstandort, der
Heinz-Neukäter-Schule, auszulagern. Hierfür würde sich
vor allem ein Beschulungsort anbieten, der bereits
berufsweltorientierten Charakter hat. Ein Grundstück in der Nähe
der Heinz-Neukäter-Schule an der Roffhausener Landstraße,
Olympiastraße 1 in 26419 Schortens würde sich
anbieten.
Der Raumbedarf umfasst u. a. drei Klassenräume,
einen Gemeinschaftsraum, Sozialraum, eine Mensa, ein Lehrerzimmer,
eine Küche, Umkleide- und Sanitärbereiche,
Werkstattbereiche, Materiallagerräume, Lackierraum mit
Absauganlage, einen größeren Mehrzweckraum für Sport-
und Bewegungsangebote sowie Mobiliar.
Die planerischen
Grundlagen wurden nach Abstimmung zwischen Schulleitung und
Schulträger erstellt.
Die Kosten
für den Umbau im vorhandenen Gebäudebestand belaufen sich
danach auf ca. 100.000 €, die Kosten für die Errichtung
eines Mehrzweckraumes ca. 285.000 € sowie für die
Errichtung eines Werkstattbäudes ca. 1.252.300 €.
Gesamtkosten
mithin: ca. 1.637.300 €
Es wurde eine Zuwendung von 90 %
in Höhe von 1.473.570 € beantragt. Die Eigenmittel würden
sich auf 163.730 € belaufen.
Die Anträge beim Nds.
Kultusministerium zur Förderung dieser Maßnahmen wurden
rechtzeitig mit Schreiben vom 28.01.2005/26.04.2005 gestellt.
Die
Landesschulbehörde, Abteilung Osnabrück, teilte mit
Schreiben vom 01.08.2007 in obiger Angelegenheit mit, dass bei den
beantragten Maßnahmen die Feststellung des Anteils der
tatsächlichen ganztagsspezifischen Nutzung der mit Hilfe der
Fördermittel erworbenen bzw. hergestellten Gegenstände
unabdingbar sei; der ganztagsspezifische Nutzen müsse
überwiegen. Hierzu habe das Kulturministerum verbindliche
Festlegungen getroffen, die bei der Beurteilung der Förderfähigkeit
der einzelnen Maßnahmen zu beachten seien. Im Zuge der Prüfung
des Antrages hätte sich herausgestellt, dass die von dem
Landkreis Friesland geplanten Vorhaben nur zu einem niedrigeren
Anteil förderfähig seien, als beantragt.
Dieses
hätte zur Folge, dass die tatsächlich als förderfähig
im Sinne der Richtlinie berücksichtigungsfähigen
Gesamtausgaben bei der Heinz-Neukäter-Schule unter den von dem
Landkreis Friesland angegebenen Gesamtausgaben liegen
würden.
Im
Einzelnen würde sich die Situation wie folgt darstellen:
Bezeichnung des Vorhabens |
Gesamtkosten |
davon ganztagsspezifische zuwendungsfähige Ausgaben |
Umbaumaßnahmen im vorhanden Gebäudebestand |
120.400,00 € |
30.100,00 € |
Neubau eines Schul- und Werkstattgebäudes |
1.188.900,00 € |
282.725,00 € |
Neubau eines Mehrzweckraumes für die nachmittägliche Betreuung |
284.200,00 € |
284.200,00 € |
Summe Gesamtkosten |
1.593.500,00 € |
597.025,00 € |
Des Weiteren ging die Landesschulbehörde auf die konkrete Ermittlung der ganztagsspezifischen zuwendungsfähigen Ausgaben ein. So waren einige Ausgaben generell nicht bzw. zu 25 % bzw. 100 % zuwendungsfähig.
Die
Umbaumaßnahmen im vorhandenen Gebäudebestand (Umbau zu
einem Ton- und Gipsraum, Einbau eines WC, Teilung Abstellraum für
Werkraum und Ruheraum sowie Heizungs- und Elektroarbeiten) wurden im
Jahre 2007 durchgeführt.
Der Kreisausschuss wurde in
seiner Sitzung am 05.09.2007 über den o. a. Sachverhalt in
Kenntnis gesetzt. Es wurde darauf hingewiesen, dass lt. Mitteilung
der Landesschulbehörde die Höhe der anerkannten
förderungswürdigen Baukosten deutlich reduziert worden sei.
Die dadurch entstehende Mehrbelastung sei für den Landkreis
Friesland praktisch nicht aufzufangen. Unter diesen Bedingungen müsse
überlegt werden, inwieweit eine Anpassung der Baumaßnahmen
vorzunehmen sei. Unabdingbar für einen Ganztagsschulbetrieb sei
u. a. die Errichtung einer Mensa.
Zwischenzeitlich fanden in dieser Angelegenheit diverse Gespräche zwischen dem Landkreis Friesland und der Heinz-Neukäter-Schule statt. Es war das erklärte Ziel sowohl des Schulträgers als auch der Schule, dass nach Möglichkeit für eine geeignete Umsetzung des Ganztagsschulprogramms neben den bereits erfolgten Umbaumaßnahmen die Mensa sowie das Werkstattgebäude realisiert werden sollten. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Landesschulbehörde waren jedoch Reduzierungen unabdingbar.
Daraufhin wurde ein neues Konzept erarbeitet und eingehend mit der Landesschulbehörde in Osnabrück erörtert.
Die
geänderte Konzeption sieht nunmehr vor, dass auf dem
Schulgelände der Heinz-Neukäter-Schule eine Mensa und ein
Werkstattgebäude errichtet werden. Hierzu wird auf die
anliegenden Planunterlagen verwiesen, Anlage 2.
Die
Gesamtkosten für den Bau einer Mensa und eines Werkstattgebäudes
belaufen sich auf brutto ca. 775.000 €, wobei sich die Kosten
für die Mensa auf ca. 285.000 € belaufen, für das
Werkstattgebäude auf ca. 490.000 €, siehe anliegende
Kostenschätzung, Anlage 1.
Die
eingehenden Erörterungen mit der Landesschulbehörde in
Osnabrück ergaben, dass grundsätzlich nachstehende
Fördermöglichkeit gegeben ist:
Bezeichnung des Vorhabens |
Gesamtkosten |
davon ganztagsspezifische zuwendungsfähige Ausgaben |
Umbaumaßnahme im vorhandenen Gebäudebestand (25 %) |
ca. 120.400 € |
ca. 30.100 € |
Neubau eines Werkstattgebäudes (50 %) |
ca. 329.400 € |
ca. 164.700 € |
Neubau einer Mensa (100 %) |
ca. 285.000 € |
ca. 285.000 € |
Summe |
ca. 734.800 € |
ca. 479.800 € |
Die
Umbaumaßnahmen im Bestand sind, wie oben ausgeführt,
abgeschlossen, so dass noch Kosten für das Werkstattgebäude
und die Mensa in Höhe von ca. 614.400 € aufzufangen sind.
Die Summe in Höhe von ca. 479.800 € wäre grundsätzlich zu 90 % förderungsfähig, somit ca. 431.800 €.
Es wäre die Frage zu klären, inwieweit bei Realisierung dieser Bauvorhaben der Differenzbetrag zwischen den Gesamtkosten (614.400 €) und der möglichen Zuwendung durch das Land Niedersachsen (ca. 431.800 €) in Höhe von ca. 182.600 € durch den Landkreis Friesland aufgefangen werden kann.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2008 ist in dem Unterabschnitt 2143 (Heinz-Neukäter-Schule) eine Einnahme durch das Land Niedersachsen in Höhe von 256.000 €eingeplant; ferner ein Ausgabehaushaltsansatz in Höhe von 285.000 €. Gesetz den Fall, man würde den Betrag von ca. 431.800 € erhalten, könnte man den Differenzbetrag zwischen diesem Betrag und dem veranschlagten Betrag (256.000 €) in Höhe von 175.800 € grundsätzlich für Mehrausgaben berücksichtigen.
Somit hätte man grundsätzlich einen Ausgabehaushaltsansatz in Höhe von 460.800 € (175.800 € + 285.000 €).
Der Differenzbetrag würde somit noch ca. 153.600 € betragen (614.400 € - 460.800 €).
Dieser Betrag wäre überplanmäßig bereitzustellen. Eine Deckung dieses Fallbedarfs könnte durch eine Weniger-Ausgabe bei den Planungskosten für die Schule am Schlosserplatz in Jever erfolgen, wenn die Planung durch eigenes Personal übernommen wird.
Sollte das
Land nach Prüfung der Sach- und Rechtslage den o. a.
Förderbetrag in Höhe von ca. 431.800 € für die
dargestellten Maßnahmen zur Verfügung stellen, wird
vorgeschlagen, den Bau des Werkstattgebäudes und den Bau der
Mensa durchzuführen.
Herr Zoeke vom beauftragten
Ingenieurbüro Zoeke wird am 10.04.2008 in der Sitzung zugegen
sein und die Baupläne erläutern.
Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung, dass das Land Niedersachsen die vom Landkreis Friesland beantragte Förderung aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 – 2007 gewährt, werden im Haushaltsjahr 2008 die notwendigen Baumaßnahmen bei der Heinz-Neukäter-Schule zur Umsetzung des Ganztagsschulprogramms durchgeführt.
Anlagen:
Kosten,
Anlage 1
Planunterlagen, Anlage 2
(werden auf dem Postwege versandt)