Begründung:
Die Gemeinde Bockhorn
hat mit Schreiben vom 22.05.2019 einen Antrag auf Gewährung eines
Kreiszuschusses in Höhe
von 20 % der förderfähigen Kosten für den Neubau des Umkleide- und Sanitärgebäudes im
Erlebnisbad Bockhorn gestellt.
Das Erlebnisbad Bockhorn am Urwald
liegt ca. 1 km vom Ortszentrum Bockhorns entfernt an der Urwaldstraße 34. Das
Freibad stellt mit seiner idyllischen Lage eine wichtige Infrastruktureinrichtung
der Gemeinde Bockhorn dar. Im Zuge der Sanierung im Jahr 1992 wurde die
Beckenlandschaft komplett saniert, eine Großrutschenanlage errichtet und ein
neuer vorgelagerter Eingangsbereich geschaffen. Das Umkleide- und
Sanitärgebäude aus dem Jahr 1962 ist nahezu unverändert geblieben und wurde
fortlaufend entsprechend der aufgetretenen Abnutzungserscheinungen und Schäden
repariert; eine umfassende Sanierung fand nicht statt.
Die Gemeinde Bockhorn hat die
Architekten und Ingenieure Janßen, Bär Partnergemeinschaft mbB im Jahr 2017 mit
der Erstellung einer Studie zur Feststellung der Sanierungsfähigkeit des
Bestandgebäudes hinsichtlich seiner baulichen und funktionalen Mängel am
Erlebnisbad Bockhorn beauftragt. Die Studie wurde im Oktober 2017 vorgelegt und
kommt zu folgendem zusammengefassten Ergebnis:
„Das Umkleide- und Sanitärgebäude im
Erlebnisbad entspricht in seiner Auslegung und Konstruktion dem Stand der
1960er Jahre und könnte mit entsprechendem Unterhaltungsaufwand noch für einige
Jahre in Betrieb bleiben. Langfristig gesehen ist jedoch aufgrund der Schäden
und der Schadstoffklasse der Dacheindeckung eine Sanierungsfähigkeit der
Dachkonstruktion nicht gegeben. Die vorhandene Wellasbest-Eindeckung ist als
komplett abgängig zu betrachten. Die Dachkonstruktion ist in ihrer
Tragfähigkeit überbelastet und muss bei einer neuen Dacheindeckung zwingend
ausgetauscht werden. Die derzeitige Ausführung des Mauerwerksbaus lässt aber
keinen neuen Dachstuhl zu und ist dann ebenfalls als abgängig zu betrachten. Im
Bereich der Gründung und Fundamente ist ein Neubau auf der vorhandenen
Sohlplatte aus statischen Gründen nicht möglich, so dass auch hier für die
Gründung ein Ersatz geschaffen werden müsste. Die vorhandene technische
Gebäudeausrüstung in Bezug auf die Sanitär-, Heizungs-, Wasser- und
Elektroinstallation entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und
DIN-Normen und ist mittelfristig zu ersetzen. Eine Sanierungsfähigkeit ist auch
hier aus wirtschaftlichen Aspekten heraus nicht gegeben. Die Verfasser der
Studie kommen zu der Erkenntnis, dass eine Sanierungsfähigkeit des
Umkleidegebäudes aus statisch-konstruktiven, strukturellen Gründen und
wirtschaftlichen Aspekten heraus nicht gegeben ist.“
Das Erlebnisbad wird sowohl von den
Bürgerinnen und Bürgern als auch von den touristischen Gästen in der
Friesischen Wehde und der umliegenden Region genutzt. Da das
Erlebnisbad zu einem erheblichen Teil von touristischen Gästen genutzt wird,
kann es als infrastrukturelle Einrichtung des Fremdenverkehrs gewertet werden,
so dass das Vorhaben auf der Grundlage der
vom Kreistag beschlossenen Leitlinie grundsätzlich förderfähig ist.
Der Landkreis
Friesland hat der Gemeinde Bockhorn mit Zuwendungsbescheid vom 26.02.2018 einen
Kreiszuschuss in Höhe von 26.800 Euro für die Attraktivierung des
Babyschwimmbeckens und mit Zuwendungsbescheid vom 23.05.2019 einen
Kreiszuschuss in Höhe von 8.000 Euro für die Erneuerung und
Attraktivitätssteigerung des Spielplatzes im Erlebnisbad gewährt. Der Neubau
des Umkleide- und Sanitärgebäudes wäre der dritte Baustein und Abschluss der
umfassenden Neugestaltung zur Verbesserung der Angebotsqualität.
Auf Basis der oben genannten Studie
hat das beauftragte Ingenieurbüro einen Entwurf für ein neues, zeitgemäßes und
attraktives Umkleide- und Sanitärgebäude erstellt, der den gesetzlichen
DIN-Normen, Richtlinien und Vorschriften entspricht und langfristig und
nachhaltig zur Attraktivität des Erlebnisbades Bockhorn beitragen wird. Die
Gesamtinvestitionskosten belaufen sich nach der vorläufigen Kostenschätzung auf
rund 1.800.000 Euro netto. Das Erlebnisbad Bockhorn wird als Eigenbetrieb
geführt mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug.
Die Gemeinde Bockhorn hat beim Amt für
regionale Landesentwicklung Weser-Ems einen Antrag auf Projektförderung nach
der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der
integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)“ des Niedersächsischen Ministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gestellt. Die max.
Fördersumme nach der ZILE-Richtlinie beträgt 500.000 Euro. Die Entscheidung
über den Förderantrag wird voraussichtlich erst Anfang 2020 getroffen. Sollte
der Antrag auf ZILE-Förderung abgelehnt werden, wird die Gemeinde Bockhorn bei
der LAG Südliches Friesland einen Antrag aus dem Programm LEADER stellen. Hier
beträgt die max. Fördersumme 200.000 Euro.
Zusätzlich hat die Gemeinde beim
Landkreis Friesland einen Zuschuss zur Teilfinanzierung der Maßnahme nach der
„Leitlinie für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung
von Fremdenverkehrseinrichtungen“ beantragt. Die Leitlinie sieht eine Förderung
von 30% der ungedeckten förderfähigen Kosten, max. aber 20% der Gesamtkosten
vor. Damit ist die max mögliche Fördersumme auf 360.000 Euro begrenzt. Das
Vorhaben kann erst nach der Entscheidung über die ZILE-Förderung begonnen
werden und soll bis zum Beginn der Freibadsaison im Frühjahr 2021 abgeschlossen
sein.
Die Finanzierung ist wie folgt
vorgesehen:
Zuwendung vom ArL nach der
ZILE-Richtlinie 500.000 Euro
Zuschuss Landkreises Friesland 360.000 Euro
Eigenmittel der Gemeinde Bockhorn 940.000 Euro
Gesamtsumme: 1.800.000
Euro
Die Verwaltung schlägt vor, der
Gemeinde Bockhorn für die Neugestaltung des Spielplatzes im Erlebnisbad
Bockhorn - auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises
Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für
die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen - zur
Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der
förderfähigen Kosten, maximal jedoch 360.000 Euro, zu bewilligen. Im
Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 sind jeweils Teilbeträge in Höhe von
180.000 Euro einzuplanen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt
unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.
Beschlussvorschlag:
1. Der Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes im Erlebnisbad
Bockhorn wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde Bockhorn
wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der
förderfähigen Kosten, maximal jedoch 360.000 Euro, bewilligt.
2. Im Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 sind jeweils Teilbeträge
in Höhe von 180.000 Euro einzuplanen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach
Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises
Friesland.
Anlage(n):
-keine-