Begründung:
Die IGS Friesland-Süd hat mit
Schreiben vom 28.2. und 3.5.2019 einen Antrag auf Einrichtung einer gymnasialen
Oberstufe ab dem Schuljahr 2020/2021 gestellt (siehe Anlagen). Dieser Antrag
basiert auf den Beschlussfassungen der Gesamtkonferenz vom 15. November 2018
sowie des Schulvorstandes der Schule vom 30. November 2018.
Die Voraussetzungen zur
Errichtung einer gymnasialen Oberstufe sind in § 106 Abs. 2 Niedersächsisches
Schulgesetz (NSchG) sowie § 4 i.V.m § 6 Abs. 1 Verordnung für die
Schulorganisation (SchOrgVO) genannt. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 3 SchOrgVO
ist eine Mindestanzahl von 54 Schülerinnen und Schülern (SuS) aus drei Zügen
mit je 18 Schülerinnen und Schülern für eine Erweiterung einer Gesamtschule um
einen Sekundarbereich II, mit den Jahrgängen 11-13, zu erfüllen. Der Landkreis
Friesland hat als Schulträger mittels einer Prognose der Schülerzahlen zu
beurteilen, ob die genannte Mindestgröße in der Sekundarstufe II von 54
Schülerinnen und Schülern nachhaltig, für mindestens 10 Jahre erreicht wird (§
6 Abs. 1 SchOrgVO).
A.
Beurteilung des Antrages der IGS Friesland-Süd zu den dortigen Prognose-zahlen
In der Begründung des Antrages
vom 3.5.2019 geht die Schule sehr umfänglich auf die tatsächlichen
Schülerzahlen ein, in Verbindung mit den Vornoten (Klasse 4) der SuS in Klasse
5 (Töpfebildung) sowie in Verbindung mit den unterschiedlichen Niveaustufen.
Insgesamt ist die Darstellung verständlich und nachvollziehbar. Insbesondere
ist sehr deutlich geworden, dass die Schule den derzeitigen 9. Schuljahrgang
(Schuljahr 2018/2019) sowohl wegen der tatsächlichen, aber auch wegen der
anhand des letzten Halbjahreszeugnisses vermutlich zum Schuljahresende
erlangten Niveaustufen sehr gut für eine Prognose (erw. SEK I Abschluss in
einem Jahr) heranziehen kann. Die dortige Schülerzahl wurde mit insgesamt 47
SuS beziffert. Seitens der Kreisverwaltung wird aber davon ausgegangen, dass
nicht alle SuS dieses Jahrgangs, die für einen erw. Sek I Abschluss noch einen
dritten Erweiterungskurs benötigen, diesen auch erfolgreich bestehen. Daher
wird seitens der Verwaltung von einer geringen Zahl als der seitens der Schule
prognostizierten 47 SuS ausgegangen. Gleiches gilt für die im Antrag
dargestellten Zahlen des Schuljahrgangs 7 (53) bzw. Schuljahrgang 8 (63 SuS).
Dieser Jahrgang 8 enthält 19 Schülerinnen und Schüler mit derzeit 2 von 3
erforderlichen Erweiterungskursen. Das sämtliche dieser 19 SuS auch einen erw.
Sek I Abschluss erhalten, ist eher unwahrscheinlich.
Insgesamt stellt die Schule im
Antrag dar, dass in den aktuellen Schuljahrgängen 7 und 9 keine 54 SuS einen
erw. Sek I Abschluss erhalten werden. Der derzeitige Schuljahrgang 8 wird aus
Sicht der Landkreisverwaltung mit insgesamt prognostizierten 63 SuS als
deutlich zu hoch geschätzt, da für rd. ein Drittel der SuS die Voraussetzungen
derzeit noch gar nicht klar sind.
Im Folgenden
vergleicht die Schule die eigenen Prognosezahlen mit den statistischen
Erhebungen des Landesverbandes Niedersachsen der Gemeinnützigen Gesellschaft
Gesamtschulen (GGG). Lt. GGG erreichen 55 % Prozent der SuS an IGSn in
Niedersachsen einen erw. Sek I Abschluss („Vergleich der Sek-I-Abschlüsse 2010 mit den Grundschulempfehlungen an den
Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen“). Dass die Schule nun die
eigenen, praxisbelegten Zahlen des 9. Schuljahrgangs korrigiert, um die Quote der
GGG darzustellen, ist aus Sicht der Verwaltung verständlich, aber fachlich
nicht haltbar (wo sollen innerhalb eines Jahres die SuS herkommen, die im 9.
Jahrgangs mit den erforderlichen, schulischen Voraussetzungen nicht vorhanden
sind, aber trotzdem jetzt statistisch berechnet werden?). Im Übrigen werden
nicht alle SuS mit einem erw. Sek I Abschluss in eine Gymnasiale Oberstufe
wechseln.
Vielmehr zeigt der seitens der
IGS Friesland-Süd mit 47 SuS (wobei, wie oben erläutert, diese Zahl noch nach
unten zu korrigieren ist) dargestellte 9. Jahrgang, dass eine Übergangsquote in
die Oberstufe von rd. 45 % im Landkreis Friesland eher wahrscheinlich ist. Dies
bestätigen im Übrigen auch die Erfahrungen an der IGS Friesland-Nord (Quote 45
%).
B. Erfahrungswerte der IGS Friesland-Nord sowie Einschätzung und
Beurteilung der realistischen Prognosezahlen der IGS Friesland-Süd
Im Landkreis Friesland wurde an
der IGS Friesland-Nord bereits eine Oberstufe errichtet und der erste
Abiturjahrgang Ende des Schuljahres 2018/2019 entlassen. Sofern kann auf
Erfahrungswerte der dortigen Beschulungszahlen zurückgegriffen werden. Danach
wechseln 45 % der SuS aufgrund des Erwerbs eines erweiterten
Sekundarstufe-I-Abschlusses in den Sekundarbereich II:
Übergänge von Klasse 10 in 11 an der IGS Nord |
|||||
Jahrgang
|
Schuljahr |
||||
15/16 |
16/17 |
17/18 |
18/19 |
19/20 |
|
10 |
175 |
175 |
172 |
172 |
169 |
11 |
46 |
76 |
79 |
76 |
77 |
Prozent |
26% |
43% |
46% |
44% |
46% |
|
|
|
|
Durchschnitt
|
45% |
Hinweis: Da es sich um das Eröffnungsjahr
handelte wurden die 26% aus dem Schuljahr 15/16 in die Berechnung des
Durchschnittswertes nicht mit einbezogen.
Ausgehend von diesem
Durchschnittswert ergäben sich bei der IGS Friesland-Süd voraussichtlich
folgende Übergangszahlen in eine gymnasiale Oberstufe:
Anwendung der
Erfahrungswerte und Prognosezahlen aus die IGS Friesland-Süd |
||||||||
|
Schuljahr |
|||||||
20/21 |
21/22 |
22/23 |
23/24 |
24/25 |
25/26 |
26/27 |
27/28 |
|
10te Klasse |
111 |
95 |
109 |
103 |
99 |
123 |
113 |
115 |
davon 45 % |
50 |
43 |
49 |
46 |
45 |
55 |
51 |
52 |
Nach dieser Prognose wird eine
mindestens geforderte 3-Zügigkeit mit einer langfristig prognostizierten
Mindestschülerzahl von 54 SuS nicht erreicht werden. In diese Berechnung wurde
weder eine mögliche Zuwanderung von SuS aus den allgemeinbildenden Gymnasien
noch aus den Abschlussklassen von Oberschulen miteinbezogen. Zwar ist davon
auszugehen, dass es im Falle eines gymnasialen Angebots an der IGS
Friesland-Süd diese Zuwanderung geben wird, doch eben nur, wenn das Angebot
geschaffen wird. Erst dann wird es vermutlich eine Nachfrage geben. Damit
könnte eine 3-Zügigkeit erreicht werden, wobei die Zahl derzeit nicht geschätzt
werden kann (die IGS Friesland-Süd rechnet mit 10 SuS von ortsnahen
Oberschulen). Diese fiktive Zahl aber derart in eine Bedarfsanalyse mit
einzubeziehen, erscheint unsachgemäß. Eine prognostische Bedarfsanalyse, mit
Blick über 10 Jahre, darf nicht von „Zuwanderungszahlen“ aus umliegenden
Schulen abhängen. Daher beurteilt die Kreisverwaltung eine konstante
Dreizügigkeit über einen Zeitraum von 10 Jahren nach Einrichtung einer
Oberstufe als kaum erreichbar.
Damit ist festzustellen, dass
kein ausreichendes Bedürfnis gem. § 106 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. Abs. 1
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) für die Errichtung des Sekundarbereichs
II an der IGS Friesland-Süd besteht.
Auch eine Ausnahmeregelung nach
§ 4 Abs. 2 Satz 1 SchOrgVO kommt hier nicht in Betracht.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 SchOrgVO
darf die Mindestzügigkeit von Schulen auch unterschritten werden, wenn es die
Entwicklung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes erfordert und eine
andere Schule für SuS unter zumutbaren Bedingungen nicht erreichbar ist.
Ein Bildungsangebot wird
gekennzeichnet durch das Vorhalten bestimmter Schulformen mit bestimmten Bildungsgängen
nach den jeweiligen regionalen Bedürfnissen. Durch eine Erweiterung der IGS
Friesland-Süd würde sich eine sechste Oberstufe im Landkreis Friesland
angliedern. Im Nordkreis des Landkreises Friesland werden an der IGS
Friesland-Nord, den Berufsbildenden Schulen Jever und am Mariengymnasium Jever
gymnasiale Oberstufen geführt, im Südkreis am Lothar-Meyer-Gymnasium sowie an
den Berufsbildenden Schulen Varel. Aus Sicht der Verwaltung liegt damit aktuell
ein breites Angebot an gymnasialen Oberstufen im Landkreis Friesland vor, es
sind keine regionalen Bedürfnisse gegeben, die eine zusätzliche Oberstufe
begründen.
Darüber hinaus
ist auch nicht erkennbar, dass für die SuS der IGS Friesland-Süd nach der
Klasse 10 der Besuch eines Gymnasiums, der IGS Friesland-Nord bzw. einer BBS
unter zumutbaren Bedingungen nicht gewährleistet wäre. Unter zumutbaren
Bedingungen sind die Schulwegzeiten zu verstehen, die von den Trägern der
Schülerbeförderung je nach den besonderen örtlichen Gegebenheiten festgesetzt
werden können. SuS der Schuljahrgänge 11 – 13 sind von der schulrechtlichen
Beförderungs- und Erstattungspflicht nach § 114 Abs. 1 Satz 2 NSchG nicht
erfasst. Die SuS können die gymnasiale Oberstufe des Lothar-Meyer-Gymnasiums in
Varel sowie der BBS Varel besuchen, beide Schulen sind in deutlich weniger als
60 Minuten erreichbar. Auch die gymnasiale Oberstufe der Kooperationsschule IGS
Friesland-Nord ist deutlich unter 60 Minuten zu erreichen. Für die
Sekundarstufe I gilt lt. „Satzung über
die Schülerbeförderung im Landkreis Friesland“ ein Schulweg mit einer
Zeit von bis zu 60 Minuten als zumutbar. Somit ist der Besuch einer gymnasialen
Oberstufe des Landkreises für die SuS der Klasse 10 der IGS Friesland-Süd unter
zumutbaren Bedingungen gewährleistet.
Aufgrund des Bildungsangebotes an gymnasialen Oberstufen, die unter zumutbaren
Bedingungen zu erreichen sind, ist die Mindestzügigkeit von 3 Zügen nicht zu
unterschreiten. Die IGS Friesland-Süd geht offensichtlich selbst davon aus,
dass sie vorübergehend auch mal zweizügig geführt werden müsste, wie im Antrag
der Schule dargestellt. Dazu wird ergänzend auf den folgenden Auszug aus dem
Kommentar zum NSchG verwiesen (Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Kommentar,
Stand 60. EL Februar 2019, § 106 Erl. 3.2.2):
„Die von der SchOrgVO
vorgesehene Dreizügigkeit im Sekundarbereich II gestattet aber lediglich, das
erforderliche Mindestunterrichtsangebot vorzuhalten, welches zum Erwerb der
allgemeinen Hochschulreife am Ende der gymnasialen Oberstufe notwendig ist.
[...] Die Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, nach Neigung und
Motivation bestimmte, inhaltlich begründete Fächer- und Schwerpunktwahlen zu
treffen, sind kaum gegeben. Sowohl aus pädagogischen wie auch aus
organisatorischen Gründen sollte deshalb die für eine gymnasiale Oberstufe
geforderte Mindestzügigkeit überschritten werden."
B. Ergänzende Betrachtungen
der Schulentwicklungsplanung:
Eine Aufgabe der
Schulentwicklungsplanung bei der Beurteilung des Antrages der IGS Friesland-Süd
ist die Betrachtung der gesamten
Schullandschaft in Friesland. Dabei gilt es auch die Frage zu beantworten,
welche Auswirkungen die Einrichtung einer Oberstufe an der IGS-Süd auf die
übrigen Schulen im Landkreis Friesland hat.
Zunächst
einmal wird die Anzahl der SuS in einer Oberstufe der IGS Süd an anderen
Schulen fehlen:
à
Lothar-Meyer-Gymnasium
à
IGS
Friesland-Nord
à
BBS
Jever und BBS Varel
Die
größten Auswirkungen werden sich vermutlich an der IGS Friesland-Nord und dem
Lothar-Meyer-Gymnasium zeigen. Es ist zu erwarten, dass hier ca. eine Klasse
pro Jahr fehlen würde, was eine Einschränkung in der Schwerpunktbildung zur
Folge haben könnte. Dies wäre
ein Rückschritt im schulischen Bildungsangebot innerhalb der Sekundarstufe II
im Landkreis Friesland. Insbesondere an der IGS Friesland-Nord sollte durch das Vorhalten des Oberstufenzweiges
auch für die SuS aus Zetel dieser Zweig zukunftssicher und angebotsumfassend
gestaltet und gestärkt werden, anstatt ihn durch ein Parallelangebot in Zetel
zu schwächen.
Zwar wäre
mit Bewilligung des Antrages die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife nun
in sechs statt bisher in fünf Schulen möglich, allerdings hätten die SuS
weniger Möglichkeiten, sich für einen ihrer Neigung und Motivation
entsprechenden Schwerpunkt zu entscheiden.
Im Rahmen der letzten Sitzung
des Arbeitskreises Schulentwicklungsplanung am 11.6.2019 wurde der Antrag der
IGS Friesland-Süd diskutiert. Im Anschluss dazu wurde ein abschließendes
Stimmungsbild durch eine Abstimmung „pro und contra“ eingeholt. Danach gab es
unter den Teilnehmer*innen (u.a. auch alle Schulleiter*innen bzw. deren
Vertreter*innen der friesländischen, weiterführenden Schulen) 5 Zustimmungen, 9
Ablehnungen und 8 Enthaltungen.
Fazit:
- Das NSchG verpflichtet den Schulträger einen
Antrag zur Erweiterung einer Schule zu stellen, wenn die Schülerzahlen dies
erfordern. Wie vorgenannt dargestellt machen die vorliegenden Schülerzahlen die Erweiterung der IGS Friesland-Süd um eine
Oberstufe jedoch nicht erforderlich.
-
Es ist
zum jetzigen Zeitpunkt bereits möglich,
dass alle SuS, die es wünschen, ihr Abitur in Friesland machen können.
Es ist ebenso gesichert, dass alle Schüler ein Abitur an einer Gesamtschule
machen können.
-
Weiterhin ist es allen SuS möglich ein
"wohnortnahes" Abitur zu machen, da es Angebote in Varel, Jever, und Schortens gibt.
Der im Antrag der IGS Friesland-Süd dargelegte Hinweis, dass eine Gesamtschule
erst komplett sei, wenn sie eine gymnasiale Oberstufe beinhalte, ist, rechtlich
betrachtet, nicht korrekt. Gem. § 12 Abs. 4 Satz NSchG kann „eine Gesamtschule
… ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 geführt werden…“. Da, wie oben dargelegt,
die Mindestvoraussetzungen der SchOrgVO für das Einrichten einer Oberstufe
nicht vorliegen und auch über einen Zeitraum von 10 Jahren voraussichtlich
nicht vorliegen werden, empfiehlt die Kreisverwaltung den Antrag der IGS
Friesland-Süd abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der IGS Friesland-Süd
auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr 2020/2021 wird
abgelehnt.
Anlage(n):
Anlage 1 –
Antrag auf
Einrichtung einer Oberstufe an der IGS Friesland-Süd
Anlage 2 –
Antrag und Begründung zur Erweiterung der IGS
Friesland-Süd um eine Sekundarstufe II zum Schuljahresbeginn 2020/2021