Betreff
Antrag der IGS Friesland-Süd v. 28.2.2019/3.5.2019 auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr 2020/2021
Vorlage
0749/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die IGS Friesland-Süd hat mit Schreiben vom 28.2. und 3.5.2019 einen Antrag auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr 2020/2021 gestellt (siehe Anlagen). Dieser Antrag basiert auf den Beschlussfassungen der Gesamtkonferenz vom 15. November 2018 sowie des Schulvorstandes der Schule vom 30. November 2018.

Die Voraussetzungen zur Errichtung einer gymnasialen Oberstufe sind in § 106 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) sowie § 4 i.V.m § 6 Abs. 1 Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) genannt. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 3 SchOrgVO ist eine Mindestanzahl von 54 Schülerinnen und Schülern (SuS) aus drei Zügen mit je 18 Schülerinnen und Schülern für eine Erweiterung einer Gesamtschule um einen Sekundarbereich II, mit den Jahrgängen 11-13, zu erfüllen. Der Landkreis Friesland hat als Schulträger mittels einer Prognose der Schülerzahlen zu beurteilen, ob die genannte Mindestgröße in der Sekundarstufe II von 54 Schülerinnen und Schülern nachhaltig, für mindestens 10 Jahre erreicht wird (§ 6 Abs. 1 SchOrgVO).

 

A. Beurteilung des Antrages der IGS Friesland-Süd zu den dortigen Prognose-zahlen

In der Begründung des Antrages vom 3.5.2019 geht die Schule sehr umfänglich auf die tatsächlichen Schülerzahlen ein, in Verbindung mit den Vornoten (Klasse 4) der SuS in Klasse 5 (Töpfebildung) sowie in Verbindung mit den unterschiedlichen Niveaustufen. Insgesamt ist die Darstellung verständlich und nachvollziehbar. Insbesondere ist sehr deutlich geworden, dass die Schule den derzeitigen 9. Schuljahrgang (Schuljahr 2018/2019) sowohl wegen der tatsächlichen, aber auch wegen der anhand des letzten Halbjahreszeugnisses vermutlich zum Schuljahresende erlangten Niveaustufen sehr gut für eine Prognose (erw. SEK I Abschluss in einem Jahr) heranziehen kann. Die dortige Schülerzahl wurde mit insgesamt 47 SuS beziffert. Seitens der Kreisverwaltung wird aber davon ausgegangen, dass nicht alle SuS dieses Jahrgangs, die für einen erw. Sek I Abschluss noch einen dritten Erweiterungskurs benötigen, diesen auch erfolgreich bestehen. Daher wird seitens der Verwaltung von einer geringen Zahl als der seitens der Schule prognostizierten 47 SuS ausgegangen. Gleiches gilt für die im Antrag dargestellten Zahlen des Schuljahrgangs 7 (53) bzw. Schuljahrgang 8 (63 SuS). Dieser Jahrgang 8 enthält 19 Schülerinnen und Schüler mit derzeit 2 von 3 erforderlichen Erweiterungskursen. Das sämtliche dieser 19 SuS auch einen erw. Sek I Abschluss erhalten, ist eher unwahrscheinlich.

Insgesamt stellt die Schule im Antrag dar, dass in den aktuellen Schuljahrgängen 7 und 9 keine 54 SuS einen erw. Sek I Abschluss erhalten werden. Der derzeitige Schuljahrgang 8 wird aus Sicht der Landkreisverwaltung mit insgesamt prognostizierten 63 SuS als deutlich zu hoch geschätzt, da für rd. ein Drittel der SuS die Voraussetzungen derzeit noch gar nicht klar sind.

Im Folgenden vergleicht die Schule die eigenen Prognosezahlen mit den statistischen Erhebungen des Landesverbandes Niedersachsen der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschulen (GGG). Lt. GGG erreichen 55 % Prozent der SuS an IGSn in Niedersachsen einen erw. Sek I Abschluss („Vergleich der Sek-I-Abschlüsse 2010 mit den Grundschulempfehlungen an den Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen“). Dass die Schule nun die eigenen, praxisbelegten Zahlen des 9. Schuljahrgangs korrigiert, um die Quote der GGG darzustellen, ist aus Sicht der Verwaltung verständlich, aber fachlich nicht haltbar (wo sollen innerhalb eines Jahres die SuS herkommen, die im 9. Jahrgangs mit den erforderlichen, schulischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind, aber trotzdem jetzt statistisch berechnet werden?). Im Übrigen werden nicht alle SuS mit einem erw. Sek I Abschluss in eine Gymnasiale Oberstufe wechseln.

 

Vielmehr zeigt der seitens der IGS Friesland-Süd mit 47 SuS (wobei, wie oben erläutert, diese Zahl noch nach unten zu korrigieren ist) dargestellte 9. Jahrgang, dass eine Übergangsquote in die Oberstufe von rd. 45 % im Landkreis Friesland eher wahrscheinlich ist. Dies bestätigen im Übrigen auch die Erfahrungen an der IGS Friesland-Nord (Quote 45 %).

 

B. Erfahrungswerte der IGS Friesland-Nord sowie Einschätzung und Beurteilung der realistischen Prognosezahlen der IGS Friesland-Süd

Im Landkreis Friesland wurde an der IGS Friesland-Nord bereits eine Oberstufe errichtet und der erste Abiturjahrgang Ende des Schuljahres 2018/2019 entlassen. Sofern kann auf Erfahrungswerte der dortigen Beschulungszahlen zurückgegriffen werden. Danach wechseln 45 % der SuS aufgrund des Erwerbs eines erweiterten Sekundarstufe-I-Abschlusses in den Sekundarbereich II:

Übergänge von Klasse 10 in 11 an der IGS Nord

Jahrgang

 

Schuljahr

15/16

16/17

17/18

18/19

19/20

10

175

175

172

172

169

11

46

76

79

76

77

Prozent

26%

43%

46%

44%

46%

 

 

 

 

Durchschnitt

45%

Hinweis: Da es sich um das Eröffnungsjahr handelte wurden die 26% aus dem Schuljahr 15/16 in die Berechnung des Durchschnittswertes nicht mit einbezogen.

Ausgehend von diesem Durchschnittswert ergäben sich bei der IGS Friesland-Süd voraussichtlich folgende Übergangszahlen in eine gymnasiale Oberstufe:

Anwendung der Erfahrungswerte und Prognosezahlen aus die IGS Friesland-Süd

 

Schuljahr

20/21

21/22

22/23

23/24

24/25

25/26

26/27

27/28

10te Klasse

111

95

109

103

99

123

113

115

davon 45 %

50

43

49

46

45

55

51

52

 

Nach dieser Prognose wird eine mindestens geforderte 3-Zügigkeit mit einer langfristig prognostizierten Mindestschülerzahl von 54 SuS nicht erreicht werden. In diese Berechnung wurde weder eine mögliche Zuwanderung von SuS aus den allgemeinbildenden Gymnasien noch aus den Abschlussklassen von Oberschulen miteinbezogen. Zwar ist davon auszugehen, dass es im Falle eines gymnasialen Angebots an der IGS Friesland-Süd diese Zuwanderung geben wird, doch eben nur, wenn das Angebot geschaffen wird. Erst dann wird es vermutlich eine Nachfrage geben. Damit könnte eine 3-Zügigkeit erreicht werden, wobei die Zahl derzeit nicht geschätzt werden kann (die IGS Friesland-Süd rechnet mit 10 SuS von ortsnahen Oberschulen). Diese fiktive Zahl aber derart in eine Bedarfsanalyse mit einzubeziehen, erscheint unsachgemäß. Eine prognostische Bedarfsanalyse, mit Blick über 10 Jahre, darf nicht von „Zuwanderungszahlen“ aus umliegenden Schulen abhängen. Daher beurteilt die Kreisverwaltung eine konstante Dreizügigkeit über einen Zeitraum von 10 Jahren nach Einrichtung einer Oberstufe als kaum erreichbar.

Damit ist festzustellen, dass kein ausreichendes Bedürfnis gem. § 106 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) für die Errichtung des Sekundarbereichs II an der IGS Friesland-Süd besteht.

Auch eine Ausnahmeregelung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 SchOrgVO kommt hier nicht in Betracht.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 SchOrgVO darf die Mindestzügigkeit von Schulen auch unterschritten werden, wenn es die Entwicklung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes erfordert und eine andere Schule für SuS unter zumutbaren Bedingungen nicht erreichbar ist.

Ein Bildungsangebot wird gekennzeichnet durch das Vorhalten bestimmter Schulformen mit bestimmten Bildungsgängen nach den jeweiligen regionalen Bedürfnissen. Durch eine Erweiterung der IGS Friesland-Süd würde sich eine sechste Oberstufe im Landkreis Friesland angliedern. Im Nordkreis des Landkreises Friesland werden an der IGS Friesland-Nord, den Berufsbildenden Schulen Jever und am Mariengymnasium Jever gymnasiale Oberstufen geführt, im Südkreis am Lothar-Meyer-Gymnasium sowie an den Berufsbildenden Schulen Varel. Aus Sicht der Verwaltung liegt damit aktuell ein breites Angebot an gymnasialen Oberstufen im Landkreis Friesland vor, es sind keine regionalen Bedürfnisse gegeben, die eine zusätzliche Oberstufe begründen.

Darüber hinaus ist auch nicht erkennbar, dass für die SuS der IGS Friesland-Süd nach der Klasse 10 der Besuch eines Gymnasiums, der IGS Friesland-Nord bzw. einer BBS unter zumutbaren Bedingungen nicht gewährleistet wäre. Unter zumutbaren Bedingungen sind die Schulwegzeiten zu verstehen, die von den Trägern der Schülerbeförderung je nach den besonderen örtlichen Gegebenheiten festgesetzt werden können. SuS der Schuljahrgänge 11 – 13 sind von der schulrechtlichen Beförderungs- und Erstattungspflicht nach § 114 Abs. 1 Satz 2 NSchG nicht erfasst. Die SuS können die gymnasiale Oberstufe des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Varel sowie der BBS Varel besuchen, beide Schulen sind in deutlich weniger als 60 Minuten erreichbar. Auch die gymnasiale Oberstufe der Kooperationsschule IGS Friesland-Nord ist deutlich unter 60 Minuten zu erreichen. Für die Sekundarstufe I gilt lt. „Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Friesland“ ein Schulweg mit einer Zeit von bis zu 60 Minuten als zumutbar. Somit ist der Besuch einer gymnasialen Oberstufe des Landkreises für die SuS der Klasse 10 der IGS Friesland-Süd unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet.


Aufgrund des Bildungsangebotes an gymnasialen Oberstufen, die unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen sind, ist die Mindestzügigkeit von 3 Zügen nicht zu unterschreiten. Die IGS Friesland-Süd geht offensichtlich selbst davon aus, dass sie vorübergehend auch mal zweizügig geführt werden müsste, wie im Antrag der Schule dargestellt. Dazu wird ergänzend auf den folgenden Auszug aus dem Kommentar zum NSchG verwiesen (Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Kommentar, Stand 60. EL Februar 2019, § 106 Erl. 3.2.2):

„Die von der SchOrgVO vorgesehene Dreizügigkeit im Sekundarbereich II gestattet aber lediglich, das erforderliche Mindestunterrichtsangebot vorzuhalten, welches zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife am Ende der gymnasialen Oberstufe notwendig ist. [...] Die Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, nach Neigung und Motivation bestimmte, inhaltlich begründete Fächer- und Schwerpunktwahlen zu treffen, sind kaum gegeben. Sowohl aus pädagogischen wie auch aus organisatorischen Gründen sollte deshalb die für eine gymnasiale Oberstufe geforderte Mindestzügigkeit überschritten werden."

 

B. Ergänzende Betrachtungen der Schulentwicklungsplanung:

Eine Aufgabe der Schulentwicklungsplanung bei der Beurteilung des Antrages der IGS Friesland-Süd ist die Betrachtung der gesamten Schullandschaft in Friesland. Dabei gilt es auch die Frage zu beantworten, welche Auswirkungen die Einrichtung einer Oberstufe an der IGS-Süd auf die übrigen Schulen im Landkreis Friesland hat.

Zunächst einmal wird die Anzahl der SuS in einer Oberstufe der IGS Süd an anderen Schulen fehlen:

à Lothar-Meyer-Gymnasium

à IGS Friesland-Nord

à BBS Jever und BBS Varel

Die größten Auswirkungen werden sich vermutlich an der IGS Friesland-Nord und dem Lothar-Meyer-Gymnasium zeigen. Es ist zu erwarten, dass hier ca. eine Klasse pro Jahr fehlen würde, was eine Einschränkung in der Schwerpunktbildung zur Folge haben könnte. Dies wäre ein Rückschritt im schulischen Bildungsangebot innerhalb der Sekundarstufe II im Landkreis Friesland. Insbesondere an der IGS Friesland-Nord sollte  durch das Vorhalten des Oberstufenzweiges auch für die SuS aus Zetel dieser Zweig zukunftssicher und angebotsumfassend gestaltet und gestärkt werden, anstatt ihn durch ein Parallelangebot in Zetel zu schwächen.

Zwar wäre mit Bewilligung des Antrages die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife nun in sechs statt bisher in fünf Schulen möglich, allerdings hätten die SuS weniger Möglichkeiten, sich für einen ihrer Neigung und Motivation entsprechenden Schwerpunkt zu entscheiden.

Im Rahmen der letzten Sitzung des Arbeitskreises Schulentwicklungsplanung am 11.6.2019 wurde der Antrag der IGS Friesland-Süd diskutiert. Im Anschluss dazu wurde ein abschließendes Stimmungsbild durch eine Abstimmung „pro und contra“ eingeholt. Danach gab es unter den Teilnehmer*innen (u.a. auch alle Schulleiter*innen bzw. deren Vertreter*innen der friesländischen, weiterführenden Schulen) 5 Zustimmungen, 9 Ablehnungen und 8 Enthaltungen.

Fazit:

-       Das NSchG verpflichtet den Schulträger einen Antrag zur Erweiterung einer Schule zu stellen, wenn die Schülerzahlen dies erfordern. Wie vorgenannt dargestellt machen die vorliegenden Schülerzahlen die Erweiterung der IGS Friesland-Süd um eine Oberstufe jedoch nicht erforderlich.

-       Es ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits möglich, dass alle SuS, die es wünschen, ihr Abitur in Friesland machen können. Es ist ebenso gesichert, dass alle Schüler ein Abitur an einer Gesamtschule machen können.

-       Weiterhin ist es allen SuS möglich ein "wohnortnahes" Abitur zu machen, da es Angebote in Varel, Jever, und Schortens gibt.


Der im Antrag der IGS Friesland-Süd dargelegte Hinweis, dass eine Gesamtschule erst komplett sei, wenn sie eine gymnasiale Oberstufe beinhalte, ist, rechtlich betrachtet, nicht korrekt. Gem. § 12 Abs. 4 Satz NSchG kann „eine Gesamtschule … ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 geführt werden…“. Da, wie oben dargelegt, die Mindestvoraussetzungen der SchOrgVO für das Einrichten einer Oberstufe nicht vorliegen und auch über einen Zeitraum von 10 Jahren voraussichtlich nicht vorliegen werden, empfiehlt die Kreisverwaltung den Antrag der IGS Friesland-Süd abzulehnen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag der IGS Friesland-Süd auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr 2020/2021 wird abgelehnt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 2

Titel: Erziehung und Bildung stärken

HSP     Nr.  XXXXXX

Titel:

 

 

 

gez. Ernst                       gez. Renken

Sachbearbeiter                Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

 

gez. Vogelbusch                                                         gez. Ambrosy

 Abteilungsleiterin               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Anlage 1 –

Antrag auf Einrichtung einer Oberstufe an der IGS Friesland-Süd

 

Anlage 2 –

 Antrag und Begründung zur Erweiterung der IGS Friesland-Süd um eine Sekundarstufe II zum Schuljahresbeginn 2020/2021